Sexualität: Sollte man Artikel 3 des Grundgesetzes erweitern?
Art. 3 Abs. 3 GG:
Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden.
Sollte man "wegen seiner Sexualität" ergänzen?
Das Ergebnis basiert auf 78 Abstimmungen
18 Antworten
In bestimmten Situationen macht es natürlich Sinn, wenn man benachteiligt oder bevorzugt wird. Und gleich sind wir vor dem Gesetz sowieso nicht - was auch logisch ist, da wir auch nicht alle gleich sind. Das sind nur irgendwelche Standardaussagen, die erstmal gut klingen, um die Masse erstmal zu besänftigen.
Mal ganz davon abgesehen, dass da nicht nur Sexualität fehlt, sondern auch andere Dinge.
Vorgeschriebene Geschlechterquoten um "Gleichheit" zu erreichen.
Jedenfalls ist das ein bekanntes Beispiel auch wenn ich das geradezu pervers finde.
Ach, da gibt es eine Million Beispiele.
Zum Beispiel, dass exhibitionistische Handlungen nur von Männern begangen werden können - vereinfacht gesagt.
Oder wenn man aufgrund seines Aussehens in bestimmte Berufe kommt wie z.B. in der Werbung.
Ich verstehe. Nur kapiere ich nicht, wann es Sinn macht, wegen seiner Sexualität benachteiligt oder bevorzugt zu werden.
Kindergärtner werden aktuell benachteiligt und das wird als gut emfpunden. Insbesondere Schwule Kindergärtner.
Das Beispiel zeigt aber nicht, dass es GUT ist, benachteiligt zu werden. Für mich ist das eher ein Beispiel dafür, dass es keinen Sinn macht, benachteiligt zu werden.
Benachteiligt zu sein, ist ja per Definition etwas Schlechtes; da wird man also kein Beispiel finden. Es besteht aber eine Notwendigkeit, die einem höhen Zweck dient.
Zum Beispiel, dass Frauen im Kriegsfall keine Wehrpflicht haben. Und auch dafür - wie für alles - gibt es einen Grund. Es wird niemand "einfach so" benachteiligt oder bevorzugt.
Hey!
Ja, ich finde schon, dass man "Sexualität" ergänzen sollte. Zum Einen natürlich wegen der Formalität, zum Anderen, weil wir eben doch alle gleichberechtigt sind. Das fehlen des Wortes kann den Eindruck erwecken, eine lesbische Frau und eine heterosexuelle Frau würden unterschiedlich behandelt. Allerdings muss man fairerweise sagen, dass das auch Pädophilie, Exhibitionismus oder weitere inkludieren würde - das heißt man muss hier den Unterschied treffen zwischen Sexualitäten, die legal ausgelebt werden können (Straight, bi, lesbian, gay, asexuell usw) und Sexualitäten, die nicht ausgelebt werden dürfen.
Aber prinzipiell ergibt eine Erweiterung dieses Grundsatzes Sinn. Da die Rassentheorie der Biologie widerspricht, kann man Rasse durch Sexualität ersetzen.
Liebe Grüße!
Hallo
Aus der juristischen Perspektive sehe ich einen Schritt als unnötig an. Art. 3 Abs. 3 GG ist bereits breit formuliert und verbietet Diskriminierung aufgrund verschiedener Merkmale wie Geschlecht, Abstammung, Rasse, Sprache, Heimat und Herkunft, Glauben sowie religiöser oder politischer Anschauungen. Anstatt die Norm umzuschreiben kann man auch die Klausel ''Geschlecht'' mithilfe der gerichtlichen Rechtsprechung ausweiten, eben wie gewünscht auf ''wegen seiner Sexualität''. Das dauert allerdings seine Zeit - wie bei allen neuen Dingen, die man durchzusetzen versucht. Darüber hinaus hat das Bundesverfassungsgericht bereits darauf hingedeutet, dass der Begriff ''Geschlecht'' in Art. 3 Abs. 3 GG eine offene und entwickelbare Formulierung ist, die auch sexuelle Orientierung und Identität einschliessen kann. Zudem werden in meinen Augen die betroffenen menschen bereist durch das AGG genügend geschützt und erwähnt.
Zudem muss bei der Formulierung eines Gesetzes auf die Übersichtlichkeit geachtet werden: Die ist nicht mehr gegeben wenn immer wie mehr Menschen schütz wegen ''XY'' fordern. Irgendwann muss man auch einen Riegel schieben.
Liebe Grüsse und einen schönen Tag ☀️
Der Artikel 3 muss im gegenteil im Absatz 1 und Absatz 2 geändert werden:
(1) Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich.
==> Alle Menschen sind gleich, gleichberechtigt und werden vor dem Gesetz gleich behandelt.
(2) ... kann dann gestrichen werden, da "Alle Menschen" bereits "Frauen und Männer" beinhaltet
Ich würde eher formulieren "Aufgrund der Orientierung". Dann hat man nämlich auch romantische Orientierungen mit eingeschlossen. Sonst würde das nur die nächste Diskussion.
Kannst du mir ein Beispiel geben?