In wie weit darf der Staat regulierend in die Familien eingreifen?
5 Antworten
Im Grundsatz gar nicht, außer bei massiver Gefährdung des Kindeswohls. Die Famile gab es vor dem Staat. Das Recht der Familie, in Ruhe gelassen zu werden, ist elementar. Nur in totalitären Diktaturen wie Nationalsozialismus und Kommunismus greift der Staat in die Familien hinein.
Das „dürfen“ stellt sich hier nicht als Frage, denn die Regeln gibt der Staat ja selbst vor.
Er greift über eine Menge Gesetze und Regelungen ein, von der Unversehrtheit der Wohnung bis zum Jugendschutz, vom Kindergeld bis zum Elternurlaub. Von vorgeschriebenen Untersuchungen für Kinder bis zur Schulpflicht.
Nur bei Straftaten, wie häuslicher Gewalt. Ansonsten wüsste ich nicht, wo der Staat regulierend in die Familie eingreifen würde.
durch Zahlen von Kindergeld
Wo ist das ein Eingriff in die Familie? Das ist eine Unterstützung.
durch Gesetze zur Vereinbarung von Beruf und Schwangerschaft
Das dient auch zum Schutz der Frau und auch des ungeborenen Kindes. Aber ja: Das könnte man als Eingriff sehen.
durch das Verbieten von Inzest
Ist eine Straftat und habe ich damit genannt
durch Regelungen zur häuslichen Pflege
Da die häusliche Pflege freiwillig geschieht, ist das kein Eingriff, auch wenn es dort Regelungen gibt.
Normalerweise überhaupt nicht, es sei denn aus gesetzlichen Gründen.
Am Besten gar nicht. Es sei denn, es ist nötig
Z. B. durch Zahlen von Kindergeld, durch Gesetze zur Vereinbarung von Beruf und Schwangerschaft, durch das Verbieten von Inzest, durch Regelungen zur häuslichen Pflege und manches mehr.