Forderung der Firma Massa AG durch Schneller Inkasso, was soll das sein?

3 Antworten




vorgenannte Firma hat einen rechtskräftigen Titel


das klingt sehr unglaubwürdig. Der Gläubiger würde niemals nen Inkasso beauftragen, sondern gleich ein Gerichtsvollzieher zu dir schicken.




Forderung der Firma Massa AG,




dann solltest du dort mal nachfragen, um welche Rechnungen es überhaupt geht?


mepeisen  10.04.2016, 01:43

dann solltest du dort mal nachfragen, um welche Rechnungen es überhaupt geht?

Das dürfte ein Problem geben (soweit ich es mit Google nachvollziehen konnte). Die Firma gibt es gar nicht (mehr). Die wissen auch, warum sie nicht zu einem GV spazieren. In anderen Fällen haben sie gezeigt, dass sie weder eine Abtretungsurkunde, noch eine Vollmacht nachweisen können. Für einen Gläubiger, der gar nicht mehr existiert und wo es keine Rechtsnachfolge gibt, kann auch kein Inkasso tätig sein.

Selbst wenn der Titel also existiert, ist er ohne Nachweis einer Rechtsnachfolge komplett wertlos.

Massa war der Vorgänger von Werttkauf ( verleichbar Real) und hat damals alles für 0 % Zinsen schon verkauft, hatte auch mal Häuser usw.

Du solltest einen anwalt aufsuchen.  Ansonsten lass dir die rechnung mal zusenden

mepeisen  10.04.2016, 01:31

Den Anwalt sollte man erst aufsuchen, wenn man irgendwie weiß, ob da etwas dran ist. Ansonsten ist das komplett rausgeworfenes Geld. Wenn der Titel vorhanden ist, kann der Anwalt erst einmal exakt gar nichts tun, außer mit den Schultern zu zucken.

Wenn es einen rechtskräftigen Titel gegen dich gibt solltest Du das wissen. Wenn nicht, kann dir das der Gläubiger bzw. sein Beauftragter entsprechend nachweisen. Sollten dir die Angaben im Schreiben nicht ausreichend sein, musst du das dem Inkassounternehmen mitteilen. Sie sind verpflichtet genau darzulegen um welche Forderung es geht.

mepeisen  10.04.2016, 01:34

Sie sind verpflichtet genau darzulegen um welche Forderung es geht.

Korrekt, und das lässt sich in §11a RDG nachlesen.

Formulierungsvorschlag ans Inkasso: "Wertes Inkasso. Ich kann mit dem Firmennamen und auch mit einem angeblich gegen mich existierenden Titel nichts anfangen. Sie werden aufgefordert, unverzüglich eine Kopie des Titels an mich zu versenden (§11a RDG). Und zudem wollen sie mir unverzüglich eine um verjährte Zinsen und frei erfundene Gebührenpositionen bereinigte detaillierte Forderungsaufstellung zukommen lassen. Sobald mir die Unterlagen vorliegen, werde ich das alles prüfen."

mepeisen  10.04.2016, 01:41

Würde noch folgenden Satz ergänzen, nachdem ich gerade gegooglet habe: "Soweit mir ersichtlich ist, existiert diese Firma seit vielen Jahren schon nicht mehr. Sie werden daher aufgefordert, unverzüglich nachzuweisen, wer Forderungsinhaber ist (Abtretungsurkunde/Vollmacht). Bei Vollstreckungsversuchen ergeht Vollstreckungsabwehrklage, da es unmöglich ist, dass sie von einer nicht existierenden Firma einen Auftrag erhalten haben können."