Muss dieser Rettungsdienst Einsatz bezahlt werden?

7 Antworten

Natürlich nicht!

Für den Fall das dieser Mensch krankenversichert ist wird das der KK in Rechnung gestellt. Und falls nicht springt der örtliche Träger der Krankenversicherung ein. Also die Gemeinde und dort meist das Sozialamt.

Alles richtig gemacht.

Nein, musst du nicht.

Grundsätzlich wird so ein Einsatz von der Krankenkasse abgebucht aber dann soweit ich weiß vom Patienten und nicht vom Anrufer.

Da der Obdachlose wahrscheinlich nicht versichert ist geht das wohl auf Kosten des Staates

Probsteier  06.11.2021, 15:47

Nein das wird nicht „ von der Krankenkasse abgebucht…“

Bei den Turnusmäßigen Entgeltverhandlung werden die für die kommenden Jahre (hochgerechnet am vergangenen Zeitraum) angenommen sogenannten FEHLFAHRTEN mit eingerechnet.
Der Rettungsdienst bekommt diese Fehleinsätze nicht extra bezahlt, sondern die Kosten dafür sind in die regulären Einsätze mit einkalkuliert.

und nein, du musst nichts bezahlen.
Es ist nicht deine Aufgabe zu beurteilen ob ein Notruf gerechtfertigt ist oder nicht. Dafür forderst du ja Fachkompetenz an ( Polizei,Rettungsdienst,Feuerwehr)

Stell dir vor du siehst ( aus deiner Sicht) Rauch aus einem Fenster im 3.Og ziehen und rufst die Feuerwehr.
Wohnblock, viele Menschen in Gefahr.
imsgesamt 80 Feuerwehrleute, 3 Rettungswagen, 1 Notarzt,4 Streifenwagen kommen zum Einsatz.
und das nur weil der Mieter seine Nebelmaschine repariert hat.

Meinst du wirklich das der Anrufer in so einem Fall für die Kosten aufkommen sollte?????

Dann würde in Deutschland keiner mehr den Notruf wählen.

Einzig für böswillige Alarmierung musst du zahlen. Also bewusst Rettungsmittel anforden wo kein Notfall vorliegt.
Beispiel Polizei anrufen hier ist eine Geiselnahme, oder Feuerwehr zu einem Brand den es nicht gibt.

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juanita94  09.11.2021, 10:37
@Probsteier

Ein Notfalleinsatz bei einem Nichtversicherten ist keine Fehlfahrt und auch nicht in die Sätze eingepreist. Sie wird wenn es keine zuständige Krankenkasse gibt dem örtlichen Träger der Krankenversicherung in Rechnung gestellt.

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Probsteier  09.11.2021, 14:39
@juanita94

Doch ist es.
Zum einen sind Obdachlose durch das zuständige Sozialamt versichert.
und in diesem Falle spielt es keine Rolle ob der Patient versichert war oder nicht.
solange kein Transport stattfindet, ist es eine Fehlfahrt. Für den RTW!!!!! Ist nur der Transport abrechenbar, nicht die Untersuchung oder Behandlung.

und wenn ein Bürger nicht transportiert werden möchte ist es unerheblich ob eine KV besteht oder nicht.

FEHLFAHRT.

UND DIE FRAGE DER FRAGESTELLERIN WAR OB SIE!!!!! ES BEZAHLEN MUSS

NEIN MUSS SIE NICHT

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Absolut nicht, du hast richtig gehandelt.

Nein, du müsstest nur zahlen wenn du zu Unrecht/aus Spaß die Rettung gerufen hättest. War aber nicht so, sie haben ihren Job ausgeführt und fertig.