Was kann ich tun, wenn die Inkasso weiterhin Forderungen für die mobilcom geltend macht und Daten von einer Kanzlei einfach weitergeben wurden?

8 Antworten

Großer Gott, wieviel hast Du denn da schon bezahlt und was sind die noch offenen Forderungen?

Wenn Du nicht zum Anwalt willst, bleibt nur der Weg zur Schuldnerberatung. Nimm alles mit, was Du an schriftlichen Bescheiden und bereits geleisteten Zahlungen zuhause liegen hast.

Sollte Dir jemals wieder so etwas passieren, dann nimm Deine Zahlungsaufforderung und gehe halt zu einem anderen Anwalt, davon gibt es wie Sand am Meer.

lg Lilo

Nienday 
Fragesteller
 02.05.2017, 12:31

Ein Anwalt ist nicht gerade billig und kostet womöglich mehr als die Forderung selbst. Ich bin z.Zt. Hausfrau und habe auf Leistungen vom Amt verzichtet, da das Einkommen meines Mannes knapp die Grenze übersteigen würde.

LiselotteHerz  03.05.2017, 07:25
@Nienday

Ein einmaliger Besuch beim Anwalt kostet ca. 100,- Euro, Zahlungsaufforderungen von Inkassounternehmen können auch gerne mal letztendlich mehrere Tausend Euro kosten. Das ist an der falschen Stelle gespart - ist meine Meinung.

1. Wenn dich 2011 eine Rechtsanwaltskanzlei angeschrieben hat - haben die dir mit ihrem Schreiben gem. § 174 BGB auch eine ORIGINALE Vollmacht die von jemandem von Mobilcom unterschrieben ist mitgeschickt? Wenn nein, ist diese Kanzlei gar nicht vertretungsberechtigt. Fordere diese ORIGINALE Vollmacht doch mal an. Ohne Vollmacht können die gar nichts machen und du musst dich noch nichtmal mit denen über irgendwas unterhalten. Zu 99% gibt es keine Vollmacht - diesen Formfehler wird leider immer ignoriert. Wenn keine Vollmacht vorliegt, darf die Anwaltskanzlei - auch jetzt noch - in dieser Sache gar nichts machen.

2. Du schreibst etwas von Kontopfändung. Zur Kontopfändung MUSS es einen vollstreckbaren Titel geben, also entweder ein Gerichtsurteil oder ein Vollstreckungsbescheid. Du sagst, dass du nie so etwas bekommen hast. Normalerweise hättest du einen Mahnbescheid per Post bekommen müssen, gegen den du innerhalb von 2 Wochen Einspruch einlegen kannst und erst danach wird ein Vollstreckungsbescheid rechtskräftig. Fordere diese Unterlagen und die Zustellurkunde doch einmal bei der Anwaltskanzlei an - gibt es diese Unterlagen nicht, ist auch eine Kontopfändung rechtswidrig. Außerdem auch hier - ohne Vollmacht dürfen die gar keine Pfändung durchführen.

3. Mit dem Inkassodienst würde ich gar nicht kommunizieren. Diese Formulare würde ich auch nicht ausfüllen und die Schreiben von denen würde ich komplett ignorieren. Ohne Vollmacht hätte die Anwaltskanzlei auch deine Daten nicht an diese abgeben dürfen.

4. Wenn es keinen Vollstreckungsbescheid o. Ä., dürfte die Forderung sowieso schon verjährt sein und du musst nichts mehr zahlen.

Wenn du die Anwaltskanzlei anschreibst und diese Unterlagen anforderst - alles nur per Einschreiben (am besten mit Rückschein) und mit Fristsetzung (max. 10 Tage).

Nienday 
Fragesteller
 02.05.2017, 12:54

Die Kanzlei Stopp reagiert seit meiner Einstellung der Raten nicht auf meine Schreiben!!! Ich habe diese Sachen bereits mit der Rateneinstellung angefordert. Stattdessen hat mir ja die Inkassofirma Lindorff geschrieben! Ich habe seit der Einleitung der Kontopfändung durch die Inkasso alle Schreiben mit Rückschein getätigt. (Eine Menge Geld geht ja dabei auch drauf.)   Vielleicht sollte ich mal die Mobilcom selbst kontaktieren?

Pasha78  02.05.2017, 12:59
@Nienday

Wenn die Anwaltskanzlei immer nicht reagiert, würde ich mich einmal bei der zuständigen Aufsichtsbehörde beschweren - das ist die örtlich zuständige Anwaltskammer. Die kümmern sich dann darum. Eine seriöse Kanzlei verhält sich so jedenfalls nicht.

Ich würde parallel trotzdem noch einmal ein Einschreiben mit einer kurzen Fristsetzung an die Kanzlei schicken. Lindorff würde ich ignorieren bzw. nur kurz darauf hinweisen, dass du in der Sache nur mit der Anwaltskanzlei sprichst.

Golf4freak  03.05.2017, 16:09

Was für ein Scheingefecht. Du hast selbst geschrieben das du 2011 eine Vereinbarung unterzeichnet hast und damit die Schuld anerkannt hast. Damit kann die Forderung nicht verjähren. Ohne Urteil oder Titel wird keine Bank dein Konto dicht machen. Die Kanzlei ist nicht verpflichtet auf dein Verlangen dir diese Dokumente nochmal zuzuschicken. Du hast ein Anrecht darauf eine Kopie der Vertretungsvollmacht zu sehen , das Original muss dir niemand zuschicken. Die Anwaltskammer wird sich deine Beschwerde freundlich anhören und nichts tun. Rechne nach was du schon an Raten gezahlt hast und prüfe wie hoch die Ausgangsforderung plus Zinsen ist. Inkassogebühren gehen vor Gericht kaum komplett durch. Alles andere verzögert nur und verursacht unnötig Kosten.

Das Kind liegt im Brunnen.

Die Mobilcom (mit Anwälten) haben einen Schuldtitel gegen Dich in der Hand (gehabt). Der ist 30 Jahre vollstreckbar.

Du hast ein Ratenzahlung vereinbart. Die Zahlungen hast Du dann beendet. Jetzt ist vielleicht noch eine Restschuld offen.

Die Fa. Lindorf hat Deinen Schuldtitel von Mobilcom abgekauft. Die sind jetzt Eigentümer der Forderung und vollstrecken gegen Dich - gnadenlos - bis die 30Jahre um sind.

1. Du brauchst keinen Anwalt, der kann nichts rückgängig machen. Der Titel ist da.

2. Widerspruch gegen was? Es gibt kein Widerspruch. Der Titel ist da.

3. Eine Aufstellung der Restforderung kannst Du von den Lindorf-Leuten verlangen.

4. Du kannst nachrechnen ob die Aufstellung stimmt, oder Raten nicht aufgeführt sind.

5. Wenn Du alles bezahlt hast (mit Zins und Gedöns) dann gehe zum Amtsgericht und lasse den Titel löschen.

Dann bist Du raus aus der Sache.

Gruß Dietmar

Nienday 
Fragesteller
 02.05.2017, 13:06

Die Sache ist ja die das die Kanzlei Stopp zuerst die Forderung geltend gemacht hat. 2011 konnte ich mich noch nicht anderweitig ausserhalb einer Rechtsberatung informieren! Daher habe ich aus Unwissenheit und Angst die Ratenzahlung mit der Kanzlei abgeschlossen. Dies auch zinsfrei! Diese Kopie habe ich bei dem Widerspruch gegen die Kontopfändung auch beim Amtsgericht beigefügt. Die Kontopfändung wurde von der Inkassofirma wegen der selben Schuld eingereicht...nicht von der Kanzlei an der ich aber von 2011 bis zur Einstellung der Rate mit der Bitte um einen Vergleich gezahlt habe! Die Kanzlei hat einfach nicht auf mein Schreiben reagiert, sondern die Inkassofirma mit der ich zuvor nie Kontakt hatte!!!

DietmarBakel  02.05.2017, 13:35
@Nienday

Es gibt keine Kontopfändung ohne gerichtluchen Schuldtitel.

Ende aus Applaus.

Die Fa. Lindorf oder Mobilcom geht nicht zu Deinem Arbeitgeber. Das macht ein Gerichtsvollzieher.

Wenn die jetzt erst den Titel erwirkt haben, dann hast Du auch jetzt erst Deinen Briefkasten ignoriert und nicht damals. Der Gerichtsvollzieher müsste auch schon bei Dir gewesen sein.

Du bist durcheinander, jedenfalls ist es so nicht schlüssig.

Kann ich gegen die Kanzlei und Inkasso irgendwie vorgehen?

Theoretisch ja, praktisch ist das mehr als fünf nach zwölf.
Nicht einmal eine Strafanzeige gegen Mobilcom (Du bist nicht das einzige Opfer) hebt die zivilrechtliche Forderung auf.

Und die nebst Wucherzinsen wird halt mit Kettenhunden durchgedrückt.

Es gibt dem Anschein nach einen 30 Jahre lang gültigen Titel.

(Übrigens keine !! Kanzlei kann einen Vollstreckungstitel ausstellen.) Also was gibt es hier wirklich?

Und damit ist im Prinzip alles gesagt. Wenn Du noch etwas erreichen möchtest - wirst Du diese vermutlich nur unter Zuhilfenahme Eines RA erreichen.

Nienday 
Fragesteller
 02.05.2017, 12:27

Nach der Kontopfändung habe ich eine Kopie des Vollstreckungsbescheid mit den Titel beim Gericht in Saarbrücken angefordert. Worauf ich einen einfachen laienhaften Brief erhalten habe, dass ich mich dazu an die Inkasso wenden müsste. Darauf habe ich den Bescheid bei der Inkasso angefordert. Ich habe dann eine Kopie erhalten wo die Kanzlei wo ich die Ratzen bis 2015 zahlte angegeben war.