Was bewirkt die Strafe „von den Erziehungsberechtigten vor Schulschluss abgeholt werden“ für Schüler/innen bei Fehlverhalten?
Zwei Jungs der sechsten Klasse prügeln sich auf dem Schulhof während der ersten großen Pause ordentlich.
Die Pausenaufsicht sieht das, stoppt den Kampf und schleppt beide Kontrahenten ohne Diskussion sofort in den Lehrertrakt ins Schulgebäude. Dort wird die Sekretärin beauftragt, die Rufnummern eins der Elternteile beider Streithammel rauszusuchen und anzurufen und um sofortige Abholung der beiden zu bitten.
Kann kein Elternteil der Kampfhähne vorbeikommen oder ist nicht erreichbar, erhält der Schüler einen Brief mit nach Hause, mit dem er erst wieder zum Unterricht gehen kann wenn ein Elternteil ihn persönlich unterschreiben im Sekretariat der Schule wieder abgibt.
Worin liegt hier die Strafe oder „unangenehme Konsequenz“ für die Jungs, welche die Schule hier auferlegt oder durchsetzen will und findet ihr die Maßnahme gut und zielführend?
Erhofft die Schule sich einen Einlauf der Eltern an die Söhne und damit Stress als Konsequenz im Elternhaus?
Verpufft der Effekt der Strafe/Konsequenz wenn kein Elternteil den Anruf entgegennimmt oder sich vor Ort nicht negativ zur Prügelei des Sohnes äußert?
7 Antworten
Erhofft die Schule sich einen Einlauf der Eltern an die Söhne und damit Stress als Konsequenz im Elternhaus?
Quark.
Sinn dahinter ist, dass die Erziehungsberechtigten von dem Fehlverhalten und dem Benehmen ihrer Kinder auf jeden Fall informiert werden. Wie die Eltern dann mit ihren erzieherischen Maßnahmen bei dem Kind verfahren, interessiert die Schule recht wenig - das ist Sache der Eltern. Aber die Eltern müssen darüber informiert werden, dass hier Handlungsbedarf besteht.
Worin liegt hier die Strafe oder „unangenehme Konsequenz“ für die Jungs
Warum genau soll die Schule eine Strafe verhängen, wenn dafür primär die Eltern verantwortlich sind? Die Schule hat einen Erziehungsauftrag, aber sie ist nicht dafür zuständig, den Eltern deren Pflichten komplett abzunehmen. Die Schule geht hierbei doch erst einmal davon aus, dass sie den Eltern das Fehlverhalten des Schülers mitteilen und dann die Eltern aktiv werden. Wenn das nicht fruchtet, wird die Schule daraus dann ihre Konsequenzen ziehen und bei Wiederholung entsprechend reagieren. Und das kann dann von zeitlich begrenzter Suspendierung bis zum Schulverweis gehen - in manchen Fällen ist es auch möglich, das Jugendamt einzuschalten
Worin liegt hier die Strafe oder „unangenehme Konsequenz“ für die Jungs, welche die Schule hier auferlegt oder durchsetzen will und findet ihr die Maßnahme gut und zielführend?
Ist doch klar
Die Erziehungsberechtigten müssen doch informiert werden.
Sie müssen auch Ihrer Erziehung nachkommen
Wenn Sie das nicht tun kann dann weitere Maßnahme folgen.
Erhofft die Schule sich einen Einlauf der Eltern an die Söhne
Natürlich wäre dies sie mormal Folge damit das nicht mehr vorkommt
Wenn die Eltern sich nicht drum kümmern oder Können wird irgendwann das Jugendamt eingeschaltet
Dann hast der Lausbube nichts mehr zu lachen wenn er meint weiter machen zu können
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Es verpufft nicht, sondern der Schüler wird der Schule verwiesen. Und natürlich werden die Eltern als Erzieher herangezogen, weil diese letztlich für alles gradstehen müssen, was ein Kind anstellt, soferne es noch nicht strafmündig ist.
Der Sinn ist, dass die Erziehungsberechtigten die Möglichkeit haben auf das Kind einzuwirken, Strafen aufzuerlegen und zu einem Umdenken zu kommen.