Onanieren in der Zug 🚂 Toilette 🚻, ist es erlaubt?

5 Antworten

Die Bahn benötigt Nachwuchs es spricht nichts dagegen diesen im Zug herzustellen 😉.

DieAntonov22  01.06.2023, 00:12

Diese Antwort trifft meinen Humor genau 🤣🤣🤣

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Das ist nur in der ersten Klasse erlaubt!

Da es nicht verboten ist, ist es erlaubt. Nach § 6.1, Absatz 3, darf das aber nicht so laut erfolgen, dass sich andere Passagiere gestört fühlen. Die Beförderungebedingungen der DB schreiben für das Verhalten der Fahrgäste ausschließlich das hier vor:

A.6 Verhaltenspflichten der Reisenden

6.1 Allgemeine Verhaltenspflichten

Jeder Reisende darf nur einen Sitzplatz belegen. Kleinkindabteile oder -plätze oder Vorrangplätze für Menschen mit Behinderungen und Menschen mit eingeschränkter Mobilität sind bei Bedarf für diese Personengruppen zu räumen.

In Zügen darf nicht geraucht werden, auch nicht mit elektrischen Zigaretten.

Jeder Reisende hat sich so zu verhalten, dass andere Reisende nicht über Gebühr gestört oder belästigt werden. Reisende, die sich entgegen den vorstehenden Regelungen verhalten, die Weisungen der Mitarbeiter missachten oder in sonstiger Weise eine Gefahr für die Sicherheit und Ordnung darstellen, können von der Beförderung bzw. Weiterbeförderung ohne Anspruch auf Erstattung des Fahrpreises und des Gepäckpreises ausgeschlossen werden.

6.2 Missbrauch von Nothilfemitteln

Der Reisende darf die Notbremse oder die Türnotentriegelung nur bei Gefahr für seine Sicherheit, die Sicherheit anderer Reisender, anderer Personen oder des Zuges betätigen. Bei Missbrauch hat der Reisende unbeschadet sonstiger Ansprüche einen Betrag in Höhe von 200 € zuzahlen. Gleiches gilt für die missbräuchliche Auslösung eines Rauchmelders im Zug (insbesondere durch unerlaubtes Rauchen auf der Toilette), wenn es hierdurch zu einer Notbremsung oder einem außerplanmäßigen Halt des Zuges kommt. Dem Reisenden bleibt der Nachweis vorbehalten, dass kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist.

6.3 Alkoholkonsumverbot

In Zügen der Produktklasse C gilt auf den in der Anlage aufgeführten Strecken ein generelles Alkoholkonsumverbot, d.h. Fahrgästen ist es untersagt, alkoholische Getränke zu konsumieren oder in geöffneten Behältnissen mitzuführen.

Bei schuldhaftem Verstoß gegen das Alkoholkonsumverbot kann die in der Anlage aufgeführte Vertragsstrafe erhoben werden.

Bei großer Not dürfte nichts dagegen sprechen.

In den AGB's der Bahn steht vielleicht, dass Toiletten nur für Notdürfte zu benutzen sind. Demnach wäre das Onanieren auf der Zugtoilette eine Zweckentfremdung, ja ein Missbrauch.