Was ist, wenn ein Rauchmelder in der Wohnung zufällig losgeht?

7 Antworten

Von Experte Krabat693 bestätigt
Darf der Nachbar dann die Wohnung aufbrechen. Oder die Feuerwehr, wenn er sie ruft?

Ja. Da von akuter Gefahr ausgegangen wird, darf die Feuerwehr die Tür "aufbrechen". Dabei wird aber immer versucht, am wenigsten Schaden wie möglich zu machen. Eine Tür wird z.B. nicht sofort eingetreten oder aufgesägt. Zunächst wird versucht, die Tür schonend zu öffnen, z.B. durch Wegdrücken der Falle oder dem Ziehen des Schließzylinders.

Was ist, wenn es ein Fehlalarm ist?

Dann ist das so. Dann wird die Tür wieder verschlossen, die Rechnung für den Einsatz zahlt der Steuerzahler. Weder du, noch der Anrufer muss die Kosten in voller Höhe tragen, da von einem Notfall ausgegangen wurde.

Wer zahlt die eingetretene Türe?

In der Regel der Vermieter bzw die Gebäudeversicherung. Das kann sich aber zwischen den Bundesländern unterscheiden.

Oder gehen die erst rein, wenn sie Rauch und Flammen sehen?

Nein. Wenn man außerhalb der Wohnung Rauch und Flammen sieht, ist es womöglich für einen Bewohner schon zu spät. Wenn der Rauchmelder auslöst und das gemeldet wird, wird immer von einem reales Brandereignis ausgegangen.

Gleiches gilt z.B. bei Einkaufshallen oder Schulen. Löst dort ein Brandmelder aus, läuft das häufig direkt bei der Leitstelle ein, wodurch sofort die Feuerwehr alarmiert wird.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Mechatroniker/Instandhalter/Elektrofachkraft
14905403  19.01.2021, 17:05

Was ich mich frage ist, haftet der Nachbar wenn ER die Tür eintretet. Schließlich könnte jemand drin sein und die 5 Minuten bis die Feuerwehr da ist können recht wichtig sein. Und ein Nachbar wird die Tür wahrscheinlich eher semiprofessionell öffnen (aka eintreten)

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TremendousHeat  19.01.2021, 17:11
@14905403

Wenn ein Anwohner es schafft, eine Türe einzutreten, ist er entweder Ronnie Coleman oder die Türe extrem schwach. In der Regel braucht man da Werkzeuge für.

Mit den exakten Gesetzen dazu kenne ich mich nicht aus. Ich weiß nur, dass ich als Feuerwehrmann die Türe öffnen darf, bei begründetem Verdacht. Nicht, ob das ein Anwohner bei begründetem Verdacht auch darf. Ich würde schwer vermuten nein, er ist auf jeden Fall verpflichtet erstmal die Feuerwehr zu rufen. Dafür sind wir ja auch da...

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14905403  19.01.2021, 18:33
@TremendousHeat

Die FW rufen so oder so. Aber bis die am Einsatzort eintreffen dauert es halt manchmal. Ich glaub ehrlich gesagt man könnte sich nur auf den entschuldigenden Notstand berufen. Und das ist rechtlich immer ganz dünnes Eis. Was die Türe angeht, i.d.R. gibt es ja noch fenster und große türähnliche Fenster werden bei neuen Häusern immer häufiger. Da ist es auch kein Problem die zu zersplittern. Für die normale Tür sollte allerdings die Kreditkarte oder oder der Schlagbohrer das minimum an Ausstattung sein, und je nach Türe reicht das auch nicht.

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iwaniwanowitsch  19.01.2021, 20:14
@TremendousHeat

Ich denke, der würde dich auf rechtfertigenden Notstand berufen und damit straffrei ausgehen. Aber ich bin kein Jurist.

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Also wenn der Nachbar die Wohnung aufbrechen sollte (ohne jetzt Hilferufe o.ä. gehört zu haben), würde ich den mal fragen, ob er noch ganz sauber tickt. Im Rahmen des rechtfertigenden Notstandes würde er aber sauber davon kommen.

Die Feuerwehr handelt da schon differenzierter:

Rauchmelder ohne Rauchentwicklung, Geruch o.ä.: Tür wird zerstörungsarm mit einem Spezialwerkzeug gezogen.

Rauchmelder mit Rauchentwicklung, Brandgeruch: es wird kurz versucht, die Tür zerstörungsarm zu öffnen und wenn das nicht klappt, mit Brechwerkzeug geöffnet.

Verdacht, das Personen in Gefahr sind: "KALLE, MACH AUF DIE TÜR" so schnell wie möglich.

Einsatztaktiken sind in jeder Feuerwehr anders, deswegen, nicht als allgemein gültig ansehen!

Zahlen tut die Nummer die Versicherung des Eigentümers des Gebäudes/der Wohnung.

Nein, auch ohne Rauch und Flammen, nachgucken müssen die.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Strafrechtlich hättest du nichts zu befürchten, wenn du davon ausgehst, dass du durch das gewaltsame öffnen der Tür einen grösseren Schaden (höherwertiges Gut im Zuge der Güterabwegung) abwenden kannst (siehe hierzu §34 StGB - Rechtfertigender Notstand).

Zivilrechtlich könntest du natürlich noch für den Schaden haftbar gemacht werden, aber auch hier wird in der Regel nichts kommen und selbst wenn ist dies auf die Gebäudeversicherung des Eigentümers umzulegen.

Du solltest aber trotzdem nicht leichtfertig losrennen und jede Tür aufbrechen hinter der du ein piepen hörst. Wenn du weder Rauch, Feuer noch Brandgeruch wahrnehmen kannst, ist es häufig auf eine (wodurch auch immer ausgelöste) Fehlauslösung zurückzuführen, bei der das zerstören der Tür vielleicht doch etwas zu weit ginge und bei sichtbarem Feuer, ist die Gefahr für dich natürlich hoch selbst zu schaden zu kommen, sodass du hier lieber auf die Feuerwehr warten solltest.

Zusammengefasst: rechtlich meist kein Problem - aber der sichere Weg ist die Feuerwehr

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Brandmeister und Notfallsanitäter bei der Berufsfeuerwehr

Der Nachbar darf nicht einfach die Wohnungstür aufbrechen, wenn er sich sicher ist das niemand zuhause ist.

Wenn er davon ausgehen muss das evtl jemand in der Wohnung ist und nicht auf Klingeln/Klopfen reagiert dann darf er die Tür theoretisch aufbrechen um evtl eingeschlossenen Personen zu helfen.

Bei der Feuerwehr verhält es sich anders die darf grundsätzlich eine Wohnung begehen wenn der Verdacht besteht das es eine Schadenslage ist für diesen Verdacht reicht auch der Rauchmelder.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Maschinist /Servicetechniker für Feuerwehr Einsatzfahrzeuge

Die dürfen rein, dazu sind die Melder ja da!

Deine bzw due des Vermieters wird zahlen

FranzRiem 
Fragesteller
 19.01.2021, 16:47

meine Versicherung meinst Du?

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