Wer hat Recht?

5 Antworten

ist schwer zu sagen- wer recht hat - da viel vom anfang fehlt.

So lange man jetzt irgendwo solche Rezepte bekommt- ist es für den Patienten egal. Der Arzt befindet sich in einer " Grauzone". Wenn die Regeirung da die Gesetze genauer bennnt oder Ausarbeitet- werden auch wieder Ärtze verschwinden, die sowas anbieten.

Was meiner Meinung nach schonmal falsch ist ist dass Cannabis nur in bestimmten Mengen kein BTM mehr ist. Cannabis wurde aus dem BTMG gestrichen und fällt jetzt unter das CanG.

Derjenige, der hier klar davon spricht, das die Personen sich strafbar machen, die sich unter Vorspiegelung falscher Tatsachen bei irgendwelchen "Telemedizinern" Rezepte für Cannabis erschleichen.

Auch das Ausstellen solcher Rezepte ohne vorherige gründliche Untersuchung ist mehr als grenzwertig. Vergiss nicht, das Cannabis eigentlich noch immer nicht wirklich LEGAL ist, nur wird der Besitz bestimmter Mengen nicht strafrechtlich verfolgt.


hallo6181929 
Beitragsersteller
 06.05.2025, 22:52

Naja und wenn die Symptome nicht ausgedacht sind? Meiner Meinung nach einfach prohibitionistengerede,niemand kann dir symptome absprechen weil niemand in deiner haut steckt wenn du subjektiv für dich schlafprobleme hastg ist das auch keine rezepterschleichung bspw,DoctorAbc verschreibt auch teils viel problematischere medikamente seit jahren ohne folgen fürs geschäftsmodell

sunnymarie32  06.05.2025, 23:24
@hallo6181929

Was in mindestens 99 von 100 Fällen nicht zutrifft. Und nicht böse sein, bei Schlafproblemen z.Bsp. gibt es diverse andere Behandlungsmöglichkeiten als ausgerechnet Cannabis.

Und - hat jemand tatsächlich echte Probleme, geht der im Allgemeinen zum Hausarzt und fragt nicht irgendwelche Internet-Mediziner, die nichtmal eine normale Untersuchung durchführen können. Wenn du glaubst, das geht noch lange gut mit diesen Online Rezepten für RAUSCHDROGEN, dann irrst du dich gewaltig. Das machen die KK's nicht mehr lange mit, das die den Drogenkonsum von Kiffern finanzieren

hallo6181929 
Beitragsersteller
 06.05.2025, 23:29
@sunnymarie32

Naja du musst die blüten ja auch selbst bezahlen? Das übernehmen die KK‘s nicht. Zudem klingt Kiffer ziemlich abwertend wie wär’s mit Cannabispatienten :-) seit der Corona Zeit ist sowas online möglich, Krankschreibungen ja ebenso

Ich verstehe nicht genau worum es geht, aber seit der Coronazeit bieten viele Ärzte auch Telemedizin an, da die gesetzlichen Krankenkassen die Beratungskosten meist problemlos übernehmen und der Arzt das abrechnen kann und natürlich auch die Zahl der Kunden zunimmt, da sie (wie in der Arztpraxis auch) keine Gebühr zahlen müssen. Vor Corona war Telemedizin auch nicht so bekannt und die Krankenkassen übernahmen auch die Beratungskosten und sämtliche Auslagen nicht, weswegen der Patient meistens schon vorher mit z.B. 40€ zur Kasse gebeten wurde, ohne überhaupt mit irgendjemand gesprochen zu haben. Der Andrang war eher gering.

Dementsprechend können heutzutage auch Rezepte online ausgestellt werden. Voraussetzung ist aber natürlich dass das angemeldet wurde und der Arzt auch eine Approbation hat, sonst würde er sich strafbar machen.

Cannabis (wie z.B. Dronabinol) ist kein Medikament nach BtmG mehr und ist rezeptpflichtig, kann also vom Arzt verschrieben werden. Wenn du es auf Rezept bekommst, kannst du es dir wahrscheinlich gegen eine geringe Zuzahlung in der Apotheke holen. Damit ist dann dein Part gegessen.

Der Arzt hingegen muss die Kosten für das Medikament mit den Krankenkassen abrechnen. Wenn die Voraussetzungen der Krankenkasse für eine Ausstellung nicht erfüllt sind, muss der Arzt im Endeffekt die Kosten nicht selten selber tragen. Bei manchen Behandlungen, wie z.B. mit Ketamin, muss erst eine Kostenübernahme beantragt werden. Um die Behandlung und damit die Abrechnung der Leistungen des Arztes zu überprüfen, schickt die Krankenkasse den MDK, der die Fälle stichpunktartig überprüft. Natürlich wird nicht jeder Patientenfall überprüft, sondern meistens werden die Fälle überprüft, in welchen der Arzt viel Geld abgerechnet hat im Vergleich zu den gestellten Diagnosen, sonst würde das der MDK ja überhaupt nicht schaffen, bei der Masse an Patienten. Soll aber nicht heißen, dass nicht auch mal "einfache" Fälle überprüft werden. Es ist eben einfach stichpunktartig. Meistens trifft es aber "zufälligerweise" schon die Patientenfälle, die den Kassen viel Geld gekostet haben.

Dir scheint die Düse zu gehen. Ich dachte, Du wähnst Dich sicher in Deinem Verhalten?

Ach, nein, sorry. Es ist ja gar nicht Dein Gras - sondern das eines Kollegen.

lol


hallo6181929 
Beitragsersteller
 06.05.2025, 18:25

ist doch nicht schlimm? Habe nur meinen Wissensstand abgegeben und vielleicht hattest du ja doch recht deswegen frage ich andere :p

hallo6181929 
Beitragsersteller
 06.05.2025, 18:33
@aXXLJ

Schicke dir danach mal n Gesetzbuch zu ;p