Schimmelschaden Innen/Außen
Der Vermieter will das der Schimmel von Mieter zu beseitigen ist. Dafür müssten wir den Putz zerstören. hier im Erdgeschoß an Aussenecke/Wand. (Wärmebrücke). Das Bauunternehmen das 10 Minuten hier war misst die Wand trocken (48-58 Digits). Was bleibt: Rechtsstreit.
4 Antworten
Habe es durch mit Vermietern eines Anfang 70 Jahre Bauwerks. September bei warmer Witterung und frisch renovierten Wänden eingezogen. Mängel: schwarze Flecken auf Auslegeware, leichte Putzdellen im Sockelbereich trotz Raufasertapete sichtbar. Mit Beginn der Heizperiode erste Schimmelflecken Küche Fensterlaibung und Fensterrahmen. Später Kinderzimmer an Außenwand entlang, dort wo auch die Putzdellen waren, so auch im Schlafzimmer komplette Außenwand feucht, Schimmel. Es zog sogar in die Kleiderschränke, dann waren die ganze Küchenunterschränke, sogar E- Herd voller Schimmel. Im Gäste WC dick Flauschi an Rohren und Wand. Heizung: Etagenölheizung ohne Heizkörper, nur mit Luftschächten unter der Decke im EG.
Mit Vermietern Begehung im Guten. Ihr Vorschlag, dass uns Infrarotheizstrahler zur Verfügung gestellt werden. Okay, wenn die erhöhten Stromkosten vom Vermieter übernommen werden, denn Küche, Bad, Gäste WC mittels E- Heizlüfter zu beheizen und 80 l E- Boiler kosteten bereits enorm viel. Kurz, wir trafen uns vor Gericht. Forderte Schadensersatz für meine durch Schimmel verdorbene Einrichtung. Nach Recherchen, gab es wegen diesen Problemen ständigen Mieterwechsel. Bauliche Mängel als Ursache - Taupunkt. Bei Einzug hat und keiner gesagt, dass Schränke, Betten, Küchenmöbel usw. nicht an Außenwänden aufgestellt werden sollen. Lustig bei einer Wohnung mit 3 seitigen Außenwänden. Die bemängelten schwarzen Flecken auf der Auslegeware waren auch durch Schimmel entstanden. Langer, zermürbender Prozess mit Gutachten usw. mündete im Vergleich und war teuer. Ablehnung bei nächster Instanz.
Du brauchst eine Rechtschutzversicherung und verdammt fähigen Anwalt. Die Gerichte sind überhäuft mit derlei Prozessen und entscheiden leider zu oft zu Gunsten des Vermieters. Mieterschutzbund beitreten und sich von denen unterstützen lassen bringt scheinbar mehr.
Fakt, ihr seid nicht Schuld am Baumangel, könnt Mieterwohlverhalten nachweisen und Schimmelbeseitigung kann nicht vom Mieter verlangt werden (außer oberflächig).
Wie s.o. Wohnungswände waren bei Einzug frisch geweißt auf Rahfasertapete. Es gab keinen Hinweis auf Schimmel. Erst später ging mir ein Licht auf bezüglich Putzdellen auf. Da war es so arg, dass der Putz bereits Schäden hatte. Frisch geweißt, einfach nur Vertuschung und arglistige Täuschung.
Es wird stets auf den Mieter abgewälzt mit Fehlverhalten, Möbel falsch gestellt, Grünpflanze, nicht gelüftet etc.
Wünsche euch starke Nerven, lasst euch nicht übern Tisch ziehen.
Daß das bei Euch in einem Vergleich endete, ist , wenn es so war, ein Skandal.
Ich habe Prozeß durchgezogen mit Gutachten und allem Pipapo. Teuer ja, aber da konnte alles der Vermieter bezahlen.
Der wurde vom Gericht verdonnert, sonstwas zu machen. Er machte dann doch weniger, als zu was er verdonnert worden war, aber da der Schimmel trotzdem nicht wiederkam, war es o.k. für uns.
Hallo,
dies höre ich öfters, wenn ich als Gutachter herangezogen werde.
48-58 Digits sind bei den mir bekannten Geräten immer "feucht/nass). Welches Gerät wurde benutzt? Auch die Bilder zeigen einen Schaden an.
Hat der Unternehmer schriftlich geschrieben, wir finden uns aber damit nicht ab (Mieter). Müssen wir auch nicht laut Anwalt. War so ein gelbes LCD Gerät.
Euer Möbel stand offensichtlich ohne Hinterlüftung zu dicht an der Außenwand.
Ein sehr klassischer Einrichtungsfehler.
Schimmelentstehung ist dadurch vorprogrammiert.
So etwas wird immer als Verschulden des Mieters gewertet.
Überlegt euch allen Ernstes, ob ihr in einen teuren Rechtsstreit gehen wollt.
Das ist ein monolithisches Mauerwerk, oder? Also 1wandiger Aufbau mit Putz und Schmierstreich an der Fassade?
Sieht nach 60-70er Jahre Gebäude aus.
Der Schimmel entsteht durch die Unterschreitung des Taupunkts im Innenraum an den Wänden. Ihr habt ein Möbel ungünstig davorgestellt, sodass die warme Heizluft nicht in der Lage war, die Wand von innen zu wärmen. Dadurch entstand in der Wand Kondensat, das zu Schimmel führte.
Jetzt die wichtigste Frage für Euch. Habt Ihr die Wände beim Einzug renoviert? Habt Ihr Raufasertapete oder ähnliches angeklebt?
Hat Euch der Vermieter Anweisungen gegeben, wie Ihr mit den Wärmebrücken umgehen sollt?
Baujahr ca. 1970. Im April also nach den Schaden gab es eine Email des Vermieters: Zur Vermeidung eines weiteren Schimmelbefalls bitte ich Sie daher, folgende Maßnahmen zu
ergreifen:
1. Der Schimmel ist zu beseitigen, um weitere Schäden an der Wohnung abzuwenden.
2. Das Bett muss umgestellt werden. Der Heizkörper ist freizuhalten, um eine optimale
Luftzirkulation beim Heizen zu gewährleisten.
3. Der Schrank, der an der Außenwand steht, muss einen Abstand von mindestens 10 cm
zur Außenwand wahren. Auch dies dient der Luftzirkulation.
4. Das Zimmer ist ausreichend zu beheizen.
5. Das Zimmer ist ausreichend zu belüften, indem das Fenster für mehrere Minuten
vollständig geöffnet wird. Eine Kippstellung ist nicht ausreichend! Aufgrund der geringen
Größe des Zimmers und der Art der Nutzung durch Ihren Vater reicht ein Stoßlüften am
Morgen und am Abend nicht aus. Vielmehr ist das Lüftungsverhalten an den durch die Art
und Weise der Zimmernutzung verstärkten Feuchtigkeitseintrag entsprechend
anzupassen.
Also.. ungedämmtes 2 schaliges Mauerwerk. Also Luftschicht. Das ist keine eindringende Feuchtigkeit, sondern ganz klar Taupunkt-Kondensation.
Die gute relative Luftfeuchtigkeit lässt keinen Schluss auf falsches Lüftungs- und Heizverhalten.
Das Problem ist das Bett an der Wand. Der Vermieter kann Euch nicht vorschreiben, wie Ihr Eure Möbel zu platzieren habt.
Ich tippe darauf, dass der Schimmelbefall die Folge der unsanierten/ungedämmten Fassade ist. Daher auch das Angebot mit den Calcium-Silicatplatten (Innendämmung ist übrigens ausnahmslos eine sehr schlechte Idee - auch wenn manche das andere behaupten.)
Nein. Lass Dich nicht darauf ein. Der Vermieter ist hier ganz klar in der Pflicht. Dein reguläres Heizverhalten ist in dem Bericht belegt. Du hast hier keinen Fehler gemacht.
Der Vermieter ist verpflichtet, sich um den Schimmelbefall und seine dauerhafte Beseitigung zu kümmern. Da hat er wohl nur keinen Bock drauf, weil das nämliche eine (teure) Investition bedeuten würde.
Lass Dir also keine Angst machen, sondern bestehe darauf, Deine Kaution zurückzuerhalten. Den Mist kann Dein Vermiter getrost selbst ausbaden.
die sache liegt hier beim fachanwalt für mietrecht, option klage mängelbeseitigung oder halt selbstdständiges beweisverfahren
Mängel sind den Vermieter seit Feb bekannt, jetzt im Mai hat dieser ein örtliches Bauunternehmen beauftragt, dieser war 15 Minuten hier. Bauunternehmer schreibt: Im unteren und oberen Eckbereich des Zimmers waren deutliche Schimmelspuren erkennbar, an der rechten Außenwand war die Tapete entfernt (hier hat gemäß Aussage des Mieters ein Schrank gestanden).
Die Raumtemperatur wurde zum Besichtigungszeitpunkt mit 21”C und die Luftfeuchtigkeit mit 57% rel. gemessen. Diese Werte sind als "normal" zu bezeichnen.
Eine Messung der Wandtemperatur an der "freien" Außenwand, in ca. 1,0 m Höhe, ergab eine Temperatur von 20,20°C.
Die Temperaturmessung im unteren Eckbereich hinter dem Bett eine Oberflächentemperatur von 17,6°C! Dieser Temperaturabfall, troD der zur Zeit herrschenden warmen Witterung, ist zum einen auf die Ecklage (Stichwort: Wärmebrücke) als auch auf die ungünstige Positionierung des Bettes zurückzuführen.
Bei sinkenden Temperaturen zum Herbst/Winter wird das Temperaturgefälle weiter ve 9rößert und führt damit zwangsläufig zur Kondensatbildunp und nachfolgendem Schimmelbefall.
Die gleiche Ursache lag hinter dem an der Außenwand stehenden, jeDt demontiertem, Schrank vor.
Ein eindringen von Feuchtigkeit von Außen halten wir auf Grund der intakten 2-schaligen Fassade für ausgeschlossen.
Zur Absicherung wurde die Wandfeuchtigkeit ebenfalls dielektrisch gemessen. Die Messwerte bewegen sich im trockenen Bereich zwischen 48 und 58 Digits Sollte der Raum weiterhin wie bisher genutzt werden, und vor allem die tlöbelstellung nicht geändeit werden, ist weitere Schimmelbildung nicht auszuschließen!
Eine bauliche Ertüchtigung der Wände mit Calcium-Silicatplatten als tnnendämmung ist möglich. Bei Interesse unterbreiten wir Ihnen hierzu gern ein Angebot.