Wenn zuviel Geld einbehalten wurde, muss auf den Betrag Zinsen gezahlt werden?

6 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Hallo,

meine Vermutung ist folgende:

Bisher bestand als Beamter ein Beihilfeanspruch von 50%. Die Krankenversicherung war für die restlichen 50% zu zahlen. Durch die Geburt des 1. oder 2. Kindes wird bei vielen Beihilfestellen/Dienstherrn der Beihilfeanspruch von 50% auf 70% angehoben. Dann braucht man die Krankenversicherung nur noch für 30% zu bezahlen. Diese 20% zuviel gezahlten Beiträge werden dann erstattet.

fiktives Beispiel zur Verdeutlichung:

1000 Euro Monatsbeitra für 100% Krankenversicherung

bisher wurden für die 50% Versicherung 500 Euro monatlich gezahlt.

ab Geburt der Tochter: nur noch 300 Euro monatlicher Beitrag für den Beamten alleine

-> 200 Euro monatlich werden rückwirkend ab Geburt der Tochter erstattet.

Am besten nachrechnen, ob das der Grund sein kann. Der Beitrag für die Tochter fällt natürlich zusätzlich an.

Gruß

RHW

RHWWW  26.01.2014, 20:11

Danke für den Stern!

Vielleicht gibt es hier Tipps zu einer evtl. Verzinsung:

.unabhaengige-patientenberatung.de/startseite.html

-> dreimal "w" ergänzen!

Ich denke mal, dass du im Grundsatz Recht hast. Aber in der Realität wirst du wahrscheinlich bei so einem vergleichsweise geringen Geldbetrag kaum einen Anwalt einschalten könne, da die anfallenden Kosten sicher höher wären, als die dir wahrscheinlich noch zustehenden Zinsen. Wenn du dich wirklich ärgern willst, dann ziehe dein Ding durch, und streite dich mit der Versicherung, ansonsten freu dich wenigstens über das zurückgezahlte Geld, und verzichte auf die Zinsen. Gegen die Anwälte der Versicherungen hat man nur kaum ein Chance.

ruebe098 
Fragesteller
 22.01.2014, 14:32

Nein, ich habe ganz sicher nicht vor, einen Anwalt einzuschalten. Mich hat nur die Frage bzw. natürlich die Antwort interessiert. Danke für deinen Beitrag.

hm... wenn ich so über deinen Text nachdenke könnte ich mir vorstellen, dass Du unter die Kategorie Beamter fällst und durch die Geburt deiner Tochter sich dein Beihilfesatz verändert hat.

Sollte es nicht so sein, bitte um Berichtigung mit Information warum sich der Beitrag deiner Krankenversicherung sonst geändert hätte.

Sollte ich richtig liegen, sei mir die Frage erlaubt: Hast Du am Tag der Geburt deiner Tochter die Krankenversicherung direkt informiert, oder erst einige Tage später - und wann wurde der erste Beitrag für deine Tochter abgezogen?
Für die Zwischenzeit hätte ja die Krankenversicherung auch Zinsen erheben dürfen. Oder siehst Du dies anders ?

Gruß Kematef

ruebe098 
Fragesteller
 22.01.2014, 14:43

Ja, völlig richtig - ich bin Beamtin. Meine Tochter hatte ich damals allerdings völlig fristgerecht angemeldet. Wenn ich es richtig in Erinnerung habe, muss man immer ab Beginn des Geburtsmonats zahlen, egal ob das Kind am 1. oder am 30. geboren wird. Das haben wir auch getan.

Was mich halt wundert an diesem Brief, den ich heute erhalten habe, ist, dass keine Berechnungssätze oder Erklärungen genannt werden. Es heißt nur: "...uns ist ein Fehler unterlaufen. Auf Grund der im Jahr 2012 durchgeführten Vertragsänderung haben wir zuviel Geld einbehalten. Sie erhalten in den nächsten Tagen eine Gutschrift über ... auf Ihr Beitragskonto. Bitte entschuldigen Sie unser Versehen." Da werde ich mir die Erklärungen wohl einfordern müssen.

Vielen Dank für deine Mühe.

Kematef  23.01.2014, 00:29
@ruebe098

Wenn ich es richtig in Erinnerung habe, muss man immer ab Beginn des Geburtsmonats zahlen, egal ob das Kind am 1. oder am 30. geboren wird.

Welche PKV macht dies denn so. Normalerweise zahlt man bei allen privaten Krankenversicherungen erst ab dem Tag der Geburt.

Auf Grund der im Jahr 2012 durchgeführten Vertragsänderung haben wir zuviel Geld einbehalten.

Da könnte ich mir viel vorstellen - vielleicht hat sich auch deine Beihilfstelle mit der PKV in Verbindung gesetzt, weil die Restkostenabsicherung zur Beihilfe nicht passte.

Da werde ich mir die Erklärungen wohl einfordern müssen.

Ja das ist die einzigste Möglichkeit, denn wir können hier nur mutmaßen. Mehr aber auch nicht.

Gruß Kematef

Also, eine Erläuterung kannst du sicherlich verlangen! Das steht außer Frage! Aber Zinsen? Nu, bei dem derzeitigen Zinsatz bei der Summe beträgt er ca.0,15% macht das "den Kohl ja nu auch nicht gerade fett",oder?? Wenn dann noch Deine Mitschuld abgezogen wird, freue dich über die 800 Euro netto!! Frage ist ja weiterhin: Wenn die "Bruttosumme", von der die Krankenkassenbeiträge berechnet werden nicht stimmt, stimmt die Meldung an die Rentenversicherung auch nicht! Ich würde "den Ball flach halten" in der Sache!!

Hier meine Frage: Müssen dann nicht eigentlich auch Zinsen auf den Betrag gezahlt werden?

Nur wenn Verzug vorlag. Hast du den Betrag unter Setzung einer konkreten Frist nachweislich angemahnt?

ruebe098 
Fragesteller
 22.01.2014, 14:34

Mir ist die offenbar falsche Berechnung ja gar nicht aufgefallen. Dafür war ich zu sehr mit meiner neugeborenen Tochter beschäftigt ;-)

kevin1905  22.01.2014, 16:23
@ruebe098

Und darum lag kein Zahlungsverzug vor, also stehen dir auch keine Zinsen zu.