Wie weit dürfen Kunden eigentlich gehen?

4 Antworten

Aus deinem Laden darfst du grundsätzlich jeden rausschmeißen bei dem dir die Nase nicht gefällt. Du hast ja Hausrecht.

Es darf nur nicht diskriminierend sein. Also wenn du beispielsweise alle Frauen, Schwarze, Blinde oder Behinderte rausschmeißen würdest.


Yannik1995  03.09.2020, 23:31

Besonders schwierig wird es bei einer blinden schwarzen Frau die im Rollstuhl sitzt und Jüdin ist.

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Ich sag nur eins.... Ich wechsle nach 19 Jahren Einzelhandel den Job.... Grund: Immer mehr Druck Seitens des Arbeitgebers und immer unverschämtere Kunden.... Das kostet soooo viel Energie....

Bin nur ein einfacher Verkäufer, ich dürfte eh keinen den Laden verweisen, selbst wenn ich wollte...Und der Vorgesetzte der sich für gewöhnlich im Büro versteckt und vom praktischen keine Ahnung hat, würde eh König Kunde unterstützen...


Yannik1995  03.09.2020, 23:28

Ich kann mir auch nicht vorstellen dass ich als Einzelhandelskaufmann das Rentenalter erreiche.

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Wenn man das Hausrecht hat darf man jemanden rausschmeißen und auch ein Hausverbot aussprechen. Dafür muss der Kunde aber gegen die Hausordnung verstoßen haben oder den Betriebsablauf stören weil das ein öffentlicher Laden ist.

Bei Straftaten kann man jemanden Anzeigen das geht ganz normal wie sonst auch. Auch kann man die Polizei einschalten die Polizisten werden den Maskenverweigerer dann wohl aus dem Laden begleiten.

So ist es bei uns auch. Sobald sich ein Kunde nicht ordentlich benimmt, sprechen wir unser Hausrecht aus.