Einwegpfand-Glasflaschen Rückgabe?

5 Antworten

Aber das stimmt doch nicht, oder?

Doch.

Die Verpackungsverordnung sieht doch vor

Die gibt es nicht mehr und wurde vom Verpackungsgesetz abgelöst.

dass Geschäfte Pfandflaschen aus einem bestimmten Material (hier Glas) zurücknehmen müssen, wenn sie selbst Flaschen aus dem gleichen Material verkaufen.

Nein. Nicht allgemein Pfandflaschen, sondern nur EINWEG-Pfandflaschen. Das Verpackungsgesetz bezieht sich in diesem Zusammenhang ausschließlich auf Einweg. Ob und was für Mehrweg der Händler im Sotiment hat spielt somit absolut keine Rolle.

Konkret heißt es im § 31 Abs. 2 Satz 3:

Die Rücknahmepflicht nach Satz 1 beschränkt sich auf Einweggetränkeverpackungen der jeweiligen Materialarten Glas, Metall, Papier/Pappe/Karton und Kunststoff einschließlich sämtlicher Verbundverpackungen aus diesen Hauptmaterialarten, die der rücknahmepflichtige Vertreiber in seinem Sortiment führt.

Ein Händler der also nur Mehrweg-Glasflaschen im Sontiment hat ist somit nicht verpflichtet Einweg-Glasflaschen zurückzunehmen.

Jooge 
Fragesteller
 03.01.2022, 09:54

Danke!

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Nein muss das Geschäft eben nicht, wenn es sowas nicht im Sortiment hat dann kannst du das Pfand auch dort nicht abgeben, ist schon richtig so dann musst du die Flaschen dort hinbringen wo du sie auch gekauft hast.

Einwegflaschen und Dosen
Laut Verpackungsverordnung sind alle Einzelhändler dazu verpflichtet, alle Einweg-Pfandverpackungen anzunehmen. Somit können diese überall zurückgegeben werden. Die einzige Einschränkung: Die entsprechende Filiale muss Verpackungen aus dem gleichen Material im Sortiment haben. Führt ein Supermarkt etwa keine Dosen, so kann der Betreiber auch die Annahme von Pfand-Dosen verweigern.
Alltagsfrage: Wie lange sind Pfandbons eigentlich gültig?
Eine weitere Sonderregelung gilt für Händler mit einer Verkaufsfläche unter 200 Quadratmeter, etwa Kioske. Dort müssen wirklich nur die Flaschen und Dosen angenommen werden, die auch in den Verkaufsregalen stehen.
Mehrwegflaschen
Mehrwegflaschen können sowohl aus Glas als auch aus dem Kunststoff PET bestehen und sind durch eine entsprechende Aufschrift oder das Mehrweg-Symbol erkennbar. Anders als für Einweg-Pfand gibt es für diese Verpackungen keine gesetzliche Regelung. Das heißt, dass es Einzelhändlern vorbehalten ist, Mehrwegflaschen abzulehnen, die nicht aus ihrem eigenen Sortiment stammen.

Quelle : Hier der Link

Jooge 
Fragesteller
 30.12.2021, 22:02

Hallo und danke. Allerdings widerlegt dein gepostetes Zitat deine gepostete Aussage! In diesem Zitat heißt es:

"Laut Verpackungsverordnung sind alle Einzelhändler dazu verpflichtet, alle Einweg-Pfandverpackungen anzunehmen. Somit können diese überall zurückgegeben werden. Die einzige Einschränkung: Die entsprechende Filiale muss Verpackungen aus dem gleichen Material im Sortiment haben."

Ich wollte ja eine Flasche aus dem Material Glas bei einem Einzelhändler zurückgeben, der Flaschen aus dem Material Glas im Sortiment hat!

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die Flaschen wirst du bei Lidl los. die sind auch extra für die hergestellt worden

Edeka und Co werden die nicht annehmen müssen.

Jooge 
Fragesteller
 30.12.2021, 22:07

Warum nicht?

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Manche Einwegpfand-Glasflaschen (25 Cent Pfand) werden ohne Etikett von manchen Rückgabeautomaten als Mehrwegflaschen (8 Cent Pfand) akzeptiert - so z.B. die Bierflaschen der Lidl-Marke Perlenbacher von Kaufland. Die eigenen Rückgabeautomaten von Lidl würden solche 'nackten' Flaschen eiskalt zurückweisen, das Personal läßt sich aber manchmal trotz des fehlenden Pfandsiegels vom Einwegpfandcharakter (25 Cent Pfand) überzeugen...

Jooge 
Fragesteller
 30.12.2021, 22:05

Danke für den Hinweis.

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Das ist richtig.

Wenn dieser Markt selbst keine Einwegpfand-Glasflaschen im Sortiment hat (und das ist meistens der Fall), muss er sie auch nicht zurücknehmen.

Ob der Markt Mehrweg-Glasflaschen im Sortiment hat, ist davon unabhängig, weil das ein anderes System ist.

Jooge 
Fragesteller
 30.12.2021, 22:04

Hallo und danke. Woher beziehst du diese Erkenntnis? Ich denke nicht aus der Verpackungsverordnung. Dort finde ich diese Regelung nämlich nicht.

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Rolf42  30.12.2021, 22:25
@Jooge

Die aktuelle Rechtsgrundlage ist § 31 VerpackG.

Der entscheidende Satz daraus lautet:

Die Rücknahmepflicht nach Satz 1 beschränkt sich auf Einweggetränkeverpackungen der jeweiligen Materialarten Glas, Metall, Papier/Pappe/Karton und Kunststoff einschließlich sämtlicher Verbundverpackungen aus diesen Hauptmaterialarten, die der rücknahmepflichtige Vertreiber in seinem Sortiment führt.
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