Widerspruch gegen die Krankenkasse zur Ablehnung der Korrektur?
Ich habe bei der Krankenkasse die Kostenübernahme beantragt wegen einer funktionellen Septohirnoplastik mit stationären Aufenthalt mit bilder, befunden alles mögliche, nach langem warten ca. 4 Wochen kam ein bescheid das nur der stationäre Aufenthalt für die korrektur der inneren nase gewährt wurde und nicht für die Äußere
in meinen Befunden steht das meine Nase C förmig wäre und mein Septum und knorpel zu lang wäre, und meine nase nach links gerichtet ist
nun will ich mal fragen ob jemand damit erfahrungen hat dies bezüglich und er einen Widerspruch geschrieben hat und ob es doch geklappt hat.
2 Antworten
geh mit dem Bescheid zum Arzt, der kann evtl. seine Diagnose und den erforderlichen Eingriff so schreiben (überarbeiten), dass eine Genehmigung erteilt wird
ist besser, als selber sich im Paragrafendschungel zu vrirren....
Hmmm, der Antrag wurde eig so geschrieben das es eig genehmigt werden soll. Das die z.b eine Rhinoplastik verneint, nur die MDK sieht es nur nicht so ein
Das Gesetz schreibt eine zügige Bearbeitung vor: Spätestens innerhalb von drei Wochen nach Erhalt des Antrages muss eine Entscheidung gefällt werden.
Der Antrag hätte m.M.n. binnen 3 Wochen beschieden werden müssen.