O2 hat zu viel von meinem Konto abgebucht und die wollen rückwirkend nur 8 Wochen von dem zu viel gebuchten zurück erstatten. Kann ich mich wehren?

3 Antworten

Hallo

Eine Frist gibt es gesetzlich nicht. Jedoch ist nach 8 Wochen eine Klage deutlich komplizierter, siehe dieses Urteil:

https://www.ra-kotz.de/telefonrechnung2.htm

Ob es noch neuere Urteile gibt, ist mir nicht bekannt.

Du kannst zukünftige Rechnungen nur um den strittigen Betrag dieses Monats kürzen, wenn dieser immer noch abgebucht wird. Du kannst eventuell weiter kürzen, müsstest dann aber mit Tilgungserklärung etc. arbeiten. Um das korrekt durchzusetzen empfiehlt sich dann ein Anwalt oder eine Verbraucherzentrale, und ich weiß nicht genauer wie und ob eine Kürzung möglich ist.

Stand dieses Urteiles ist es, das du nachweisen musst, das du die Leistung nicht genutzt hast. Das gilt für alle Zeiträume vor mehr als 8 Wochen. Das wird schwiereig.

Für die Zeiträume innerhalb der 8 Wochen muss der Anbieter Nachweise vorlegen und speichert sie deshalb auch innerhalb dieses Zeitraumes.

3. Vergütung
3.1 Der Kunde ist verpflichtet, die vereinbarten Entgelte fristgerecht zu zahlen. Die Abrechnung von Verbindungen zu Diensteangeboten, insbesondere Mehrwertdiensten Dritter erfolgt gemäß der vertraglich vereinbarten Preisliste.
3.2 Der Kunde ist verpflichtet, auch die Entgelte zu zahlen, die durch be- fugte oder unbefugte Benutzung der Dienstleistung durch Dritte entstanden sind, wenn und soweit er diese Benutzung zu vertreten hat. Für Mobilfunkdienstleistungen gilt, dass der Kunde Vodafone das Abhandenkommen oder die unbefugte Drittnutzung der VodafoneSIM-Karte unverzüglich mitzuteilen hat. Bis zum Eingang der Mitteilung bei Vodafone haftet der Kunde für die durch unbefugte Drittnutzung entstandenen Entgelte soweit er das Abhandenkommen oder die unbefugte Drittnutzung zu vertreten hat oder die Mitteilung an Vodafone nicht unverzüglich erfolgt ist.
3.3 Rechnungseinwendungen hat der Kunde innerhalb von acht Wochen nach Zugang der Rechnung in Textform zu erheben.
3.4 Die Rechnungsbeträge sind spätestens fünf Werktage nach Zugang auf das angegebene Konto zu zahlen.

Könnte mir vorstellen, dass diese Klausel nicht gültig ist. Allerdings wirst du da ohne Anwalt nicht weiter kommen.

pool56  26.04.2020, 00:44

Warum nicht gültig, sollen die unbefristet auf Prüfung warten, nee, bestimmt nicht !!!

pool56  26.04.2020, 00:57
@AnglerAut

Okay, danke dir sieht eindeutig aus, solange Zeit wie die Aufzeichnungspflicht für hier 02 besteht. Dennoch fällt mir auf, dass die 8 Wochen zufällig (?) mit der Rückruffrist für die unterstellten Lastschriften übereinstimmen. Und die Kundin muss sich in jedem Fall (auch gerichtlich gesehen) vorwerfen lassen aber auch rein gar nichts unternommen zu haben !

AnglerAut  26.04.2020, 00:59
@pool56

Durchaus, sollte aber keine rechtlichen Konsequenzen haben. Es gibt gesetzliche Verjährungsfristen.

Ich will dich NICHT zusätzlich ärgern, aber gewöhn dir an wie jeder andere Mensch

MINDESTENS JEDEN MONAT 1x die ABBUCHUNGEN auf deinem Konto zu überprüfen,

dann kann so etwas auch DIR nicht passieren. Du hast satte 8 Wochen Zeit um eine Lastschrift ganz einfach (sogar ohne Begründung und ohne Kosten für dich) zurückbuchen zu lassen, also ihr zu widersprechen.

Wenn du allerdings WINTERSCHLAF hält's, solltest du währenddessen KEINE automatisierten Bankgeschäfte machen. Sorry, so "viel" mitdenken musst du schon.

ginko82 
Fragesteller
 26.04.2020, 01:05

ja ich hatte die schon mehrmals angerufen, und die hatten mir dann zugesichert dass die den richtigen Betrag abbuchen . Wenn die das dann wieder nicht machen , ist das aus meiner Sicht Absicht bzw. Abzocke.

pool56  26.04.2020, 01:21
@ginko82

Gibt zwar dann noch mehr Verwicklungen, ABER trotzdem, das erste was ich mache wenn mir jemand zu viel oder gerade auch mehr als vereinbart war abbucht (geht ja wohl per Lastschrifteinzug), ich rufe diese innerhalb der 8-WochenZeitfrist dafür zurück, können also auch 2 Monate dabei auf einmal seien UND danach verhandel ich mit denen weiter. Wenn dann noch etwas offen ist zahle ich DIESEN Betrag selber ein. Bankverbindung von denen findest du ja, dann aber mit Telefonnummerangabe und evtl. auch mit Vertragsnummer bei der Überweisung damit es richtig zugeordnet werden kann.

Und gleich der nächste Rat, NIE nur per Telefon verhandeln IMMER auch schriftlich mit E-Mail um Bestätigung bitten (bzw. eigentlich darauf bestehen). Lügen kann sonst jeder.

pool56  26.04.2020, 01:40
@pool56

Fällt mir noch etwas ein. Du weißt auch nie ob du wirklich die Firma selber am TELEFON als Gesprächspartner hast. Das sind oft nur Angestellte/AushilfsStudenten bei einem CALLCENTER, die haben nicht immer richtig Ahnung/Durchblick, sind aber darauf geschult, Kunden mit einfachen Ausreden abzuwickeln, auch daher ihr "Lieben jungen Hüpfer" fallt nicht in Serie auf MÜNDLICHE ""Zusagen"" rein, NUR SCHRIFTLICH gilt letzendlich BEWEISBAR (!), gerade bei Verträgen und wenn man keine Zeugen hat. Wenn es um dein Geld geht, kein unnötiger Leichtsinn, das ist kein Freund von dir der hinter deinem Geld her ist, da darfst du nicht vertrauen !

pool56  26.04.2020, 01:48
@pool56

...und noch ein Nachtrag. Du redest mit jemand am Telefon, aber abbuchen tut eine ganz andere Abteilung der Firma, z.B. die Rechnungsstelle. Weißt du, ob der "achsofreundliche" und scheinbar verständnisvolle Telefonist sich überhaupt die "Mühe" macht dein berechtigtes Anliegen weiterzuleiten ? Nein, du glaubst das einfach nur so ! Sei immer skeptisch und denk dich auch etwas in den anderen hinein (> Empathie-Vermögen) !

ginko82 
Fragesteller
 26.04.2020, 02:02
@pool56

ja Sie haben recht. Mir wird nur immer mehr klar wie unseriös viele Unternehmen sind. DIe MA repräsentieren die Firma. Die Firma muss darauf achten , dass sowas nicht passiert oder direkt aktiv werden wenn sowas passiert. meiner ansicht nach ist das gewollt. O2 kann locker rund 250 € locker zurückzahlen

ich hab in der hotline angerufen um mich zu beschweren und die MA haben mir etwas von der Rechnungsprüfungspflicht erzählt gehen aber so fahrlässig mit den vereinbarten Sachen um. Meiner Meinung nach wird dieses somit bewusst und vorsätzlich gemacht. Die gehen von einer statistischen Quote aus bei denen es funktioniert.

pool56  26.04.2020, 02:43
@ginko82

Mit Verlaub, einfach du ist hier zu ü90% üblich. Da wirst du sogar Recht haben viele sind knallhart und nehmen sich raus was geht, ohne dass das rechtlich noch zulässig wäre.Ich mit 64 habe ja nunmal schon viel Lebenserfahrung und ich kann dir sagen, gerade so ungefähr in den letzten 10 Jahren erreiche auch ich bei Firmen oft ZUNÄCHST rein gar nichts, auch obwohl ich so gut wie immer Recht habe. Aber so ähnlich wie du schon merkst, erst NACH dem 2. Brief von meinem RA, also kurz vor einer Klage reagieren die Firmen und lenken dann ganz schnell ein, WEIL sie dann wissen, gleich wird es führ sie teuer, denn Gerichtskosten sind nicht ohne. Aber zuvor noch ohne RA wird man fast schon einheitlich abgewimmelt, die wollen einem nicht Mal richtig zuhören.

...und meine Erfahrung am Telefon wird selten etwas geklärt aber um so mehr (wie bei dir gerade) zugesagt, ohne dass sich überhaupt jemand richtig um das Anliegen kümmert. Mein Weg ist daher immer E-Mail, macht zwar ganz "schön" Schreibarbeit und geht dann bis zu ca. 5x hin und 5x her ohne dass man 1 Schrittchen weiter kommt, aber spätestens dann gibt's von mir kein Geld mehr und ich kündige auch sofort unabhängig davon dass ich das eigentlich nicht darf. Wenn ich zahle müssen die anderen auch RICHTIG leisten, sonst lasse ich es auf einen Prozess ankommen. Mir würde schon viel gedroht auch oft mit InkassoUnternehmen. Aber auch da ist es allenfalls Mal bis zum MAHNBESCHEID gegangen, auch DA an dieser Stelle gibt dann fast jede dreiste Firma auf, weil ihnen plötzlich gar nicht mehr so sicher scheint, dass sie mit ihrer (vermeintlichen) Forderung durchkommen und auch da stände wieder ein GERICHTSKOSTENVORSCHUSS für eine Klage an. Ich bin da bei irgendwelchen falschen Forderungen mittlerweile vollkommen entspannt ...und mir ist schon lange nichts mehr hinsichtlich Zahlung passiert. Ich bin allerdings auch meinerseits sehr ehrlich und mache keine Fehler, ist eben auch Erfahrung.

ginko82 
Fragesteller
 26.04.2020, 03:04
@pool56

ja ich finde soetwas in der AGB zu verankern müsste unzulässig sein. der gesunde meschnenverstand sagt ja entweder hat man korrekt , zu wenig oder zu viel gezahlt. in meinem fall hab ich nach 17 Monaten reagiert, Das ist zwar nicht schnell aber eine Forderung verjährt auch nicht sofort. Das kann ja so jeder behaupten. und ausserdem frag ich mich was die für ein gerechtigkeitsempfinden haben.

pool56  26.04.2020, 03:13
@ginko82

Da wird ja dann in der Zeit einiges an Überzahlung zu Stande gekommen sein. Verstehe zwar nicht warum du nie EFFEKTIV reagiert hast, aber ich muss das auch nicht verstehen.

Wenn du eine Chance siehst oder auch nur das gute Gefühl hast im Recht zu sein, lass das unbedingt einen RechtsAnwalt beurteilen, ob du 'ne echte Chance hast, sonst wirst du alleine bei O2 nicht weiter kommen wie es aussieht, die haben dir klargemacht, sie wollen jedenfalls nicht. Also läuft da freiwillig nichts von denen aus hinsichtlich Rückerstattung.

Falls du bedürftig bist kostet dich der RA erstmal zumindest nur 15€ Selbstbeteiligung.

ginko82 
Fragesteller
 26.04.2020, 03:20
@pool56

ich hab nicht reagiert , weil mir das nicht aufgefallen ist, die Rechnung war aufgeteilt in 2 Rechnung . Für Tarif und Telefon seperat. Ich vermute deswegen bin ich nie stutzig geworden. irgendwann ist mir (nach 17 Monaten) aufgefallen dass die Zeitintervalle in der die abbuchen sehr kurz waren (2 Rechnungen innerhalb von einem Monat.) .Dann bin ich stutzig geworden und habe nachgefragt.

ginko82 
Fragesteller
 26.04.2020, 03:23
@ginko82

bei den Summen lohnt sich ein RA in der Regel nicht und daruaf spekulieren die eigentlich. Ich hab schlechte Bewertungen über O2 geschrieben, aber selbst das ist einkalkuliert und kümmert die nicht

pool56  26.04.2020, 03:35
@ginko82

Okay, wenn es insgesamt "nur" 50€ bis max. 100€ wären, würde ich auch nichts dagegen unternehmen, zumal der Erfolg nicht sicher zu sein scheint, dann Versuch den Vertrag schnell zu beenden, wenn das so weitergehen soll.

Hoffe du rechnest zukünftig genau die monatlichen Kosten aus (VOR Vertragsabschluss).

Nur Mal bei der Gelegenheit seit Anfang 2019 ist bei Telefonverträgen Telefon und SMS flat, also mit dabei ohne extra berechnet zu werden. Ich habe 20GB und zahle dafür NUR seeehr günstige 14,99€ im Monat (nicht direkt bei O2). Monatlich kündbar ! Allerdings mit satten 39,99€ sogenannte Anschlusskosten, aber das ist ja nur 1x zu Beginn und gerade noch die Obergrenze.

ginko82 
Fragesteller
 26.04.2020, 03:37
@pool56

es sind 236 € um die ich mit denen streite

pool56  26.04.2020, 03:58
@ginko82

Trotz deiner ziemlich nachlässiger Art, weil sooo viel Abbuchungen hast du vmtl. nicht, dass es dir hätte nicht schon im 2. Monat z.B. auffallen müssen, du kommst hier nicht unintelligent rüber. Das ist doch eine Summe um die es sich lohnt zu streiten. Du selber (kommt aber auf dein Alter und Erfahrung an, vmtl. beides nicht so hinreichend) musst erstmal du das starke Gefühl haben, dass du im Recht bist. Ich hatte ja bei den anderen nachgelesen, dass das mit der 8 Wochen Widerspruchsfrist für die Rechnungen offensichtlich auch in den AGBs nicht rechtlich haltbar ist und stattdessen der Zeitraum der Speicherung der einzelnen Gesprächsverbindungen gelten wird. Ergo müsste da eigentlich der RA doch noch einen großen Teil von zurückholen können. Und soweit ich das richtig mitbekommen habe sagt ja O2 auch nur, deren selbstgestrickte 8 Wochen sehen SIE als Grenze. Das bedeutet für mich im Umkehrschluss, die wissen vmtl. ganz genau, dass sie zuuu viel in Rechnung gestellt haben, wie ja auch du vermutest.

Also ich rate dir schon zur Prüfung durch einen RA.

pool56  26.04.2020, 04:03
@pool56

und nochmal angefügt du alleine mit denen debattieren bringt dir nichts mehr ! Die haben längst intern entschieden DIR nicht nachgeben zu wollen, da bin ich von überzeugt.