12 Monate Garantie, wo doch 24 Monate gesetzlich ist?

6 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet
Ja ich weiß es gibt einen Unterschied zwischen Garantie und Gewährleistung. Darum geht es mir hier aber nicht.

Doch, genau darum geht es.

Eine Garantie ist gesetzlich nicht vorgerschrieben.

Die gesetzliche Sachmaengelhaftung ("Gewaehrleistung") dauert zwar tatsaechlich 24 Monate, sie bezieht sich allerdings nur auf den Auslieferungszustand und nicht auch auf Maengel, die erst danach aufgetreten sind. Spaetestens nach 6 Monaten kann der Haendler den Beweis dafuer verlangen, dass das betreffende Teil schon von Anfang an kaputt war.

Ausserdem ist der Support des Herstellers gar nicht fuer die sog. "Gewaehrleistung" zustaendig, sondern eben nur fuer die Garantie.

"Ja ich weiß es gibt einen Unterschied zwischen Garantie und Gewährleistung. Darum geht es mir hier aber nicht"

Nun leider ist genau DAS der springende Punkt.

24 Monate gesetzliche Gewährleistung gibt es vom Händler.

Garantie - ob nun 12 Monate oder mehr - vom Hersteller.

Hängt von der Art des Defekts ab. Gesetzliche Gewährleistung gleicht nur bei Defekten, die auch vom Hersteller oder Verkäufer verursacht sind. Also Produktionsfehler.

Allerdings endet nach 6 Monaten die Beweislastumkehr. Das bedeutet, Du musst beweisen, dass der Verkäufer den Defekt tatsächlich zu verantworten hat.

Außerdem hast Du Gewährleistung nur gegenüber dem Verkäufer.

Dapox 
Fragesteller
 27.09.2021, 13:13

Also bringt das im Endeffekt alles eh nix? 🤔 🤷🏼‍♂️

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DerCaveman  27.09.2021, 13:15
@Dapox

Wenn die Garantie abgelaufen ist und du nicht beweisen kannst, dass das Teil von Anfang an kaputt war, bringt es tatsaechlich alles nichts

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Also Für Garantie gibt es keine gesetzlichen vorgaben. Die ist immer freiwillig.

Für die Gewährleistung gilt ein Zeitraum von 2 Jahren. Innerhalb der ersten 6 Monaten findet jedoch eine Beweislastumkehr statt.

Bis zu 6 Monaten wird davon ausgegangen dass der Schaden schon bei Erwerb des Produktes bestand und deswegen ersetzt werden muss. Nach 6 Monaten ist dann der Käufer in der Beweispflicht nachzuweisen dass der Fehler schon bei Kauf vorhanden war.

wie lange der Hersteller für die Garantie einsteht, entscheidet er alleine - er kann 2 Jahre, oder auch bei bestimmten Geräten nur 1 Jahr geben.

die Gewährleistung bei Neuware beträgt grundsätzlich 2 Jahre, und trägt der Händler.