Ehevertrag?

23 Antworten

Zuerst einmal kommt es darauf an, was in diesem Ehevertrag drin steht.

Meine Frau und ich haben einen solchen Vertrag. Es geht bei uns um die optimale Absicherung des jeweils anderen im Todesfall.

Es ist klar, mit diesem Vertrag macht man mehr als einfach eine Eheverbindung vor dem Traualtar. Doch wenn man die Partnerin/den Partner liebt, dann sollte das auch kein Problem sein.

Wie steht ihr zum Thema Ehevertrag?

Wer es will kann einen Ehevertrag eingehen. Meine Frau und ich haben uns entschieden keinen abzuschließen. Das ist aber eine Entscheidung der Partner alleine.

Es ändert ja nichts

Oh doch. Es ändert sich eine ganze Menge durch eine Eheschließung:

  • Sicherheit beim Unfall als Pflegefall. Ohne verheiratet zu sein hat man als ohne Patientenverfügung keine Möglichkeit über die Gesundheit des Partners zu entscheiden (beispielsweise ob lebenserhaltende Maßnahmen eingestellt werden sollen)
  • steuerliche Vorteile vor allem bei der Erbschaft und Schenkung als auch bei der Einkommensteuer (Splittingtarif)
  • Der Mann ist automatisch der Vater mit gemeinsamen Sorgerecht ohne weiteren Behördengang wo die Vaterschaft eingetragen werden muss
  • bessere Kreditwürdigkeit dank Gesamtschuldnerschaft. Da haben die Banken mehr davon, weil sie bei beiden Eheleuten den vollen Betrag fordern dürfen.
  • Falls einer plötzlich stirbt, erbt der andere direkt etwas und ist abgesichert durch Witwenrente und Erbe. Ohne Trauschein ist das ohne eigenes Testament nicht der Fall.
  • gemeinsamer Familienname.
  • als Beamter monatlich knapp 100 € netto mehr Geld auf dem Konto dank Familienzuschlag für die Hochzeit.
  • Möglichkeit zur kostenlosen Familienversicherung in der gesetzlichen Krankenkasse
Wenn man nun aber einen Ehevertrag aufsetzt mit dem man gebaut das ausschließt, führt man seine eigene Ehe ja ad absurdum.

Nein da die Eheschließung noch einige andere Folgen hat.

Wenn man nun aber einen Ehevertrag aufsetzt mit dem man gebaut das ausschließt, führt man seine eigene Ehe ja ad absurdum.

Das ist ja auch nicht der Sinn eines Ehevertrages.


BahoUtot 
Beitragsersteller
 08.04.2025, 20:10

Man kann es vermutlich nicht verallgemeinern aber in vielen Fällen ist aber genau das der Grund.

Ich finde einen Ehevertrag vernünftig. Er regelt im Falle der Scheidung zum Beispiel, dass ein Vermögen, das man vor der gemeinsamen Zeit bereits hatte, nicht geteilt werden muss. Hingegen wird der Versorgungsausgleich bei der Rente durch den Ehevertrag nicht berührt: Verdient einer der Partner wesentlich mehr während der gemeinsamen Zeit (und zahlt auch in die Rentenkasse ein), dann bekommt der andere das auf seine Rentenansprüche angerechnet. Das Abschließen eines Ehevertrags bedeutet keineswegs, dass man bereits bei der Hochzeit mit der Scheidung rechnet: Es ist eine Absicherung für den Fall, dass das eintritt was man nicht hofft. Eheverträge aus romantischen Gründen abzulehnen, halte ich für nicht sinnvoll. Man kann seine romantische Ader auch anders ausleben.


Mungukun  08.04.2025, 16:31
Er regelt im Falle der Scheidung zum Beispiel, dass ein Vermögen, das man vor der gemeinsamen Zeit bereits hatte, nicht geteilt werden muss

Das ist auch ohne Ehevertrag so.

Ohne Ehevertrag wird nur der Zugewinn ausgeglichen, also das was während der Ehe mehr geworden ist. Alles was vor der Ehe an Vermögen erwirtschaftet wurde bleibt komplett außen vor in der Zugewinngemeinschaft, wenn man nicht vertraglich eine Gütergemeinschaft festgelegt hat.

Rente: Mit der Ehe habt ihr gegenseitig Ansprüche auf die Hälfte der Beitragszahlungen zur gesetzlichen Rente des Partners, die während der Ehejaare eingezahlt werden.

Krankenversicherung: Gegenseitig habt ihr die Möglichkeit der Familienversicherung des Partners, wenn einer Hauptversicherter ist.

Steuern: Zusammenveranlagung als Ehepaar.

Name: Änderung des Familiennamens.

Das sind die Unterschiede die mir einfallen.

Dem Familiengericht kann man aber auch Einwände bei der Rententeilung vortragen im Scheidungsverfahren.

Die Ehe würde ich aber nicht als finanzielle Absicherung oder in anderen Bereichen betrachten. Die meisten Dinge kann man mit Verträgen regeln.

Das interessanste finde ich, ist eigentlich der gemeinsame Name: Mr. & Mrs. ...

Etabliert sind natürlich Hochzeit und Hochzeitstag.

Der Unterhaltsanspruch des Partners zähle ich jetzt mal nicht auf, der kommt ja nur in Frage, wenn es schlecht läuft bzw. wohl die Ehe ended.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung