Gewährleistung oder Garantie bei B-Ware?

5 Antworten

Nur für Fehler, die dir beim Kauf bereits bekannt waren, kann ein Gewährleistungsausschluss erfolgen, für alles andere gilt die gesetzliche Gewährleistung auch bei Ware zweiter Wahl.(B-Ware)

Lupa65 
Fragesteller
 08.06.2015, 14:06

dann ist die plötzlich streikende elektronik ein garantiefall, für den der hersteller aufkommen muss?

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AalFred2  09.06.2015, 11:08

Sachmängelhaftung dürfte sich nach 1,5 Jahren erledigt haben.

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Du kannst natürlich versuchen, die gesetzliche Haftung des Verkäufers für Sachmängel in Anspruch zu nehmen - dazu müsstest du allerdings nachweisen, dass der Mangel zur Zeit des Kaufs bereits vorlag (was offenbar nicht der Fall ist) bzw. "angelegt" war. Das dürfte schwierig sein.

Sinnvoller wird es daher sein, die zweijährige Garantie des Herstellers in Anspruch zu nehmen.

Ich bezweifle, dass der Hersteller auf B-Ware eine Garantie gibt. Ansonsten hängt es davon ab, ob der Fehler auf einem Fertigungs-oder Materialmangel beruht. Da kann man wahrscheinlich trefflich streiten.

Diffenziere Sachmängelhaftung und Garantie. Allerdings kann bei B-Ware die Sachmängelhaftung nicht verkürzt werden.

Garantie gibt es nur bei Fertigungsfehler und dergleichen.

Hier kann nur auf Kulanz was gemacht werden.?

Mit freundlichem Gruß

Bley 1914