170 Euro Rente ist das echt so?

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Früher war es eher so, dass die Hausfrauen, wenn sie dann gearbeitet haben, schwarz beschäftigt wurden, um die Steuern zu sparen.

Ist dann die Ehe gescheitert, fehlen eben die Beiträge zur Rentenversicherung und es kommen solche Summen bei heraus.

Sie wird aber ganz bestimmt aufstocken und Grundsicherung erhalten.

plutooderneptun 
Fragesteller
 28.02.2024, 19:30

Wie funktioniert das mit den aufstocken und grundsicherung?

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vanOoijen  28.02.2024, 19:32
@plutooderneptun

Sie weist ihre Finanzverhältnisse nach und dann bekommt sie Grundsicherung, wenn sie neben der Mini-Rente nicht gerade in einem abbezahlten Einfamilienhaus für 700.000€ wohnt.

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Andreas490  28.02.2024, 19:33
@plutooderneptun

Man stellt beim Sozialamt einen Antrag auf Grundsicherung im Alter.

Das in etwa das gleiche wie Bürgergeld.

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Andreas490  01.03.2024, 12:36

Vielen Dank für den Stern.

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„...sie hat doch sicherlich Jahre gearbeitet?"

Sicherlich nicht.

Die Rent richtet sich nach dem gesamten beitragspflichtigen Einkommen aller Arbeitsjahre. Sie ist insofern ein Ausdruck der Lebensleistung.

Hat man wenig eingezahlt, bekommt man eine entsprechend geringe Rente. Gerade in den alten Bundesländern haben Frauen oft gar nicht oder nur stundenweise gearbeitet, nicht selten nur in einem Minijob. Deshalb haben sie eine entsprechend geringe Rente gegenüber Frauen, die 45 Jahre oder länger vollbeschäftigt waren.

Das heißt aber nicht, dass sie arm sind, denn wenn der Mann genug verdient und vorgesorgt hat, ist das kein Problem.

Die durchschnittliche Rente sagt zudem nichts über die Einkommensverhältnisse der Ruheständler aus, denn die meisten haben zusätzliches Einkommen, Betriebsrente, private Vorsorge, eine eigene Immobilie oder beziehen als Witwe/r zwei Renten.

Wer von seiner Rente nicht leben kann und nicht vorgesorgt hat, hat Anspruch auf Grundsicherung im Alter. Es muss also niemand als Rentner hungern oder obdachlos sein - selbst dann nicht, wenn er/sie die Armut selbst verschuldet hat.

Die Rente berechnet sich nicht primär daran, wie lange man gearbeitet hat, sondern daran, wie viele Entgeltpunkte (EP) man im Laufe seines Erwerbslebens gesammelt hat.

Die Anzahl der EP bestimmt sich, indem man sein Bruttojahreseinkommen durch das durchschnittliche Jahresarbeitsentgelt des jeweiligen Jahres n. Anlage I SGB VI teilt.

Bei einem gegenwärtigen Wert eines EP von 37,60 Euro hat die Rentnerin in ihrem Erwerbsleben 4,5213 EP gesammelt. Wenn sie jetzt 40 Jahre lang gearbeitet hat, hat sie im Schnitt 0,113 EP pro Jahr gesammelt.

Sie kann also lange gearbeitet haben, hat aber in ihrem Erwerbsleben nie wirklich viel, sondern im Gegenteil eher auf Minijob-Basis, verdient.

Natürlich kann das sein, wenn sie eben nicht lange und dann auch nur Teilzeit gearbeitet hat. Wo ist das Problem? Für solche Menschen gibt es dann die Grundsicherung, die dem Bürgergeld entspricht.

Ja das gibt es. Gerade Frauen arbeiten häufig Teilzeit oder der Mann bringt ein größeres Einkommen nach Haus und die Frau ist Hausfrau.

Da können aber durchaus noch andere Einkommen und Vermögenswerte dazu kommen. Aber natürlich gibt es auch Leute, die trennen sich z.B. relativ spät und man hat vorher damit gerechnet, dass man zusammen alt wird.

Auch eine Selbstständigkeit ist gefährlich, da denken viele, die sorgen nicht groß vor und das passt schon. Oder sie denken sich am Anfang lassen sie es, weil es mit dem Geld schwer ist, dann kommen finanziellen Verpflichtungen dazu, die Zeit verstreicht und am Ende ist nicht mehr viel da.

Zur Not gibt es am Ende aber eben die Grundsicherung und natürlich auch Sachen wie die Tafeln usw. Verhungern muss hier erst einmal keiner, weil die Rente gering ist.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Softwareentwickler/Projektleiter seit 2012