Teppich reklamieren wegen mangelnder Qualität?

2 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Ich gehe im Folgenden davon aus, dass Käufer und Verkäufer in Deutschland ansässig sind und Du als Verbraucher gekauft hast:

Im ersten Jahr gilt die Beweislastumkehr bei der Sachmängelhaftung. Der Verkäufer muss also nachweisen, dass kein Produktfehler vorliegt. Zwar geht es dabei nicht um einen "absoluten" Beweis, aber eine einfache Behauptung reicht da nicht.

Lag dem Teppiche eine Pflegeanweisung o. ä. bei? Falls ja: Habt ihr euch daran gehalten? Hintergrund: Wenn keine Anleitung beiliegt oder in der Anleitung nicht erwähnt wird, kann sich der Verkäufer nur auf ein "weiss doch jeder" berufen. Da dürfte dann die Luft eng werden für ihn.

Daher würde ich als erstes von ihm schriftlich einfordern, was da konkret falsch gemacht worden sein soll und dann die Dokumentation auf einen Hinweis darauf absuchen.

Jegliche weite Kommunikation besser schriftlich in nachweisbare Form. Bestenfalls habt ihr schon die ursprüngliche Aussage ("das ist normal ...") von ihm schriftlich.

Falls Du nicht über die Amazon-Plattform reklamiert hast, nutze die.

BTW: Hoffe Du hast Fotos von dem Teppich und dem Schaden gemacht, bevor Du ihn gesendet hast.

War es ein Fehler, dass wir zu Beginn schon einen Nachlass vom Verkäufer angenommen gaben? Schmälert das unsere Chancen auf die Erstattung des restlichen Kaufpreises?

Nein

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Hallo, laut HGB (Handelsgesetzbuch) ist der Verkäufer verpflichtet diesen Fehler zu prüfen, wenn er in der korrekten Frist angezeigt wurde. Er hat dann die Pflicht unter Einhaltung einer Frist einen Ersatz zu senden oder den Kaufpreis zurück zu erstatten.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung
GuterEinfall59 
Fragesteller
 04.04.2024, 19:51

Danke für die Antwort! Er hat den Teppich geprüft und behauptet, der Mangel liege an unserer Benutzung und er nimmt ihn nicht zurück, da er ja in Gebrauch war. Was nun?😞

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GuterEinfall59 
Fragesteller
 04.04.2024, 19:55
@Paulderbeste451

War es ein Fehler, dass wir zu Beginn schon einen Nachlass vom Verkäufer angenommen gaben? Schmälert das unsere Chancen auf die Erstattung des restlichen Kaufpreises?

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Ifm001  05.04.2024, 06:41

Er ist weder dazu verpflichtet zu prüfen (kann ja auch ohne Prüfung akzeptieren) noch hat das was mit dem HGB zu tun.

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Paulderbeste451  05.04.2024, 06:43
@Ifm001

Das ist ein handelskauf selbstverständlich ist es so wie ich geschrieben habe:)

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Paulderbeste451  05.04.2024, 07:19
@Ifm001

Scheinst wohl ein ganz schlauer …..alles was mit einem Kauf zutun hat und sogenannte Mängelrügen haben etwas mit dem HGB zutun. Z.b Paragraph 377😁darfst gerne nachsehen

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Ifm001  05.04.2024, 08:35
@Paulderbeste451

Brauche ich nicht nachschauen. Geraden die Aufgabe dieses Paragraphen ist mir sowas von geläufig und dachte mir schon, dass Du dich genau damit vertust. Du solltest besser selber mal nachsehen!

Es geht um die Prüf-und Rügppflichten bei Wareneingang, wenn sowohl Käufer wie auch Verkäufer Kaufleute sind. Es geht dabei auch nur um die Sichtung, ob der vom (in diesem Fall rücksendenden) Käufer beschriebene Zustand stimmt ("Teppich hat Knötchen"), nicht um die Feststellung des Verursachers eines Defektes.

alles was mit einem Kauf zutun hat und sogenannte Mängelrügen haben etwas mit dem HGB zutun.

Auch das ist falsch. Wenn ein Verbraucher einem anderen Verbraucher etwas verkauft, kann das HGB nicht angewendet werden.

Für den Fall des OP ist die im BGB enthaltene Sachmängelhaftung relevant.

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