A-Verstoß mit Gerichtsverhandlung?

3 Antworten

Sofern man zu dem Ergebnis kommt, dass der Verstoß nicht gerechtfertigt war, wird Deine Probezeit nicht verlängert.

Kommt man jedoch zu dem Entschluss, dass Du einen Verstoß begangen hast, wird die Probezeit verlängert.

Wichtig ist demnach der Ausgang der Verhandlung.

Auch wenn die Strafe erst nach Beendigung der Probezeit ausgesprochen / festgelegt wird, wird die Probezeit verlängert - wichtig ist hierbei der Tatzeitpunkt.

§2a Abs 2 StVG spricht von einem "innerhalb der Probezeit begangenen" Verstoß, wegen dem eine rechtskräftige Entscheidung vorliegen muss.

Es spielt somit keine Rolle, wann die Entscheidung rechtskräftig wird, denn deren Zeitpunkt ändert ja nichts daran, dass der Verstoß selbst innerhalb der Probezeit begangen wurde.

(2) Ist gegen den Inhaber einer Fahrerlaubnis wegen einer innerhalb der Probezeit begangenen Straftat oder Ordnungswidrigkeit eine rechtskräftige Entscheidung ergangen, die nach § 28 Absatz 3 Nummer 1 oder 3 Buchstabe a oder c in das Fahreignungsregister einzutragen ist, so hat, auch wenn die Probezeit zwischenzeitlich abgelaufen oder die Fahrerlaubnis nach § 6e Absatz 2 widerrufen worden ist, die Fahrerlaubnisbehörde
1. seine Teilnahme an einem Aufbauseminar anzuordnen und hierfür eine Frist zu setzen, wenn er eine schwerwiegende oder zwei weniger schwerwiegende Zuwiderhandlungen begangen hat,

Entscheidend ist der Tatzeitpunkt. Du warst da noch in der Probezeit. Sollte das Gericht also zu einem entsprechenden Urteil kommen, wird die Probezeit verlängert.