Geschlechterfrage
In Deutschland darf Mann, Frau oder Divers zum Standesamt gehen und sein Geschlecht umändern.
Wenn Männer sich also als Frauen sehen, dann wird das so abgeändert. ErSie darf dann in die Umkleidekabine, Dusche etc der Frauen reingehen... Andersrum sehe ich da glaube ich nicht so das Problem, aber wie seht ihr das?
8 Antworten
Damit ändert sich nicht das Geschlecht, sondern der Geschlechtseintrag. Ob du ein Mann, eine Frau oder etwas anderes bist, hängt nicht davon ab, was auf deinem Perso steht. Auch welche Toilette du benutzen kannst, hängt nicht vom Perso ab, sondern vom Aussehen.
Zum Beispiel geht mein Bruder immer noch in die Damentoilette, weil er trotz Kurzhaarschnitt immer noch eher weiblich aussieht und Angst hat, in der Herrentoilette komisch angeschaut oder angefeindet zu werden.
Warum werden Transpersonen – die Personengruppe, die so oft Gewalt erfährt wie keine andere – so oft als Täter dargestellt?
Sehr toller Beitrag. Vielen lieben Dank für Deine, doch persönliche Antwort. Das gibt mir eine neue Sichtweise, dein Kommentar. Danke nochmal 👍🏻
Das ist Hausrecht und wird vom SBGG nicht angetastet: https://www.bmfsfj.de/bmfsfj/themen/gleichstellung/queerpolitik-und-geschlechtliche-vielfalt/gesetz-ueber-die-selbstbestimmung-in-bezug-auf-den-geschlechtseintrag-sbgg--199332
Das SBGG (beziehungsweise ein bestimmter Geschlechtseintrag) vermittelt keinen Anspruch auf Zugang zu geschützten Räumen. Die bestehende Rechtslage in Bezug auf die Vertragsfreiheit und das private Hausrecht bleibt durch das Gesetz unberührt. Wie bislang sind gesetzliche Grenzen der Vertragsfreiheit zu beachten (zum Beispiel die Grenzen durch das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz - AGG). Danach ist eine Zurückweisung speziell von transgeschlechtlichen Personen allein aufgrund ihrer geschlechtlichen Identität unzulässig. Unterschiedliche Behandlungen wegen des Geschlechts sind zulässig, wenn es dafür einen sachlichen Grund gibt (§ 20 AGG). Das kann insbesondere der Fall sein, wenn die unterschiedliche Behandlung dem Bedürfnis nach Schutz der Intimsphäre oder der persönlichen Sicherheit Rechnung trägt (§ 20 Absatz 1 Nummer 2 AGG). Auch insoweit ändert sich an der bestehenden Rechtslage durch das SBGG nichts.
Da habe ich mal eine Diskussion entfacht. Ich finde das richtig interessant und toll, was und wie hier kommentiert wird. Danke
Ich hatte noch nie eine Ausweißkontrolle an der Umkleide. Ergo, Menschen gehen schon immer in die Umkleide, zu der sie sich zugehörig fühlen. Und als kleine Randbemerkung. Ich wäre glaube ich auch eher verblüfft, wenn eine Person, die als Frau lebt, zu mir rein kommen würde und mir erst mal ihren Ausweis und am besten gleich noch die männlichen Genitalien zeigt um ihre Berechtigung zu demonstrieren.
Ich hatte noch nie eine Ausweißkontrolle an der Umkleide.
Zumal auf dem deutschen Personalausweis auch gar kein Geschlechtseintrag steht.
Absolut. Wer kein Humor hat, dann weiß ich auch nicht...
ErSie darf dann in die Umkleidekabine, Dusche etc der Frauen reingehen...
Darf die Person schon vorher und am Ende des Tages entscheidet das so oder so das Hausrecht, kein Geschlechtseintrag.
Andersrum sehe ich da glaube ich nicht so das Problem, aber wie seht ihr das?
Warum misst du mit zweierlei Maß?
Wir Männer haben tendenziell keine Probleme damit, wenn eine Frau unsere Dusche mit benutzt. Das behaupte ich einfach mal so. Andersrum schon eher
Du liegst bei beidem falsch.
Außerdem sind trans Männer keine Frauen und sehen ganz normal aus wie andere Männer. Es gibt also nichts, was du begaffen könntest.
Bei einer trans Frau hättest mehr zu glotzen.
Jeder darf da rein gehen
🤣🤣🤣🤣Nicht böse gemeint mein Smiley, aber lustig finde ich deinen Beitrag trotzdem