Gewährleistung oder Garantie bei B-Ware?
ich habe eine waschmaschine als b-ware mit einem jahr gewährleistung online im september 2013 gekauft.. jetzt stelle ich fest, dass die elektronische steuerung der wama von einem tag auf den anderen nicht mehr das macht, was sie soll.. auf der herstellerseite steht: Haushaltsgeräte zu 100% computergesteuert geprüft, bevor Sie die Fertigung verlassen. Intensivstichproben erhöhen die Qualitätssicherheit zusätzlich. Daher sind unsere Geräte mit einer Hersteller-Garantie von 2 Jahren ausgestattet. Während der Garantiezeit werden sämtliche durch Material- oder Fertigungsfehler auftretenden Schäden oder Mängel am Gerät kostenlos beseitigt.
ist das nun ein garantiefall oder muss ich eine teure reparatur zahlen? danke für eure hilfe.
5 Antworten
Nur für Fehler, die dir beim Kauf bereits bekannt waren, kann ein Gewährleistungsausschluss erfolgen, für alles andere gilt die gesetzliche Gewährleistung auch bei Ware zweiter Wahl.(B-Ware)
dann ist die plötzlich streikende elektronik ein garantiefall, für den der hersteller aufkommen muss?
Du kannst natürlich versuchen, die gesetzliche Haftung des Verkäufers für Sachmängel in Anspruch zu nehmen - dazu müsstest du allerdings nachweisen, dass der Mangel zur Zeit des Kaufs bereits vorlag (was offenbar nicht der Fall ist) bzw. "angelegt" war. Das dürfte schwierig sein.
Sinnvoller wird es daher sein, die zweijährige Garantie des Herstellers in Anspruch zu nehmen.
Ich bezweifle, dass der Hersteller auf B-Ware eine Garantie gibt. Ansonsten hängt es davon ab, ob der Fehler auf einem Fertigungs-oder Materialmangel beruht. Da kann man wahrscheinlich trefflich streiten.
Diffenziere Sachmängelhaftung und Garantie. Allerdings kann bei B-Ware die Sachmängelhaftung nicht verkürzt werden.
Garantie gibt es nur bei Fertigungsfehler und dergleichen.
Hier kann nur auf Kulanz was gemacht werden.?
Mit freundlichem Gruß
Bley 1914