Kostenbeitrag zu Eigentumshaus?

Mein Partner und ich mit Tochter sind vor zwei Jahren gemeinsam in eine Mietwohnung gezogen. Für Miete, alle mit der Wohnung zusammenhängende Zahlungen und Einkäufe sowie gemeinsame Anschaffungen, Ausgehen und Urlaub haben wir damals ein gemeinsames Konto eröffnet, auf das wir beide monatlich denselben Beitrag einzahlen (er verdient etwa um 25 Prozent mehr als ich). Auto, Oeffi-Fahrkarte und persönliche Ausgaben zahlt jeder selbst.

Nun hat mein Partner ein Haus geerbt, in welches wir nach Abschluss einiger Sanierungsmassnahmen alle gemeinsam einziehen wollen (voraussichtlich im Herbst). Ich habe ihn darauf angesprochen, wie wir das zukünftig mit den Kosten machen. Er meinte, das gemeinsame Konto bleibt, und da nun die Miete entfällt, soll ich einen geringeren Kostenbeitrag leisten, da ja, da ihm das Haus gehört, auch die Reparatur, neues Bad, Grundsteuer etc. von ihm zu bezahlen sind.

Ich finde das sehr großzügig von ihm, würde mich jedoch auch gern beteiligen. Habe ihm Mietzahlung für Hausanteil (mit Mietvertrag) angeboten, in der Höhe meines jetzigen Mietanteils. Er meint, ich soll das Geld lieber sparen. Ich möchte aber gern weiterhin etwas beitragen, zumindest monatlich zwei, drei Hunderter zu den Sanierungskosten. Will mich nicht wie ein Schmarotzer fühlen.

Ist das berechtigt, oder sollte ich mich einfach freuen, dass ich jetzt für weniger Geld schöner wohne? Was meint ihr?

Haus, Recht, Kostenübernahme, Partnerschaft, Wohneigentum, Wirtschaft und Finanzen
Gynäkomastie-OP wird nicht übernommen - Argumente für Einspruch?

Moin!

Die Kostenanfrage zur Übernahme meiner Gynäkomastie-Operation wurde abgelehnt, weil über den psychisch-ästhetischen Grund keine Krankheit vorliegt.

Dies wird natürlich nicht geduldet und jetzt wird in den Einspruch gegangen.

Btw hat den Antrag mein Chirurg gestellt. Der hat da nur rein geschrieben "bitte ich um die dringende Kostenübernahme des Eingriffs."

Keine Gründe, nix.

Jetzt würde ich den Einspruch persönlich schreiben.

Folgende Punkte hab ich mir schon mal überlegt:

  1. Gynäkomastie ist eben schon eine Krankheit, steht sogar in diesem ICD-Katalog: Gynäkomastie - ICD-10-GM-2021 Code Suche (icd-code.de)
  2. Im Verlauf der Entscheidung sollte ich Bilder von meinen Brüsten an den MDK schicken. Es handelt sich wirklich um eine deutlich sichtbare Gynäkomastie. Bei meinem Körperfettanteil geht es kaum schlimmer. Da stellt sich mir die Frage, warum der Antrag dann doch noch abgelehnt wird, obwohl es kaum schlimmer geht.
  3. Eine psychiatrische Betreuung erfolgt bereits seit Jahren. Ich habe zwar nie speziell die Gynäkomastie behandeln lassen, aber ich habe schon sämtliche Antidepressiva und Neuroleptika durch und bei keinem habe ich mir gedacht "Nice, jetzt sind mir die Brüste egal."
  4. Ich treibe aktuell ca. 2 h Kraftsport und 1 h Cardio täglich. Die Gynäkomastie ist nicht "weg trainierbar".
  5. Weiteres Anzeichen, dass es sich um keine Lipomastie handelt, ist mein KFA von 18 % (durchschnittlicher KFA eines Mannes). Ich bin also nicht übergewichtig und habe trotzdem fette Möpse.
  6. Soll ich einfach rein schreiben, dass ich neben der psychischen Belastung unangenehme Spannungsgefühle und Schmerzen habe?
  7. Soll ich anbieten, dass nur die Entfernung der Brüstdrüsen übernommen wird? Weil ich bin wie gesagt nicht fett, also ist eine Fettabsaugung eigentlich überflüssig. Mein Chirurg hat diese Behandlung jedoch auch in den Kostenvoranschlag geschrieben. Oder lieber weiterhin das Komplettprogramm anfordern und schauen, was sich tut? Also dass die Fettabsaugung nicht übernommen wird, könnte ich ja noch nachvollziehen und wäre auch kaum ein Problem für mich. Aber klar, das Komplettprogramm wäre natürlich noch besser.

Das hab ich mir jetzt mal alles überlegt. Was haltet ihr davon? Kann man das so in den Einspruch schreiben?

Weil mit einem "Ich lege grundlos Einspruch ein", wie es mein Chirurg wahrscheinlich machen würde, sehe ich halt auch keine Chancen, oder?

Fallen euch evtl. weitere Argumente ein und wie findet ihr meine bisherigen?

Danke!

Medizin, Gesundheit, Brust, Krankheit, AOK, Gesundheit und Medizin, Gynäkomastie, Kostenübernahme, Männerbrust
Auszug aus Bedarfsgemeinschaft, danach Kündigung - weiteres Vorgehen?

Guten Abend liebe Community!

Ich habe ein spezielles Anliegen, zu dem ich im Internet keine konkrete Antwort finden konnte.

Folgende Sache:

Meine Mutter bezieht ALG II, ich habe die ganze Zeit mein Abitur gemacht, mich dann allerdings von einem dualen Studium (ich besitze bereits die Fachhochschulreife) verleiten lassen. Nun habe ich mein Abitur mit einem Schnitt von 1,5 abgebrochen (ich weiß, dumme Entscheidung!). Ich habe in der Übergangszeit zum Studium bei dieser Firma ein Arbeitsverhältnis mit guter Vergütung angetreten. Ich bin also zum 01.04.21 ausgezogen in eine eigene Wohnung, da ich mir das leisten kann. Nun habe ich gemerkt, dass der Job eine absolut falsche Interpretation meinerseits war, weswegen ich dort innerhalb der Probezeit gekündigt habe und den Schulbetrieb wieder aufnehmen. Das ist auch alles schon geklärt! Die Frage ist jetzt allerdings folgende: Natürlich kann ich mir nun keine eigene Wohnung mehr leisten. Ich müsste also einen Antrag beim Jobcenter stellen, dass ich ebenfalls ALG II beziehen darf. Das ist ebenfalls kein Problem, wurde abgeklärt. Nun möchte ich allerdings nicht zurück nach Hause ziehen, sondern meine Wohnung, in der ich auch offiziell gemeldet bin, wohnen bleiben. Dazu müsste das Jobcenter allerdings die Miete zahlen. Ich bin 21 Jahre alt. Normalerweise darf man U25 nur mit Zustimmung des Jobcenters (Vorliegen wichtiger Gründe, diese liegen bei mir aber nicht vor) ausziehen. Ich habe diese Zustimmung aber nicht gebraucht, da ich mich ja gänzlich vom Jobcenter abgemeldet habe. Die Frage ist nun: Da ich ja offiziell ausgezogen bin und damit keine Pflichtverletzung beim Jobcenter entstand - muss ich nun wieder zurückziehen, oder darf ich in meiner Wohnung bleiben, trotz dass ich U25 bin, da ich ja offiziell ausziehen durfte und zum anderen bei der Antragstellung, also jetzt, keine Sozialleistungen beziehe. Die Kosten der Wohnung unterbieten im Übrigen bei Weitem den Satz, den das Jobcenter bereit ist zu zahlen. Daran läge es also nicht. Es kommt nur darauf an, ob ich meine Wohnung behalten darf oder trotzdem wieder zurückziehen muss. Im Internet steht zu exakt diesem Sachverhalt nichts. Aktuell warte ich auf Rückruf des Jobcenters, aber ich müsste es zeitnah wissen und auf deren Rückruf ist nicht immer so Verlass. ;-)

Besten Dank für eure zahlreichen Antworten bereits vorab und bleibt alle gesund!

Viele Grüße
Holz123

Recht, Bedarfsgemeinschaft, Jobcenter, Kostenübernahme, Ausbildung und Studium
Familiengrab und Pflege - wer muss dafür aufkommen?

Unsere Situation ist etwas verzwickt. Meine Schwiegermutter versorgte Jahrelang das Familiengrab alleine. In diesem liegen die Eltern, sowie die bereits verstorbenen Geschwister meiner Schwiegermutter. Zu Lebzeiten hat der Zwillingsbruder meiner Schwiegermutter das Familiengrab erneut gekauft und wurde ebenfalls dort beigesetzt. Nach dem Tod der Dame wurde auch diese in dieses Grab als Urne beigesetzt. Dort liegen also nun die Eltern und sämtliche Kinder, welche hier wohnten.

So. Nun zur Frage. Wer muss nun für die Grabpflege aufkommen?? Nach dem Tod des Zwillingsbruders war meine Schwiegermutter seine Erbin. Nun gibt es noch die angeheiratete Frau des anderen Bruders welcher auch bereits verstorben ist aber woanders beerdigt wurde sowie einen Haufen Kinder von allen Verstorbene. Dazu gehört natürlich auch mein Mann. Muss mein Mann nun ganz alleine für die Grabpflege aufkommen oder auch die anderen "Nichten, Neffen und Enkel" ?? Wir wohnen alle zu weit weg und müssen generell das Grab in Pflege geben. Da meine Schwiegermutter das bisher immer alles alleine gemacht hat, mussten sich alle nicht darum kümmern und nun wollen natürlich alle nichts davon wissen da sie ja auch nichts geerbt haben und Geld ist sowieso ein heikles Thema bei allen. Sobald es an den Geldbeutel geht sind alle schnell weg. Wäre toll wenn mir jemand erklären könnte wie das in Zukunft zu handhaben ist. Bisher haben alles wir bezahlt doch nun kam der neue Rechnungsbrief und ich möchte das nun gerne geklärt haben.

Familie, Recht, Hinterbliebene, Psychologie, Grabpflege, Kinder und Erziehung, Kostenübernahme
Internate: kostenübernahme durch Jugendamt

Hallo,

ich bin zur Zeit stark davon überzeugt ADHS/Asperger/Hochbegabt zu haben/sein. Also ich denk nicht alles drei zusammen aber naja ist auch egal, für diese Frage jedenfalls nicht so wichtig um genauer darauf ein zu gehen...

Ich bin ein sehr schwierier Mensch, für mcih selber und vorallem für mein Umfeld. Dann ist im Mai letzen Jahres mein Vater verstorben. Er war immer so ein Ruhepol und mein bester Freund. Ich habe seinen Tod bis heute noch nicht ganz verkraftet. Oft breche ich einfach nmal heulend zusammen...

Dann ist da meine Mutter. Sie kommt mit meinen Eigenarten oft einfach nicht klar. Sie schreit mich oft an, schläf mich auch das ein oder andere Mal... vor wenigen Wochen hatten wir einen Hammer Streit, nachdem ich dann erstmal 4 Tae bei meiner Tante war und überlegt habe mich an Jugendamt zu wenden... Mein tante konnte mich davon noch abhalten. Also noch lebe ich bei meiner Mutter, aber wir streiten uns immer noch und immer wieder sehr laut und sehr verletzend. Meine Idee wäre es auf ein Internat zu gehen. Schloß Troglow, hat mich sehr angesprochen. Leider ist dieses und die meisten anderen Internate sehr teuer. Ich habe aber mal gelesen, dass man unter bestimmten Umständen vom Jugendamt Internatskosten bezahlt bekommt. Weiß jemand darüber mehr? Und was sind das für Gründe, Familiäre und schulische habe ich ja schon irgendwie, aber wie läuft das ab. Hat jemand Erfahrungen damit?

Danke und Grüße von Liz

Finanzen, Schule, Internat, Jugendamt, Kostenübernahme, Lehrer

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