War es vergewaltigung?
Ich hatte 2,8 promille und er war nüchtern und ich hab direkt danach auch jemand gesagt dass ich vergewaltigt wurde, aber ich kann mich an fast nichts mehr erinnern und ich weiss nicht ob ich mich gewehrt habe oder es in irgendeinem Moment Okay fand. In den Momenten an die ich mich ich noch erinnern kann fand ich es einfach ekelhaft
War das dann überhaupt vergewaltigung
Bin jetzt 15 aber war da 14 und er war 29 glaub ich
8 Antworten
Ja, es war Vergewaltigung.
Er hätte nicht mit dir Geschlechtsverkehr haben dürfen, denn du warst nicht mehr in der Lage deinen Willen zu äußern. Dass du so stark alkoholisiert warst, hätte er erkennen können und dich in Ruhe lassen müssen. Statt dessen hat er die Situation, dass du dich nicht wehren konntest, ausgenutzt. Das ist laut Gesetz (§ 177 StGB) strafbar.
§ 177 Sexueller Übergriff; sexuelle Nötigung; Vergewaltigung
(1) Wer gegen den erkennbaren Willen einer anderen Person sexuelle Handlungen an dieser Person vornimmt […] wird mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren bestraft.
(2) Ebenso wird bestraft, wer sexuelle Handlungen an einer anderen Person vornimmt […] wenn
1.
der Täter ausnutzt, dass die Person nicht in der Lage ist, einen entgegenstehenden Willen zu bilden oder zu äußern,
2.
der Täter ausnutzt, dass die Person auf Grund ihres körperlichen oder psychischen Zustands in der Bildung oder Äußerung des Willens erheblich eingeschränkt ist, es sei denn, er hat sich der Zustimmung dieser Person versichert,
3.
der Täter ein Überraschungsmoment ausnutzt,
[…]
https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__177.html
Du kannst den Täter anzeigen. Anscheinend hast du ja sogar Zeugen für die Tat.
HI, das tut mir sehr leid, dass man Dir das angetan hat.
Bitte wende dich an Menschen, die ausgebildet sind dafür, Dir zu helfen. Z.B. gibt es für dich Begleitung zur Polizei, dann bist Du dort nicht allein. Wobei das auch Aufgabe der Eltern wäre, wenn Du denen Vertraust.
Für Deutschland z.B. wäre das www.Hilfetelefon.de für dich geeignet, um Dir weiterzuhelfen.
Hier ist eine Übersicht über Hilfsangebote:
Kontakte für Hilfe im gesamten deutschsprachigen Raum www.krisenchat.de24 Std über WhatsApp und SMS erreichbar. Psychologen für alle unter 24, international erreichbar.
Eine größere Auswahl nach Ländern für D, Ch und Österr. im nächsten Abschnitt
Du kannst den Vertrauenslehrer und oder den Schulsozialarbeiter um Hilfe bitten!
Es gibt an vielen Orten Krisendienste, die stehen im Internet. Kontakt per Telefon, E-Mail oder auch direkt in einer Beratung.
Die örtliche Caritas bietet fortlaufende Gespräche und oder Emailberatung an. Hier gibt es feste Ansprechpartner, dauerhaft. Such danach im Internet.
Angebote ungestört kontaktieren• Per Chat oder Mail, man kann bei z.B. der Seelsorge Termine vereinbaren zum Chat. Jugendnotmail bietet sich auch an
• Nachts oder generell, wenn man allein im Zimmer ist.
• Wenn die Eltern arbeiten sind, einkaufen fahren, oder spazieren gehen.
• Wenn man einen Spaziergang macht, z.B. im Park oder einfach auf der Straße.
Wichtiger Hinweis: Probleme mit dem Jugendamt? Es gibt Ombudsstellen, die vermitteln zwischen Dir und dem Amt.
D E U T S C H L A N DHier ist eine kleine Auswahl, im Familienportal gibt es eine große Überischt
Bei Gewalt: www.hilftelefon.de www.maennerhilfetelefon.de Auch bei Psychoterror!
Vielleicht möchtest Du mit Fachleuten chatten? www.onlinesocialworker.de
- https://www.caritas.de/hilfeundberatung/onlineberatung/kinder-jugendliche/
- https://www.bke-beratung.de/ Chat- und Mailberatung, für junge Menschen und Eltern.
- www.telefonseelsorge.de 24 h erreichbar
- www.sofahopper.de
- 116 111 die www.nummergegenkummer.de Tele, Chat, E-Mailkontakt Gratis, anonym. Mo - Sa 14 - 20 Uhr.
Hier eine weitere Übersicht: www.psyche-schweiz.chUnd: https://beratungsstellen.147.ch/
- Tele: 0800 55 42 10 SMS: 079 257 60 89 https://www.sorgentelefon.ch/
- Tele: 143 https://www.143.ch/
- www.147.ch/
- Rat auf Draht: 147. Gratis, anonym, 24 Std Uhr (Tel, Chat)
- 142 https://www.telefonseelsorge.at/ Telefon-, Chat- und E-Mailberatung
- https://www.childhelplineinternational.org/child-helplines/child-helpline-network/
- https://www.childhelplineinternational.org/116111/
Auch Sozialarbeiter und Psychologen sind Menschen, manchmal passt es nicht. Dann versuch es später noch mal wenn jemand anderes da ist oder wähle ein anderes Angebot. Lass dich nicht entmutigen von „doofen Reaktionen“
• Bei akuter Gewalt: Polizei anrufen! Falls das nicht geht, blaue Flecken, Schwellungen, Verletzungen von einem Arzt oder im Krankenhaus dokumentieren lassen, die archivieren das, auch wenn man erst später eine Anzeige macht, sind das Beweise. ... Sprich mit dem Vertrauenslehrer, um ins Krankenhaus zu dürfen während der Schulzeit, falls Du sonst keine Chance hast, zur Klinik zu gehen!
• Ausserhalb der Öffnungszeiten des Jugendamtes kannst Du zum Kinder- und Jugendnotdienst, auch am Wochenende! Vorher anrufen dort und alles besprechen. Bitte fahr dorthin, die holen dich nicht ab. Wenn es zu Hause eskaliert, fährt dich die Polizei! Du kannst dich auch hierhin wenden: https://sofahopper.de/
• Du kannst auch den Kinderschutzbund https://www.dksb.de/de/artikel/detail/anlaufstellen-fuer-eltern-kinder-und-jugendliche-in-konflikt-und-krisensituationen/ ) anrufen oder anschreiben, anonym, die helfen auch weiter! Gilt für Kinder, Jugendliche und Eltern.
• Bei Gewalt (Schläge, Schubsen, Kneifen), chaotischen und toxischen Familienverhältnissen kann man das Jugendamt anrufen oder anschreiben per E-Mail, auch anonym. Da kannst Du dich erkundigen, was die anbieten, beispielsweise betreute Wohngruppen, Familientherapie. Bei Kontakt mit dem Amt ist gut Unterstützung zu haben mit Menschen, die sich auskennen. Z.B. Kinderschutzbund, Vertrauenslehrer.
Ja war es, wenn du die Kraft aufbringst es anzuzeigen, tue dies bitte. Dieser Mensch wird nämlich nicht zurück schrecken, es bei anderen auch auszunutzen. Ich würde dir auch raten, therapeutische Hilfe hinzuzuholen, damit eventuell eine posttraumatische Belastungsstörung ausgeschlossen werden kann in Zukunft. Super, das du die Kraft hast darüber nachzudenken und zu reflektieren.
bei Fragen stehe ich dir (auch privat) gern zu Verfügung und bin für dich da. Alles gute dir!
es ist niemals deine Schuld, egal was dir jemand einreden will. ❤️.
Nachtrag:
Habe grade die altersangaben gesehen.
ab 14 darfst du legal mit jemanden (egal welchem Alters) intim werden. Allerdings wäre es so Oder so illegal mit 29 mit einer 14 jährigen intim zu werden wenn der Verdacht besteht, das er dich geroomt hat, was ja mindestens so war.
Wenn ein älterer die Unerfahrenheit der jüngeren ausnutzt um sie zu verführen und so.
Nichts zu danken. Ich habe auch grade gesehen das es schon etwas her war, wahrscheinlich hattest du es unterdrückt, und es kommt erst jetzt wieder hoch. Richtig? Wenn du nicht antworten magst, oder es dir zu viel wird kein Stress ❤️
Ich war 14 und hatte 2,8 Promille…… Finde den Fehler.
Ja, es war möglicherweise eine Vergewaltigung.
§ 177 (2) Nr. 1: Ebenso wird bestraft, wer sexuelle Handlungen an einer anderen Person vornimmt oder von ihr vornehmen lässt oder diese Person zur Vornahme oder Duldung sexueller Handlungen an oder von einem Dritten bestimmt, wenn der Täter ausnutzt, dass die Person nicht in der Lage ist, einen entgegenstehenden Willen zu bilden oder zu äußern.
Woher weißt du, dass du 2.8 Promille hattest, wenn du dich nicht richtig erinnern kannst?
Kam danach Krankenhaus die haben auf alles mögliche getestet
Was ist den geroomt?