GIGA Zuhause 16 DSL,kein Internet mehr und die Kommunikation mitVodafone ist sehr schwierig. Was jetzt noch tun?

Guten Tag!

Ich nutze seit 4 Jahren den Tarif GIGA Zuhause 16 DSL von Vodafone( früher nannte man ihn noch Red Tarif,oder so ähnlich)

Für mich reichte dieser Tarif immer aus. Ich nutze Podcast, streame Filme( in HD,manchmal sogar 4 K) und surfe etwas im Internet.

Seit fast 4 Wochen,komme ich mit keinem meiner Geräte mehr ordentlich ins Internet.Weder mit W LAN noch mit LAN. Manchmal öffnen sich noch wenige Startseiten,allerdings ohne Bilder. An streamen ist nicht mehr zu denken.Podcast und Serienfolgen,brauchen einen ganzen Tag um heruntergeladen zu werden.Wenn es überhaupt funktioniert.Geschwindigkeitsmessungen,kann ich nirgendwo machen,weil die Seiten sich kaum öffnen und fast immer abbrechen.

Nach 3 Tagen Internetstörungen, habe ich Kontakt mit Vodafone aufgenommen und um Hilfe gebeten.

Zuerst wurde die Leitung durchgemessen.Danach bekam ich eine Nachricht,dass alles wieder funktioniert.Aber es hat sich nichts verändert. Dann wurde mein Router ausgetauscht.Die EasyBox 804 wurde mitgenommen und ich installierte die neue Easy Box 805.

Alles leuchtet grün,Festnetz funktioniert, aber weiterhin mit keinem Gerät ein vernünftiger Seitenaufbau. Im Auftrag von Vodafone wurde ein Techniker beauftragt.Als er kam, baute er mir eine neue Telefondose ein,weil er sagte Die Qualität der ersten wäre nicht gut. Dann hat er über zwei Stunden lang alles durchgemessen, die EasyBox auf Werkseinstellungen gesetzt, versucht neu zu installieren,eine andere Fritzbox auch noch angeschlossen und sagte mir dann: Das Problem liegt nicht bei ihnen,sondern bei Vodafone. Ihre Kundendaten wären auf deren Server durcheinandergekommen und sie können sich nicht registrieren.Es würde immer nur eine winzig kleine Datenmenge durchkommen

Er würde das an Vodafone so weitergeben und ich sollte einfach abwarten.Das könnte ein paar Stunden oder einige Tage dauern.Ich würde merken,wenn es wieder funktioniert.Einen Tag später kam eine Entstörungsnachricht von Vodafone.

Allerdings hat sich nichts geändert. Auf meine Nachfrage beim technischen Service sagte mir der Mitarbeiter,mein Account sei angemeldet und es muss funktionieren.

Als ich auf den Techniker, der über zwei Stunden bei mir gewerkelt hat, verwies,bekam ich als Antwort,die Aussagen des Technikers sind nicht plausibel.

Der Vodafone Hotline-Mitarbeiter, möchte einen zweiten Techniker beauftragen,der mir vor Ort vorführt, dass alles funktioniert.Als mich einige Stunden später der Disponent anrief um einen weiteren Techniker Termin auszumachen,machte ich ihn darauf aufmerksam,dass wir vor wenigen Tagen schon mal einen Termin vereinbart hatten und ein Techniker bei mir war.Daraufhin sagte er,das sieht er selbst gerade.Er würde keinen zweiten Techniker mehr schicken,weil es keine andere Lösung geben könnte und der erste Techniker ein sehr kompetenter Mitarbeiter wäre.

Das würde er Vodafone mitteilen.

Seiner Meinung nach,wäre ein Telekom Techniker sinnvoll. Die Vodafone Techniker können nicht mehr machen.

Wie soll jetzt die weitere Kommunikation mit Vodafone aussehen? Wie soll ich jetzt argumentieren?

Es ist auch immer Glücksache, ob man beim Support hilfsbereite Mitarbeiter antrifft, hab ich festgestellt.

Aktuell, helfe ich mir mit gekauften mobilen Datenpaketen selbst etwas aus. Der Vertrag bei Vodafone ist monatlich kündbar.

Eigentlich, möchte ich aber nur, dass ich wieder normal das Internet nutzen kann, so wie das vier Jahre lang klappte.

Liebe Grüße

MBurning

Internet, WLAN, Internetverbindung, Rechtsanwalt, Netzwerk, Streaming, Vertrag, DSL, DSL-Anbieter, dsl vertrag, Internetanbieter, LAN, Router, Telefonanbieter, Telekom, Verbraucher, Verbraucherrecht, Vodafone, Vodafone DSL, WLAN-Router, Bundesnetzagentur, DSL-Anschluss, Easybox 804
Teppich reklamieren wegen mangelnder Qualität?

Hallo,

wir haben vor ca. zwei Monaten einen Wollteppich für 300,-€ bei einem Amazon-Händler gekauft. Er lag ein paar Tage im Wohnzimmer und hat dann auf der Oberfläche lauter unschöne Knötchen gebildet und sieht jetzt schrecklich aus. Das hat nichts mit dem normalen Fusseln bei Wollteppichen zu tun, er sieht einfach extrem abgenutzt aus und das, obwohl wir ihn kaum benutzt haben. Liegt sicher an der sehr schlechten Qualität.

Wir haben den Mangel nach wenigen Tagen dem Verkäufer gemeldet. Er hat uns daraufhin 100,-€ von 300,-€ Kaufpreis erlassen und meinte, das Problem sei normal und würde sich von selbst wieder legen. Nach einigen Wochen ist es aber so schlimm geworden, dass man den Teppich in den Müll werfen könnte.

Wir haben den Teppich an den Verkäufer zurückgeschickt und er meinte, er würde ihn prüfen. Ob es ein Produktionsfehler sei oder an unserer Nutzung liegt.

Heute kam die Nachricht, dass der Teppich gebraucht sei und er eine Erstattung verweigert.

Ich bin total verärgert, schließlich hat der Teppich eine eindeutig mangelhafte Qualität. Wir haben ihn ja ganz wenig benutzt und weder verschmutzt noch sonst was.

Kann man sich hier noch irgendwie wehren? Oder sind die 200,-€ jetzt weg?
Muss der Verkäufer das Geld bei mangelhafter Qualität nicht erstatten?

Recht, Verbraucherschutz, Teppich, Bestellung, Onlinehandel, Rückgabe, Verbraucherrecht, Verkäufer, Rücksendung
Kann ich Solarspeicher Senec zurückgeben?

Hallo an alle Forenmitglieder, wir haben einem Angebot Anfang August für eine Photovoltaikanlage zugestimmt. Es umfasst eine 9 kwp Anlage (Full Black Paneele), einen Senec 5 kWh (v3 Hybrid Duo) Speicher, eine Garantieverlängerung auf den Speicher auf 20 Jahre und einen Cloudanschluss. Mit Einbau eines neuen Stromkastens zahlen wir 25400 €.

Letze Woche wurden die Paneele an einem Tag angebracht, der Speicher steht unten im Karton im Keller. Einen Termin für die Installation haben wir noch nicht. Leider erst jetzt und dies ärgert mich so extrem, habe ich von den Bränden von Senec erfahren. Uns verunsichert dies total und wollen diesen Speicher nicht mehr bei uns stehen haben. Die Widerrufsfrist auf den Vertrag ist verstrichen, allerdings steht in der Belehrung ebenso, dass man auf Hardware ein 14 tägiges Widerrufsrecht hat, ab Erhalt der Ware. Hier wären wir drin. Wie ist eure Meinung? Kann man den Speicher zurückgeben und gegen einen anderen austauschen? Macht dies Sinn oder ist es Panikmache? Wir waren im Glauben, ein Qualitätsprodukt zu kaufen und lesen jetzt von einigen Bränden und lesen nun, dass die Leistung bereits mehrfach auf 70% oder weniger gedrosselt wurde. Das wurde uns bei Unterzeichnung des Vertrages natürlich nicht gesagt. Am Speicher hängt leider auch die Cloud und die Garantieverlängerung. 

Wir sind so verunsichert. Wie würdet ihr vorgehen? Über Einschätzungen wären wir sehr dankbar.

Anwalt, Verbraucherschutz, Photovoltaik, Solar, Solaranlage, Verbraucherrecht, Widerrufsrecht, stromspeicher
Weiteres Handy statt SIM-Karte bekommen?

Guten Tag

Ich habe vor ein paar Wochen einen neuen Handyvertrag mit Handy abgeschlossen. Lief auch alles glatt. Handy samt SIM Karte kam an. Nach ein paar Tagen allerdings wurde Warum auch immer mein Vertrag widerrufen. Daher hatte ich nun das Handy, aber keinen aktiven Vertrag.

Ich habe mich mit dem Händler in Verbindung gesetzt um die Sache zu klären. Nach langem hin und her, kam ich dann zu dem Schluss, dass ich den Vertrag nochmal neu abschließen muss, da der alte schlichtweg nicht mehr existiert.

Der Händler meinte, ich brauche einfach nur nochmal den neuen Vertrag mit Handy bestellen. Das wird dann intern so umgebucht, dass mir nur die neue SIM zugeschickt wird. Da ich das Handy ja schon habe.

Heute kam dann das Paket. Allerdings war das Paket schwer. Ich habe es geöffnet. Es war nochmal das Handy drin, was ich schon habe. Aber keine SIM Karte. Die Rechnung zum Handy ist auch dabei. Auch die Bestätigung, dass ich das Handy per Vorkasse schon bezahlt habe.

Ich weiß nun nicht was ich tun soll. Rein Kosumertechnisch wäre es das schlaueste, einfach unter dem Radar zu fliegen und ein paar Wochen zu warten um zu gucken, ob dem Händler der Fehler bemerkt. Andererseits will ich ja auch meine neue SIM Karte haben. Wenn ich jetzt beim Support Anrufe, gebe ich ja Preis, dass ich das Handy nochmal bekommen habe.

Wie gehe ich jetzt am besten vor?

Telefon, Handyvertrag, Verbraucherrecht
Ärger mit Waschmaschinenfirma - was würdet Ihr tun?

Meine Waschmaschine war kaputtgegangen. Der Knopf der das Fenster "Bullauge" entriegelt, wo die Wäsche reinkommt , ging nicht mehr. Der Knopf ist dringeblieben.

Ich hatte mich an eine Firma (mit Ladengeschäft) in meiner Stadt gewandt. - Der Mann sagte : " Ich bestelle den Knopf und dann schicke ich einen Monteur, der ihn einbaut." - Nach ein paar Tsgen kam der Monteur, ohne Knopf aber mit so einem kleinen schwarzen Kasten (" Das ist die Entriegelung").

Er sagte, der Knopf wird jetzt bestellt. Zwischendurch könnte ich die Maschine nutzen, indem ich an dem Draht ziehe. Er kommt dann nochmal mit dem Knopf, wenn er da ist.

Er machte die obere Verkleidung der Waschmaschine ab, öffnete das Fenster indem er an einem Draht in der Maschine zog, baute den Kasten ein, verriegelte das Fenster, die Waschmaschine lief.

Er arbeitete fast eine Stunde an der Waschmaschine. Ich zahlte 94,50 € ( 100 € mit Trinkgeld) und er ging.

Kurz danach ging die Entriegelung wieder nicht ...

Ich rief die Firma an und der Mann am Tel. sagte " das war nur ein Subunternehmer ". Er würde dann aber den Knopf bestellen. Ich könnte dann den Monteur anrufen und einen neuen Termin machen.

Paar Tage später rief ich an- "Knopf nicht lieferbar".

Ich sagte dann, der Monteur soll wenigstens vorbei kommen und die Entriegelung reparieren, damit ich vorübergehend die Masch. über den Draht nutzen kann.

Seit 2 Wochen ver ... mich der Monteur nun. Immer wieder mache ich Termine mit ihm aus und er sagt immer er würde kommen und anrufen, aber er kommt nie. Teilweise geht er nur ans Tel. wenn ich von einer anderen Nummer anrufe ...

Was würdet Ihr jetzt machen?

(sorry für den langen Text)

Waschmaschine, Recht, Reparatur, Betrieb, Firma, Handwerker, Unternehmen, Verbraucherrecht
Unregelmäßigkeiten bei der Glasfaserausbauförderung in unserer Straße - was tun?

Die Stadt in der ich wohne hat von Bund+Land Fördermittel für den Glasfaserausbau erhalten und einen lokalen Provider (kommunales TK-Unternehmen) mit dem Glasfaserausbau beauftragt.

Es gibt aber hier in der Straße beim geplanten Glasfaserausbau einige Merkwürdigkeiten bei der Förderung der Glasfaseranschlüsse - auf der einen Straßenseite werden alle Adressen gefördert, auf der anderen Seite nur wenige Adressen (obwohl wir alle nur langsames DSL haben).

-> Wenn man auf der "richtigen" Straßenseite wohnt, erhält man einen Glasfaseranschluss gratis - wenn man auf der "falschen" Straßenseite wohnt, muss man 1000 EUR (wenn man sich an einen Internetvertrag des lokalen Providers bindet) oder 3000 EUR (wenn man den Anschluss ohne Nachnutzung legen lässt) zahlen - es sei denn, man gehört zu den wenigen geförderten Adressen auf dieser Seite.

Wir (Nachbarn auf der benachteiligten Seite) haben uns natürlich schon beschwert bei der Kommune (Auftraggeber des Glasfaserausbaus) und dem beauftragten Provider (ein kommunales Unternehmen das den Auftrag für den Glasfaserausbau "erhalten" hat).

Die Lokalzeitung haben wir auch schon kontaktiert, um öffentlichen Druck zu machen.

Wo könnten wir uns noch beschweren, um mehr Druck zu machen?

  • Wäre es sinnvoll, die Bundesnetzagentur einzuschalten - wenn ja, wie?
  • Lohnt es sich, die Verbraucherzentrale einzuschalten?
  • Wäre es sinnvoll, den Konkurrenten des kommunalen Providers (z.B. der Telekom oder der DG) die Informationen über die Unregelmäßigkeiten bei der Nutzung der Fördergelder zu "stecken" - z.B. könnten die Konkurrenten die Informationen nutzen um den Provider mit juristischen Mitteln "auszubooten"?
  • Gibt es weitere Möglichkeiten - wenn ja, welche?
Internet, Verbraucherschutz, Glasfaser, Glasfaserkabel, Provider, Telekom, Verbraucherrecht, Bundesnetzagentur, Verbraucherzentrale, breitbandverbindung, Glasfasernetz, glasfaserleitung, Breitbandausbau, Glasfaseranschluss, Deutsche Glasfaser
Wo beschweren bei Unregelmäßigkeiten bei der Glasfaserausbauförderung in unserer Straße?

Meine Heimatstadt hat von Bund+Land Fördermittel für den Glasfaserausbau erhalten und einen lokalen Provider (kommunales TK-Unternehmen) mit dem Glasfaserausbau beauftragt.

Es gibt hier in der Straße beim geplanten Glasfaserausbau einige Merkwürdigkeiten bei der Förderung der Glasfaseranschlüsse - auf der einen Straßenseite werden alle Adressen gefördert, auf der anderen Seite nur wenige Adressen (obwohl wir alle nur langsames DSL haben).

-> Wenn man auf der "richtigen" Straßenseite wohnt, erhält man einen Glasfaseranschluss gratis - wenn man auf der "falschen" Straßenseite wohnt, muss man 1000 EUR (wenn man sich an einen Internetvertrag des lokalen Providers bindet) oder 3000 EUR (wenn man den Anschluss ohne Nachnutzung legen lässt) zahlen - es sei denn, man gehört zu den wenigen geförderten Adressen auf dieser Seite.

Wir (Nachbarn auf der benachteiligten Seite) haben uns natürlich schon beschwert bei der Kommune (Auftraggeber des Glasfaserausbaus) und dem beauftragten Provider (ein kommunales Unternehmen das den Auftrag für den Glasfaserausbau "erhalten" hat).

Die Lokalzeitung haben wir auch schon kontaktiert, um öffentlichen Druck zu machen.

Wo könnten wir uns noch beschweren, um mehr Druck zu machen?

  • Wäre es sinnvoll, die Bundesnetzagentur einzuschalten - wenn ja, wie?
  • Lohnt es sich, die Verbraucherzentrale einzuschalten?
  • Wäre es sinnvoll, den Konkurrenten des kommunalen Providers (z.B. der Telekom oder der DG) die Informationen über die Unregelmäßigkeiten bei der Nutzung der Fördergelder zu "stecken" - z.B. könnten die Konkurrenten die Informationen nutzen um den Provider mit juristischen Mitteln "auszubooten"?
  • Gibt es weitere Möglichkeiten - wenn ja, welche?
Internet, Verbraucherschutz, Glasfaser, Glasfaserkabel, Provider, Telekom, Verbraucherrecht, Bundesnetzagentur, Verbraucherzentrale, Glasfasernetz, glasfaserleitung, Breitbandausbau, Glasfaseranschluss, Deutsche Glasfaser
Amazon löscht Konten, storniert Bestellungen, blockiert Telefon Nr...habt ihr das schon selbst erlebt?

Hallo,
ich bin seit ca 12 Jahren Kunde bei Amazon und habe besonders seit 2019 sehr viel bestellt.
Natürlich habe ich immer alles sofort bezahlt und seit 2019 fast nur noch mit der Monatsabrechnung bezahlt...vollständig und pünktlich bezahlt natürlich.
Amazon Prime habe ich auch als Mitgliedschaft und die letzte Abbuchung war am 15.09.21 von meinem BankKonto.
Jetzt wollte ich am Freitag wieder Ware bestellen (und mit Monatsabrechnung bezahlen).
Plötzlich erhielt ich Emails von Amazon, dass meine gesamte Bestellung storniert wurde und meine Bezahlmethoden Lastschrift vom Bankkonto und Monatsabrechnung nicht mehr akzeptiert werden....und ich sollte meine Kredtikarte als Zahlungsmittel hinterlassen.
Ich wurde darauf hingewiesen, dass meine Bestellungen zukünftig sofort storniert werden und ich nichts mehr bestellen kann.
Ich habe im Kundenservice auf Telefonanruf von Amazon geklickt, weil ich nachfragen wollte, was da los ist, aber ich erhielt die Antwort
"Ihre Telefonnummer wurde für Anrufe unseres Rückrufdienstes blockiert"
Ich habe es dann noch 2-3 mal probiert , aber immer wieder, dass meine Tele-Nr bei Amazon blockiert ist.
Ich habe dann meinen Freund gefragt, ob er nicht die Sachen bestellen könnte für mich, bei Amazon...ja, macht er.
Er bestellte also alle Sachen, die ich bestellen wollte (und die storniert worden sind) und heute morgen erhielt er eine Email von Amazon...
"dass seine gesamte Bestellung storniert wurde und er nichts mehr bestellen kann und seine Zahlungsmethoden nicht mehr akzeptiert wird und sein Konto vorrübergehend gesperrt wird, wegen verdächtigen Aktivitäten, und er dürfte keine weiteren Konten mehr eröffnen" !
Und auch er kann Amazon nicht mehr telefonisch kontaktieren und kommt in seinem Profil nicht mehr rein.
Was geht da ab bei Amazon ?
Haben wir zuviel bestellt und zu viel bezahlt und sind wir zu ehrlich, für Amazon ?
Ich verstehe es nicht und mein Freund auch nicht.
Ich habe versucht noch einmal 1 Teil bei Amazon zu bestellen, in meinem Profil (was noch nicht gesperrt wurde) ,aber sofort wurde meine meine Bestellung wirder storniert und der Hinweis darauf, dass meine Zahlungsmethoden nicht mehr akzeptiert werden und zukünftige Bestellungen sofort storniert und ich meine Kredtikarte angeben soll.
Im Übrigen kamen diese Emails uns komisch vor
- kein Amazon Logo in der Email
- keine persönliche Anrede
Ich habe jetzt unsere Emails, die von Amazon kamen, wo alles storniert und blockiert angegeben wurde und die Kreditkartenanforderung als Pishing-Mail gemeldet.
Nun gut, wenn es bei Amazon nicht mehr geht und unsere Profile gesperrt werden, dann ist das eben so....aber ich verstehe es nur nicht, was da los ist.

Ich möchte euch nun fragen, ob ihr sowas kennt und schon mal selbst erlebt habt...und wenn ja, wie ihr damit umgegangen seit und ob ihr später wieder normal bestellen und bezahlen durftet, wie bisher !?

lieben Gruß

Internet, Amazon, AGBs, Bestellung, blockierung, Internetkauf, Kundenservice, Verbraucherrecht
Amazon Anzeige?

mein Amazon Paket das durch Hermes zugestellt wurde Kamm zerquetscht an und hatte ein Loch wodurch der Artikel wohl rausgefallen ist ich habe Amazon kontaktiert die meinen zu mir ich muss das anzeigen

Hermes habe ich auch kontaktiert die sagen das kann passieren Amazon soll sich melden da Sendungen bis zu 500 € versichert sind

Amazon sagt mir jetzt dauernd nur : Unsere Untersuchungen haben ergeben, dass wir derzeit keinen Ersatz oder eine Erstattung für diese Bestellung anbieten können. Wenn Sie glauben, dass jemand Ihren Artikel ohne Ihre Erlaubnis abgefangen hat, ist das eine Straftat. Sie sollten sich in diesem Fall mit Ihrer örtlichen Polizeibehörde in Verbindung setzen, um diese Angelegenheit weiterzuverfolgen.

was soll ich Anzeigen bitte das Hermes mir Helfen Will

außerdem wenn ich Amazon versuche das zu klären kommt immer die gleiche Antwort siehe unten dann heißt es nur noch ich muss jetzt leider die Konservatiok beenden schönen Abend noch

Hat jemand eine Lösung kennt jemand die Rechtslage der Preis Lag bei 175€ also wirklich ärgerlich

hier nochmal Die Email

Guten Tag,

es tut uns leid, dass Sie Artikel der Bestellnummer xxxxxxxxxxxxxxxxxxxx noch nicht erhalten haben.

Unsere Untersuchungen haben ergeben, dass wir derzeit keinen Ersatz oder eine Erstattung für diese Bestellung anbieten können. Wenn Sie glauben, dass jemand Ihren Artikel ohne Ihre Erlaubnis abgefangen hat, ist das eine Straftat. Sie sollten sich in diesem Fall mit Ihrer örtlichen Polizeibehörde in Verbindung setzen, um diese Angelegenheit weiterzuverfolgen.

Wenn das Problem nach der Kontaktaufnahme mit der örtlichen Polizei nicht behoben wurde, kontaktieren Sie uns bitte erneut und senden Sie eine Kopie des Polizeiberichts im PDF-, JPG- oder PNG-Format an die folgende Adresse: de-deliveryinvestigation@amazon.de . Bitte geben Sie folgende wichtige Informationen an:

- Die Nummer des Polizeiberichts über den Vorfall

- Den Namen des zugehörigen Reviers

- Aktenzeichen der Straftat/URL des Berichts/angegebene Referenznummer

- Wenn die Meldung per Telefon an ein lokales Revier gemacht wurde: Name und Plakettennummer des Beamten, der die Meldung aufnahm, und Kontaktnummer des Reviers 

- Wenn die Meldung an die Polizei online gemacht wurde: Eine Kopie der Bestätigungs-E-Mail oder Referenznummer zur Verfügung stellen

Bitte kontaktieren Sie uns erneut, wenn der Polizeibericht abgeschlossen ist. Wir können keine Polizeiberichte akzeptieren, die dem Status „ausstehend“ oder einem anderen unabgeschlossenen Zustand entsprechen.

Bitte beachten Sie: Um die Erstellung eines Polizeiberichts zu erleichtern, empfehlen wir Ihnen, der Polizei eine Kopie dieser E-Mail zur Verfügung zu stellen, um zu veranschaulichen, was passiert ist. Gerne arbeiten wir bei Ermittlungen mit der Polizei zusammen.

Vielen Dank für Ihr Verständnis.Unser Ziel: das kundenfreundlichste Unternehmen der Welt zu sein. Ihr Feedback hilft uns dabei. 

Freundliche Grüße

Amazon, Polizei, Recht, Verbraucherschutz, Anzeige, Diebstahl, Verbraucherrecht
Bekommt man vom Eichamt bei Feststellung von Unregelmäßigkeiten nach Prüfung eines ausgebauten Stromzählers Bescheid?

Es geht um folgenden Sachverhalt, der erklärt und zur Beantwortung der Frage zwingend berücksichtigt werden muss (!):

Der Netzbetreiber als grundzuständiger Messstellenbetreiber hat einen (gesetzlich vorgeschriebenen) Stromzählerwechsel durchgeführt. Dabei wurde vom alten Ferraris-Zähler zu einer modernen Messeinrichtung gewechselt.

Wie ich (leider erst durch Umstände/Umwege) herausfinden konnte, werden alle ausgebauten Stromzähler grundsätzlich in einem speziellen Verfahren beim Messstellenbetreiber "ausgebucht" und auch zum Eichamt geschickt und dort geprüft, gehen dann zurück an den Messstellenbetreiber und werden dann der Verschrottung zugeführt.

Die Fragestellung, die sich daraus für mich nun ergibt ist:

Was passiert denn, wenn das Eichamt feststellt, dass der Stromzähler, der meinen Strom gezählt hat, in besonders hohem Maße ungenau gezählt, vielleicht sogar zu meinem Nachteil ungenau gezählt, hat?

Pech gehabt?

Oder hat einer der Beteiligten eine Berichtspflicht mir gegenüber? Irgendeiner müsste hier meiner Einschätzung nach dann zuständig sein. Stromanbieter, Messstellenbetreiber oder das Eichamt selbst.

Ich weiß nun natürlich auch nicht genau ob so etwas schon mal vorgekommen ist und was dann (gesetzliche) Regelung und übliche Vorgehensweise ist oder wäre.

Die Eichfrist war bei dem ausgebauten Stromzähler jedenfalls abgelaufen und konnte nicht verlängert werden, weil eine Stichprobe aus der selben "Charge" durchgefallen sei, wie es hieß.

Prüfung, Strom, Recht, Behörden, Elektriker, Messtechnik, Stromzähler, Verbraucherrecht, Netzbetreiber
Rücksendung, beschädigt wegen fehlender Folie!?

Vorwort:

Hay, ich habe nur Pech mit diesem Notebook. Erst kauf ich das falsche Mainboard, jetzt musste ich schon 2 mal ein Display bestellen. Das erste war defekt und konnte zurück geschickt werden weil Amazon. Jetzt wollte ich eine kleine Firma unterstützen und jetzt das:

Umstände:

Ich habe das Display bestellt, es kam an. Ich habe bemerkt, dass es einen Wackelkontakt hat. Ich habe die Firma angeschrieben und es zurück geschickt. Ich habe leider vergessen, dass da eine Folie drauf war und habe es ohne Folie weggeschickt. Jetzt bekomme ich eine E-Mail in der steht:

__________________________________________________

wir haben Ihre Rücksendung erhalten.

Jedoch hat unsere RMA-Abteilung mit Bedauern feststellen müssen, dass die bei uns erworbene Ware beschädigt wurde.

Aufgrund der Beschädigung müssen wir von einer Rücknahme absehen.

Laut dem gesetzlichen Widerrufsrecht ist der Käufer verpflichtet die gekaufte Ware in einem ordnungsgemäßen und funktionstüchtigem Zustand zurückzuschicken.

Bei Ihrer Rücksendung ist folgender Mangel aufgetreten: Folie entfernt

Alle Beschädigungen wurden pfleglich dokumentiert und begutachtet.

Aufgrund dieser Umstände wird die Rücknahme ausgeschlossen. Es stehen Ihnen somit 2 Möglichkeiten wie folgt zur Verfügung.

1. Möglichkeit: Die Ware wird in unserem Haus entsorgt.

2. Möglichkeit: Die Ware wird gegen eine Versandpauschale von 6,90€ wieder an Sie versandt.

__________________________________________________

Frage:

Ist die Ware ordnungsgemäß zurückgesandt worden, obwohl die Folie fehlt? Das ist ein Folie für vielleicht 50ct.

Welche Möglichkeiten habe ich?

Recht, Bestellung, Verbraucherrecht, Rücksendung
Bestellung von Amazon kam ohne Inhalt an?

Hallo Leute,

ich bin ziemlich verärgert. Ich habe bei Amazon ein Tablet bestellt und gestern kam das Paket an - jedoch ohne Inhalt. Es ist schwer zu glauben, ich weiß, aber es war tatsächlich kein bestellter Artikel drin. In meinen 10 Jahren Kundschaft bei Amazon habe ich das auch noch nie erlebt. Also im Chat eine Anfrage gestellt, woraufhin ich weitergeleitet wurde. Danach bekam ich eine E-Mail des Kundenservice, dass man nichts für mich tun könne, ich Anzeige bei der Polizei stellen soll und keine Ersatzlieferung oder Erstattung möglich sei. Daraufhin antwortete ich, dass das nicht die Lösung des Problems sein kann, da ich trotzdem erstmal eine offene Rechnung von 500 Euro habe und man mir doch bitte etwas anderes als die standartisierten Mails schicken möchte. Nach der dann 3. Mail, die immer noch die Anzeige forderte, verwies ich ich u. a. auf die geltenden Widerrufsfristen sowie dass das Versandrisiko eigentlich beim Händler liegt und das eindeutig geklärt ist. Eine Ersatzlieferung muss zwar nicht stattfinden aber zumindest eine Erstattung des Betrages. Denn wir alle wissen, wie lang sich eine Anzeige bei der Polizei ziehen kann bzw. wie erfolgsversprechend diese ist. 

Jedenfalls bekomme ich immer wieder die ähnliche Antwort. Nun auch, dass sich Amazon nicht in Verbraucherschlichtungen einmischt und man doch die Verbraucherzentrale aufsuchen möge. Und dass die "Nachforschungen" eben ergeben haben, dass das Paket zugestellt wurde. ES WURDE JA AUCH ZUGESTELLT! Ich habe es selbst entgegengenommen. Irgendwie scheinen die Herrschaften meine E-Mails nicht korrekt zu lesen. 

Tja, und nun?! Mir ist klar, dass das seltsam klingt, wenn gerade ein Tablet entwendet wurde und dass es bestimmt viele Menschen gibt, die das als Betrugsmasche durchziehen. Aber ich habe in meinen 10 Jahren bei Amazon so vieles bestellt und nie, wirklich nie etwas retourniert. Auch habe ich keinen Betrug im Sinn. Ich möchte einfach nur eine vernünftige Klärung der Angelegenheit und nicht 500,- Euro für ein leeres Paket zahlen müssen. Denn die werde ich garantiert nicht zahlen. Dann aber wird das Amazon-Konto gesperrt, was ich auch nicht möchte, da ich hier gern bestelle. 

Gibt's Eurer Meinung nach noch eine weitere Möglichkeit, etwas zu erreichen? E-Mails scheinen ja nicht zu funktionieren, da kommen immer die gleichen Satzbausteine. Meint Ihr, man hätte telefonisch mehr Erfolg? Ich möchte mit denen ja nicht streiten, aber so ganz passt das Verhalten nicht mit deren E-Mail-Signatur, das kundenfreundlichste Unternehmen sein/werden zu wollen. 

Danke Euch im Voraus!

Versand, Online-Shop, Amazon, Recht, Verbraucherschutz, Bestellung, Lieferung, Verbraucherrecht
Im Gewinnspiel gewonnen?

Ich habe wohl ziemlich großen Bockmist veranstaltet. Ich nutze einige diese Sammle-Punkte-und-bekomme-Gutscheine-Anbieter, GfK, Payback, Payback Panel, Google Surveys, Microsoft Rewards. Man kennt es, man liebt es, und dann hast man es auch mal. Bei einem dieser Anbieter gab es nach einer Umfrage als "Dank" eine kostenlose und exklusive Teilnahme an einer Verlosung, und Alice die dumme Gans hat natürlich teilgenommen und die AGBs nicht gelesen. Jetzt habe ich 750€ gewonnen, damit ich aber keine Steuern darauf zahlen muss, bekomme ich einen seriösen Sponsor * hust . Ist halt Axel Springer AG. Dafür muss ich aber ein Abo für 14 Monate abschließen, und die ersten beiden Halbjahre über 60€ zahlen. Die erste Rate kann ich aber nicht zahlen, da ich so kurzfristig das Geld dafür nicht habe. Ich bin aber laut AGB verpflichtet. Darüber hinaus bekomme ich mit dem Abo auch noch einen Gutschein für 2 Personen über einen Aufenthalt in Wien für 2 Tage mit Übernachtung und Reise.

Jetzt kommen die Probleme:

1. Ich bekomme anteilig KdU vom Jobcenter in Höhe von etwa 53€.

2. Ich bekomme 622€ BAföG - elternunabhängig.

3. Ich lebe im Intensiv Betreutem Wohnen für psychisch Kranke. Das zahlt der Fachdienst Soziales mit fast 1300€/Monat

- alle 3 Leistungen sind Einkommensabhängig

4. Dazu bin ich noch, wenn auch unverschuldet, verschuldet, und muss alle Einkünfte dem Gerichtsvollzieher melden, bis 900€ bin ich noch im Pfändungsschutz, davon bin ich aber mit 863€ nicht mehr weit entfernt.

Könnt ihr mir bitte die rechtliche Lage erklären, bzw mir Tipps geben, was ich jetzt machen soll?

Besteht evtl eine Verletzung der gesetzlichen Richtlinien, da das Abo nur versteckt in den AGBs steht? Mir war dies nämlich nicht bewusst, da keine Hinweise darauf außerhalb der AGB waren, und ich die AGBs nur überflogen habe. Sie waren mir ehrlich gesagt zu lang, zu komplex und schlecht auf dem Handy dargestellt.

PS.: Ich bin halt erst 21. Da ist man nunmal unerfahren und naiv. Ich bin mir darüber bewusst, es richtig verbockt zu haben, und werde in Zukunft lieber auch von kostenlosen Gewinnspielanbietern die Finger lassen.

Gewinnspiel, Geld, Rechte, Verbraucherschutz, AGB, AGBs, Gewinn, Jura, Sozialhilfe, Verbraucherrecht, Verschuldung
Unzufrieden mit Dienstleistung - was tun?

Ihr Lieben, die immer alles wisst:

Meine Eltern haben frisch gebaut (schlüsselfertiges Haus) und haben eine Firma, die eh für das Außengelände zuständig war (vom Bauträger eingesetzt), damit beauftragt, ebenfalls den Rasen auszusäen. Laut Vertrag soll dies auf vorhandenem Oberboden passieren, für die Pflege bis zur Schlüsselübergabe ist der Dienstleister zuständig.

Nun gab es vor 2-3 Wochen die Schlüssel, sie zogen ein und stellten fest, dass der Rasen vollkommen durchlöchert (voller riesigen unbepflanzte Flatschen) und voller Unkraut ist. Außerdem ist der Oberboden voller Schutt und Glasscherben! Als ich mit unserer Tochter zu Besuch war, hab ich allein um die Terrasse herum mehr als hundert Scherben aufgesammelt. Daraufhin schrieben wir eine Beschwerde an die Firma und jetzt kam eine rotzfreche "wir machen nichts, sie regen sich zu Unrecht auf"-Antwort.

Nachdem wir unseren Brief abgeschickt hatten, haben wir außderdem von anderen Nachbarn (es ist so eine Neubau-Siedlung) gehört, dass sie exakt das gleiche Problem haben und ebenfalls reklamiert haben.

Kennt sich hier jemand genauer aus und kann Tipps geben, wie man am besten vorgeht? Gibt es Tipps für die Formulierung einer Antwort?

Edit: Die Rechnung beträgt knapp 700 Euro, meine Eltern sind mit knapp 500 in Vorleistung gegangen. Nun verlangt der Dienstleister die restlichen 200... kann man die 500 zurück verlangen? Kann man verweigern, die restliche Summe zu zahlen bis zur Nachbesserung?

Danke!!

Recht, Dienstleister, Jura, Reklamation, Verbraucherrecht
Was kann ich tun, wenn die Inkasso weiterhin Forderungen für die mobilcom geltend macht und Daten von einer Kanzlei einfach weitergeben wurden?

Es verhält sich so, dass ich vor 2011 die Mobilcom eine Hohe Rechnung mit 0190er-Nummern geschickt hat. Da ich zu der Zeit allein gelebt habe und niemand Zugang zu meinen Handy hatte, habe ich gegen diese Rechnung Widerspruch eingelegt. (Was soll ich Mädel solche Nummern anrufen?!) Darauf hat die Mobilcom die Kanzlei Stopp & Pick eingeschaltet und die Kanzlei einen Vollstreckungstitel ausgestellt. Aus Angst und Unwissenheit habe ich ab 2011 eine zinsfreie Ratenvereinbarung geschlossen. Diese müsste nach meiner Rechnung abgegolten sein) Da ich Unterlagen von 2010 bis heute nicht aufbewahren kann. Sind diese nur bedingt vollständig. 2015 habe die Ratenzahlung eingestellt und um eine Zahlungsaufstellung mit ggf. einer Vergleichszahlung gebeten. Darauf bekam ich von der Inkasso Lindorff eine Zahlungsaufstellung zzgl. Zinsen. Mit der Inkassofirma habe ich davor aber nie Kontakt gehabt. D.h. die Kanzlei hat einfach meine persönlichen Daten an die Inkasso weiter gegeben! Worauf ich die Kanzlei erneut angeschrieben habe. Bis heute hat die Kanzlei aber nicht darauf reagiert. Stattdessen hat mir die Inkasso weitere Zahlungsaufforderungen zzgl. Zinsen geschickt. 2016 hat sie sogar eine Kontopfändung ohne vorherige Mahnung erwirkt. Einen gerichtlichen Mahnbescheid habe ich auch nicht erhalten. Erst nach der eingeleiteten, aber erfolglosen Kontopfändung habe ich vom Gericht ein Schreiben dazu erhalten. Ich habe damit einen Widerspruch formuliert und mit Kopien belegt. Jetzt hat mir die Inkasso wieder geschrieben und mit einen Schufaeintrag, eidesstattlicher Versicherung und Gerichtsvollzieher gedocht. In diesem Schreiben war ein kostenloser Rücksendeumschlag und ein Formular beigelegt. In diesen Formaular sollte ich meine persönliche Daten angeben. D.h. aktuelle Anschrift, Geburtsdatum, Telefonnummer, E-Mailadresse usw. Desweiteren sollte man da ankreuzen, dass man die Forderung anerkennt und wie man sie begleichen möchte! Das Formular habe ich natürlich behalten und nicht ausgefüllt. Stattdessen habe ich zum wiederholten Male der Forderung wiedersprochen, da ich ja an die Kanzlei schon Zahlungen leistete und diese auf mein Nachfragen nicht reagiert. Zudem habe ich vorsorglich meine aktuelle Lebenssituation beschrieben (erfolglose Pfändungsaussicht). Darauf habe nun einen freundlichen Brief erhalten, dass ich innerhalb der 14tägigen Frist mich mit Ihnen bzgl. einer Ratenzahlung in Verbindung setzen soll. Den Brief haben Sie nun eine Kopie der Abtretungserklärung der Firma Mobilcom an die Inkasso beigefügt, die ich 2016 schon angefordert hatte. Angeblich hätte Lindorff mir die schon zugesendet gehabt!

Wie kann ich das ohne Anwalt regeln (bereits schlechte Erfahrung mit einen arroganten Rechtsanwalt der mich nicht vertreten wollte, weil ich nicht zur Oberschicht gerhöre)?

Wie kann ich mich wehren, wenn die Inkasso weiterhin die Forderung eintreibt und meinen Widerspruch ignoriert?

Kann ich gegen die Kanzlei und Inkasso irgendwie vorgehen?

Rechtsanwalt, Anwalt, Rechte, Gläubiger, Inkasso, Mahnung, Verbraucherrecht, Zivilrecht
Falschberatung Handyvertrag bei Media Markt?

Hallo Leute,

Am 04.08.15 schloss ich (18) in Begleitung meines Vaters meinen ersten Mobilfunk Vertrag bei Mediamarkt ab. Vertrag: O2 All in M mit Junge Leute Kondition (27,49€ /Monat) +iPhone 6 für einmalig 149€.

Alles schön und gut.

Bis uns der Verkäufer einen zweiten Vertrag anbot (O2 go 24 Monate + Surf flat M). Bei dem er NICHT erwähnte, mit welchen weiteren Kosten dies verbunden sei! ich dachte mir nichts... Er steckte uns einfach die SIM Karte zu, ohne uns über Konditionen usw aufzuklären... Im Gegensatz zu dem Mobilfunkvertrag den ich als einziger Abschließen wollte. (O2 all in M) da wurde ich korrekt beraten.

Zudem tippte er alle Daten so schnell im Computer ein dass ich kaum mithalten konnte, und auch zum Vertrag unterschreiben hatte ich kaum Zeit...um überhaupt das Kleingedruckte zu lesen. Vorher fragte ich natürlich welche monatlichen Kosten denn nun gesamt auf mich zukommen würden, meint der Verkäufer: nur die 27,49€...

Erste Mobilfunkrechnung im Postfach...Rechnung in höhe von über 61€... Erstens die Kosten meines gewollten Vertrags und zweitens die kosten von diesem O2 Go (29,99€) was ich überhaupt nicht brauche und auch nicht nutzen werden....

Kann ich mir einen Anwalt wegen arglistiger Täuschung nehmen, da der Verkäufer uns Kosten vertuscht hat? Ich möchte nicht jeden Monat solch eine hohe Rechnung finanzieren wollen...für einen beschissenen Vertrag den ich garnicht nutze!

Anwalt, arglistige-taeuschung, Handyvertrag, Media Markt, Verbraucherrecht, Falschberatung
DHL-Paket kommt ohne Inhalt an, DHL weigert sich den Schaden zu ersetzen, was kann ich tun?

Hallo zusammen, hier meine Frage: Ich habe auf eBay ein iPad verkauft, Erlös ca. 250,00€.

Habe das Gerät per versichertem DHL Paket versendet, Einlieferungsbeleg mit dem Gewicht von 0,8kg liegt vor.

Nach 10 Tagen meldet sich die Käuferin, dass das Paket noch nicht angekommen sei. Durch meine Schwester, die bei der Deutschen Post arbeitet und detailliertere Sendungsinformationen abrufen kann habe ich erfahren, dass das Paket wohl zuerst falsch zugestellt wurde an einen großen Versandhandel (zwar richtige Stadt aber komplett falsche Adresse, die auch nicht in der Nähe des Empfängers liegt). Anschließend wurde es wieder bei der Post eingeliefert und schliesslich dem richtigen Empfänger zugestellt. Problem nur - Das Paket war leer (zumindest nach Aussage des Empfängers).

Klarer Fall, dachte ich, das Paket ist ja versichert. Habe also parallel mit der Empfängerin einen Nachforschungsantrag gestellt. Ergebnis nach 2 Wochen warten: DHL sagt, das Paket und Verpackung würde zwar den Vorschriften der DHL entsprechen, ein Verschulden seitens der DHL liegt aber trotzdem nicht vor! Auf telefonische Nachfrage bei der Hotline wurde mir geraten, mich mit einem schriftlichen Widerspruch an den DHL Kundenservice zu wenden. Gesagt, getan. Habe mich eine Stunde hingesetzt und haargenau den Sachverhalt beschrieben, samt Fehlzustellung und und und...

Heute kam wieder Post von DHL, in der nur steht, dass geprüft wurde und dass das Paket schliesslich dem richtigen Empfänger zugestellt wurde. Das wusste ich ja schon vorher. Nur eben ohne Inhalt. Habe das Gefühl dass mein Widerspruch überhaupt nicht gelesen wurde. Also nochmal bei der Hotline angerufen, wieder sollte ich einen schriftlichen Widerspruch an den DHL Kundenservice richten. Ich fragte nach einer Telefonnummer weil ich es nicht einsehe, wieder einen Brief zu schreiben, wenn er eh nicht gelesen wird. Doch leider scheint dieser DHL Kundenservice/Nachforschungsstelle das einzige Büro in Deutschland zu sein in dem es keine Telefone gibt.

Für mich ist die Sachlage klar: DHL hat falsch zugestellt, im Versandhaus wurde das Paket geöffnet, der Inhalt entnommen und das leere Paket wieder zur Post gebracht. Habe nun einen Anwalt kontaktiert weil ich sonst nichts mehr weiß.

Nun meine Frage(n): 1. Wenn ich einen Anwalt einschalte, der den Schadensersatz einfordert, wer trägt dann die Anwaltskosten? 2. Muss die DHL den Schadensersatz an mich (den Absender) oder an den Empfänger der Ware richten?

Ich bin für alle Antworten dankbar!

Schadensersatz, Anwalt, DHL, Verbraucherrecht
Verbraucherrecht durch Vero Moda verletzt!

Hallo Zusammen, am Samstag, den 16.05.15 war ích in der Vero Moda Filiale in den Köln Arcaden und habe mir ein Oberteil für 19,95 € ausgesucht. Die Schlange an der Umkleidekabine war zu lang und daher habe ich das Oberteil leider nicht anprobiert. An der Kasse fehlte das Etikett am Artikel, daher ging die Kassiererin ins Lager und druckte einen Aufkleber mit Barcode, Artikelnummer und Preis aus und klebte es an das innen Label des Oberteils und kassierte mich ab. Am Montag, den 18.05.15 ging ich in die Vero Moda Filiale in Troisdorf um das Oberteil umzutauschen. Dort wurde mir der Umtausch von der Kassiererin verweigert, weil das Etikett fehlte. Obwohl ich den Kassenbon dabei hatte und ich ihr erklärt habe, dass ich den Artikel ohne Etikett kaufte und daher die Kollegin extra den Aufkleber mit allen Infos, die auch auf einem Etikett drauf sind, rein geklebt hat, wollte Sie den Artikel nicht zurück nehmen. Letztendlich habe ich nach der Filialleitung gefragt und auch sie hat den Umtausch verweigert. Auf dem Kassenbon steht, dass der Käufer bundesweites, 30-tägiges Umtauschrecht hat, mit Kassenbon und Etikett oder Aufkleber. Ich habe alles eingehalten und auch der Artikel ist einwandfrei. Dennoch durfte ich von meinem Recht nicht Gebrauch machen. Wenn ich jetzt extra noch mal in die Köln Arcaden fahre, habe ich durch die Spritkosten keinen Vorteil, wenn die mir das Geld zurück zahlen, weil der Betrag sich fast ausgleicht. Ich habe mir die Namen der beiden aufgeschrieben und mich beim Verbraucherschutz gemeldet. Aber was könntet ihr mir noch an Tips geben was ich tun kann?? Danke und liebe Grüße

Umtausch, Verbraucherrecht, Vero Moda
Keine Garantie für heruntergefallenes Handy?

Liebe Community,

ich habe vor einem Jahr in einem Handyladen ein Samsung Galaxy Ace 2 erworben, welches von Zeit zu Zeit immer mal wieder Software-Bugs aufwies: Touchscreen reagiert nicht (besonders blöd bei Anrufen, die man annehmen möchte), Telefonat wurde mitten in Gesprächen so gut wie jedes Mal abrupt unterbrochen , piep piep und weg; im Lautsprechermodus hört der Gesprächspartner mich nicht... . Zunächst dachte ich, dass es evt an meinem Netzbetreiber liegen könnte ( also nicht, dass der Touchscreen nicht reagiert), aber die anderen Fehler, was ich jedoch durch Tests mit anderen SIM-Karten ausschließen konnte, da die Fehler weiterhin auftraten. Ich habe mich dann also inklusive Rechnung, Originalverpackung, Kassenbon, schriftlicher Fehlerdokumentation auf den Weg zu dem Handyladen gemacht, wo man mir dann sagte, dass das Handy ja mal runtergefallen sein muss (kleiner mini-Sprung unten rechts am Display) und dass das der Grund für die Fehler des Geräts sei und es keine Garantieleistungen mehr beansprucht werden dürfen. Ich habe den Mann dann mal darauf hingewiesen, dass er um beurteilen zu können, ob der besagte Miniriss im Display bzw. die Erschütterung im Inneren des Telefons zu irgendwelchen Schäden (und wenn ja zu welchen), das Handy ja zumindes ansehen, bzw. zum ansehen einschicken müsste. Also in den Garantiebedingungen von Samsung selbst steht jedenfalls nicht , dass die Garantie erlischt, wenn das Handy herunterfällt. Und damit meine ich natürlich nicht, dass das Display in einem solchen Zusammenhang repariert werden muss - denn der Schaden ist dann ja darauf zurückzuführen, dass man sein Handy herunterfallen hat lassen. Ich kann mir halt nicht vorstellen, dass der Händler im Recht ist. Muss nicht innerhalb der ersten 2 Jahre überprüft werden, was mit dem Gerät los ist, wenn nicht klar ist, ob ein Garantiefall vorliegen könnte? Vielleicht kennt sich hier ja jemand gut mit Verbraucherrecht oder Garantien auf Elektrogeräte aus! Vielen Dank fürs lange Lesen!

Handy, Display, Garantie, kundenrecht, Verbraucherrecht
Mahnung oder direkt Inkasso?

Guten Abend die Damen und die Herren,

Ich habe eine kurze Frage an euch.

Meine Freundin hat was für 799,99€ bestellt und im Vertrag steht ,,14 Tage" nicht eine feste Datum z. B. 22.01.2015. Hier ist genau was im AGB steht:

"Die Zahlungsart Kauf auf Rechnung steht nur Verbrauchern ab 18 Jahren zur Verfügung. Zur Abwicklung der Zahlungsart Kauf auf Rechnung treten wir unseren Anspruch auf Kaufpreiszahlung gegen Sie an die net-m privatbank 1891 AG, Odeonsplatz 18, 80539 München ab. Sämtliche Zahlungen haben, um schuldbefreiend zu wirken, ausschließlich an die Bank auf das zu diesem Zweck Ihnen bekanntgegebene Konto zu erfolgen. Die Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum der Bank. Die Rechnung erhalten Sie mit der Lieferung. Die Frist zur Begleichung der Rechnung beträgt 15 Tage ab Zugang der Rechnung. Der Kaufvertrag über die Ware kommt ausschließlich zwischen Ihnen und uns zustande. Auch die Abwicklung des Kaufvertrages bestimmt sich nach den Vereinbarungen, die Sie mit uns treffen. Insbesondere bleiben wir zuständig für allgemeine Kundenanfragen (z.B. zu Ware, Lieferzeit, Versendung), Retouren, Reklamationen, Gewährleistungsansprüchen, im Fall eines Rücktritts vom Vertrag sowie Gutschriften. Als technischer Dienstleister und Dienstleister zur Überprüfung Ihrer Kreditwürdigkeit bei einem Kauf auf Rechnung fungiert für uns die payolution GmbH (www.payolution.com). Sofern Sie auf Grund Ihrer besonderen Vereinbarung mit uns oder aufgrund gesetzlicher Bestimmungen von dem Kaufvertrag zurücktreten, die Ware retournieren, Preisminderung geltend machen oder sonstige Gründe haben, ihre Zahlung ganz oder teilweise nicht leisten zu müssen, wird die Bank in diesem Fall die Forderung gegen Sie wieder an uns zurück übertragen. Mit uns ist sodann eine endgültige Vereinbarung über die Zahlung zu treffen, oder die Rückabwicklung vorzunehmen. Warnung: Folgen ausbleibender Zahlungen Es fallen für verspätete Zahlungen bei Rechnungskauf Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe sowie Kosten für zweckentsprechende Mahnungen an. Bei nicht erfolgreichem internem Mahnwesen kann die Bank die offene Forderung zur Betreibung an ein Inkassobüro übergeben. In diesem Fall können Ihnen Kosten für Rechtsverfolgung durch Inkassobüros und allenfalls für anwaltliche Vertretung entstehen. "

Jetzt die Frage ist, Gibt es erst eine Mahnung oder direkt Inkasso bei sowas wo es "14 Tage" statt eine feste Datum steht? Sie ist jetzt am Tag 10 und einen Notfall ist passiert und kann das erst in eine Woche zahlen, so nach 19 Tage insgesamt nach erhalt der Rechnung.

Was passiert nun? Können die direkt zum Inkasso gehen oder müssen die eigentlich erst mahnen?

Ich bedanke mich Voraus!

LG Cory

Rechte, Verbraucherrecht
Rechtsanwalt Rainer Haas und Kollegen Forderung Quelle

Hallo Liebe User

heute habe ich ein Schreiben der RA Haas und Kollegen erhalten. Anbei das Schreiben:

Forderung der Firma Quelle GmbH i.L.

Sehr geehrter Herr XXXXX,

bislang konnte in dieser Sache leider keine Schuldenregulierung erreicht werde. Auch wurde nach unserer Kenntnis noch kein Insolvenzverfahren eingeleitet.

Gemäß § 13 Absatz 1 Satz 2 InsO ist die Einleitung eines gerichtlichen Insolvenzverfahrens nicht nur dem Schuldner selbst sondern auch jedem betroffenen Gläubiger gestattet.

Schon deshalb kann diese Angelegenheit nach dem Willen unserer Mandantin nicht auf dauer auf sich beruhen. Wir sind vielmehr beauftragt, ggf. selbst beim zuständigen Insolvenzgericht die Eröffnung des gegen Sie gerichteten Insolvenzverfahrens zu beantragen , um unter anderem ihre tatsächlichen Vermögensverhältnisse zumindest auf diesem Wege in Erfahrung zu bringen.

Dies vorausgeschickt, geben wir Ihnen hiermit nochmals die Gelegenheit, uns

  • entweder einen tragfähigen Vorschlag zu unterbreiten, wie diese Angelegenheit anderweitig (etwa durch einen Verglich) bereinigt werden kann

  • oder nun unverzüglich selbst einen Insolvenzantrag zu stellen

Ihrer Nachricht, für welche dieser beiden Möglichkeiten Sie sich entschieden haben, sehen wir zum 08.03.2013 entgegen. Bitte halten Sie die Frist in Ihrem eigenen Interesse ein.

MFG

Ich habe das letzte mal vor 8-7 Jahren etwas bei Quelle bezogen, jedoch wurde ich nie informiert das irgendwas vergessen wurde zu bezahlen oder dergleichen.

Ich habe nie etwas bei Quelle offen gehabt.

Warum wird in diesem Schreiben keine Auflistung der Vorderung angegeben???

Recht, Verbraucherrecht

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