Fehlalarm bei der Feuerwehr?

8 Antworten

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Den Einsatz muss niemand bezahlen. Nach den Feuerwehrgesetzen der Bundesländer sind Brandeinsätze in aller Regel kostenfrei. Lediglich bei Einsätzen mit Luft-, Land- oder Wasserfahrzeugen entsteht regelmäßig eine Kostenpflicht.

Aus dem Anruf entsteht niemals eine Kostenpflicht für den Anrufer. Einzige Ausnahme wäre ein Notrufmißbrauch § 145 StGB.

Der Einsatz ist auch nicht zwangsläufig ein Fehlalarm.

In dem Fall der Steuerzahler. Weder musst du, noch der Anrufer die kompletten Kosten tragen.

Da es kein Notrufmissbrauch war und es ja tatsächlich eine leichte Rauchentwicklung gab zählt dies einfach als abgeschlossener Einsatz und nicht einmal als Fehlalarm

Woher ich das weiß:Hobby – Seid 2015 in der Freiwilligen Feuerwehr

Der Steuerzahler.

Man bezahlt nur die Feuerwehr wenn man einen Scherzanruf macht.

Bei uns war schonmal die Feuerwehr wegen nem angebrannten essen vor 10 Jahren oder so. Haben da so nen Lüfter hingestellt um den Rauch rauzupusten und waren dann weg.

Aufmerksame Nachbarn

Etwas anderes gilt, wenn ein besorgter Nachbar die Feuerwehr alarmiert. Stellt sich der durchdringende Piepton als Fehlalarm heraus, löst dies keine Kosten für den hilfsbereiten Hausbewohner aus. Die Kosten des Einsatzes zahlt die Gemeinde, da die Brandbekämpfung deren Pflichtaufgabe ist. Nur wenn der Anrufer sich nachweislich einen üblen Scherzanruf erlaubt hat, kann es für den Witzbold weitreichende Folgen haben. Es drohen nicht nur die Kosten des vergeblichen Feuerwehreinsatzes, auch eine Strafbarkeit nach § 145 Strafgesetzbuch kommt in Betracht.

Quelle: https://www.ergo.de/de/rechtsportal/oft-nachgefragt/fehlalarm