Nervt euch die Sirene beim fahren?

6 Antworten

Von Experten Rollerfreake und iwaniwanowitsch bestätigt

Hi,

Wie ist das bei euch, wenn ihr einen Einsatz habt?

Ein generelles "Es kommt drauf an..." - maßgeblich darauf, welches Folgetonhorn wo montiert ist.

Das mittlerweile übliche, in den Kühlergrill integrierte E-Horn stört mich kaum. Ist das E-Horn altmodisch auf dem Dach montiert, wird es relativ schnell nervig - steht auf dem Dach das original Martin-Horn mit entsprechenden Kompressor steigt das Level auf "unerträglich".

Spaß beiseite: in letzterem Fall versteht man bisweilen weder Kollegen, noch den Funk - das ist einsatztaktisch nicht gerade sinnvoll und führt dann doch eher zu einer sehr sparsamen Nutzung (wenn überhaupt noch vorhanden).

LG

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Notfallsanitäter, Blogger, Medizinstudent

Mich nervt das Horn (eine Sirene steht auf dem Dach 😉) sehr, wie auch die meisten Kollegen, deswegen nutzt man es nur bei Bedarf, also wenn gegenüber anderen Verkehrsteilnehmer der Vorrang angezeigt werden muss.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung
willhelfen1 
Fragesteller
 31.03.2023, 19:16

Ja das Video war in einer nicht wirklich gut gebildeten Rettungsgasse und da lief das Teil dauerhaft und war sehr nervig

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iwaniwanowitsch  31.03.2023, 19:25
@willhelfen1

In diesem Falle muss das Horn eingeschaltet bleiben, da man ja dauerhaft seinen Vorrang durchsetzen muss.

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willhelfen1 
Fragesteller
 31.03.2023, 19:39
@iwaniwanowitsch

Ja das ist mir natürlich bewusst. Aber nervig war es schon in dem Video mit dauerhaft Sound

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Ist nicht so schlimm und wenn keine Veranlassung besteht, wird sie illegalerweise aus gemacht.

iwaniwanowitsch  31.03.2023, 19:02

Was ist daran "illegal"?

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steefi  31.03.2023, 19:13
@iwaniwanowitsch

Wenn man eine Fahrt mit Sondersignal hat, dann sollte man dieses nicht abschalten, eigentlich und wenn man es doch tut, dann muß man sich auch an die Verkehrsregeln halten (keine roten Ampeln überfahren, Geschwindigkeitsbeschränkungen einhalten) War nicht so gut formuliert.

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steefi  31.03.2023, 19:18
@iwaniwanowitsch

Ich war vor langer Zeit mal Rettungssanitäterin, früher war das so. Ich bin mir aber nicht sicher wie das heute geregelt wird.

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iwaniwanowitsch  31.03.2023, 19:24
@steefi
 Ich bin mir aber nicht sicher wie das heute geregelt wird.

Definitiv anders!

Die Sonderrechte sind unabhängig von den Wegerechten. Nur um die Wegerechte durchzusetzen, muss die Sondersignalanlage (Licht UND Horn) einschaltet sein. Wenn ich das Wegerecht nicht durchzusetzen brauche, brauche ich kein Horn. Sonderrechte nehme ich völlig unabhängig von der Signalanlage in Anspruch, da ich diese auch mit einem Fahrzeug ohne Sondersignalanlage in Anspruch nehmen kann.

Quelle:

-§35 StVO "Sonderrechte",

-§38 StVO "Blaues Blinklicht und gelbes Blinklicht",

-seit 2011 im Rettungsdienst, Qualifikation NFS,

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Ich hab mich daran gewöhnt, deswegen stört es mich auch nicht.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Mich nervt sie schon. Gerade, wenn man den Funk verstehen möchte, ist es durchaus störend, wenn man direkt über sich das Presslufthorn hat.

Da ich aber lieber Rechtssicherheit möchte, lasse ich das Horn im Zweifel lieber laufen.

Woher ich das weiß:Hobby – Freiwilliger Feuerwehrmann
Leony2000  02.04.2023, 12:40

Rechtssicherheit hast du auch ohne Horn, da die Sonderrechte nicht an die Wegerechte gekoppelt sind.

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Bomberos911  02.04.2023, 14:28
@Leony2000

Und meistens möchte ich mit den Sonderrechten auch Wegerechte in Anspruch nehmen. Da beide oft ineinanderfließen, lässt sich das nicht immer klar trennen.

Ein wartepflichtiger Pkw-Fahrer könnte sich z.B. auch darauf berufen, dass er gar nicht gemerkt hat, dass ich so ungewöhnlich schnell war, weil er nichts gehört hat. Sein Anwalt könnte dann auch die Verwaltungsvorschrift zur StVO §35 anführen, die klar besagt, dass die Inanspruchnahme der Sonderrechte zusammen mit Blaulicht und Horn angezeigt werden sollte.

Ganz so unabhängig voneinander sind die Sonderrechte von der Sondersignalanlage also nicht, wie z.B. auch in Gerichtsurteilen festgestellt wurde.

Ich würde es auch analog zum Urteil aus Stuttgart sehen:

Mit einem privaten Pkw, der keine Signaleinrichtungen wie ein Feuerwehrfahrzeug aufweist, sind daher, soweit es um die Einhaltung der zulässigen Geschwindigkeit (§ 3 StVO) geht, allenfalls mäßige Geschwindigkeitsüberschreitungen ohne Gefährdung oder gar Schädigung anderer Verkehrsteilnehmer statthaft,

Unterm Strich: ja, man hat Sonderrechte ohne Horn, ist unter der Blaulichtfamilie auch allgmein bekannt. Von absoluter Rechtssicherheit würde ich bei der Verordnungslage und vorliegenden Urteilen aber nicht sprechen wollen. Darum bleibt bei mir das Horn im Zweifel an.

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