Wer haftet bei Fehlfunktion des Rauchmelders?
Heute morgen bin ich sehr unsanft von einem der Rauchmelder in meiner Wohnung geweckt worden. Es war ein Fehlalarm ohne ersichtlichen Grund.
Jetzt frage ich mich, wenn ich nicht zuhause gewesen wäre, hätte wahrscheinlich früher oder später ein Nachbar die Feuerwehr gerufen, die hätte dann wahrscheinlich die Tür aufgebrochen und festgestellt dass nichts ist.
Wer würde in so einem Fall haften? Es müsste ja ein Feuerwehreinsatz bezahlt und ggf. eine Tür ersetzt werden.
7 Antworten
Die Kommune kann nur in sehr begrenztem Rahmen Gebühren für den Einsatz ihrer Feuerwehr verlangen. Gesetzliche Grundlage hierfür ist das Feuerwehrgesetz des jeweiligen Bundeslands, auf Basis dessen die Stadt oder Gemeinde dann eine Gebührensatzung erlassen muss.
Hierbei können nur für einige wenige Einsatzszenarien überhaupt Gebühren verlangt werden - u.a. für einen vorsätzlichen/mutwilligen Fehlalarm oder einen Fehlalarm, der durch eine automatische Brandmeldeanlage ausgelöst wurde.
Und genau das ist der Punkt: Bei einem einfachen Rauchmelder handelt es sich nicht um eine automatische Brandmeldeanlage und der Anrufer, der das Piepen hört (was nicht immer von einem Rauchmelder kommt, sondern häufig auch von anderen Elektrogeräten im Haus), handelt mit seinem Notruf in gutem Glauben.
Insofern werden für einen Fehlalarm durch einen sogenannten "Heimrauchmelder" in der Regel keine Gebühren verlangt, die Einsatzkosten gehen also zu Lasten der Allgemeinheit.
Was das Öffnen der Tür angeht: Hier versucht die Feuerwehr natürlich immer, möglichst wenig Schaden anzurichten. Beispielsweise durch einen zerstörungsfreien Einstieg über ein auf Kipp stehendes Fenster, oder einen zerstörungsarmen Zugang durch Ziehen des Profilzylinders. Das klappt aber nicht immer... manchmal sind die Türen extra und/oder mehrfach gesichert oder das Ziehen des Zylinders funktioniert nicht so wie gedacht. Dann kann natürlich auch mal ein größerer Schaden entstehen... als allerletzte Möglichkeit bleibt dann nur noch die Ramme oder Motorsäge o.ä.
Hier ist dann primär der Eigentümer des Gebäudes bzw. der Wohnung zuständig. Ob er den Schaden von seiner Versicherung erstattet bekommt, hägt von seinen Versicherungsverträgen ab. Vom Mieter kann der Eigentümer nur Erstattung verlangen, wenn der vorsätzlich gehandelt hat.
Wenn der Nachbar vernünftig ist, ja. Manche Nachbarn rufen auch nach Stunden die Polizei, um "eine Ruhestörung zu melden".
In diesem Falle wäre das ein Fehlalarm gewesen, für den niemand haftbar gemacht wird und der durch die kommunale Kasse getragen wird.
Die Tür muss nicht ersetzt werden. Solange nur der Rauchmelder piept und es keine Anzeichen für ein reales Brandereignis gibt sowie keine Personen in Gefahr sind, wird einfach der Schließzylinder gezogen und anschließend direkt ersetzt. Auch diese Auslagen gehen zu Lasten der Steuerzahler. Ich gehe jetzt mal davon aus, dass du eine normale Wohnungstür mit einem normalen Schloss hast. Wenn deine Wohnung wie die Bundesbank gesichert ist, wird man zu brachialen Methoden greifen müssen, welche aber durch die Hausratversicherung in der Regel getragen werden.
Der Rauchmelder muss immer wieder gewartet werden, in der Regel is irgendwann die Batterie oder der Akku leer du hättest ne Anleitung zu den Dingern beim Einzug bekommen müssen, wo sowas drin steht, der Vermieter muss aber auch nach den Richtlinien sicher stellen dass die Dinger fit sind.
ja kein Strom kein Signal is logisch, aber die geben ja auch Signale ab bevors komplett leer is, zum min beim Akku.
Ein leises Pieeeep, alle paar Minuten, ist doch kein Alarm.
Ne, nervt aber genauso schrecklich wenn man schläft, und leise wtf seit wann sind diese mistdinger leise?
Bei uns sind es der Nutzer, also der Bewohner,
Jein. Die Landesbauordnungen regeln in 9 von 16 Bundesländern, dass der Mieter für die regelmäßige Wartung zuständig ist. Allerdings wird das infodern durch das Mietrecht im BGB (Bundesrecht) wieder aufgehoben, als dass die letzte Verantwortung immer beim Vermieter verbleibt. Der hat nämlich sicherzustellen, dass a) sein Mieter in der Lage ist den Rauchmelder zu prüfen und b) der Wartungspflicht auch nachkommt. Vgl. https://www.rauchmelder-lebensretter.de/installation-und-wartung/wer-ist-zustaendig-fuer-die-wartung-der-rauchmelder/
Seit wann bitte gilt denn im Mietrecht ein BGB? In meinem Bestand gibt es da schon ganze Bücher mit anderslautenden Urteilen.
den link hat er doch angegeben lesen muss man schon selbst.
die Brauch man auch nich mit gesetzen, sammy hat nur ausversehen das bürgerliche Gesetzbuch bgb mit dem für Bundesrecht verwechselt.
Ich lese, für NRW, Zitat:
Der Eigentümer kann zudem auch die Wartung übernehmen, jedoch ist in erster Linie der Mieter bzw. Bewohner der Mietwohnung selbst für die Betriebsbereitschaft der Geräte (v.a. auch Prüfung der Batterie) zuständig.
da steht ja auch explizit hat auch sammy so formuliert; In 9 von 16 Bundesländern wird dies an den Mieter bzw. Bewohner und an den Eigentümer im selbstgenutzten Wohnraum adressiert. In den übrigen Bundesländern ist generell der Eigentümer in der Wartungspflicht.; Es wird also von niemandem behauptet dass es überall komplett gleich is... und das Mieter und Vermeiter verantwortlich sind habe ich auch angesprochen der Vermieter ist veranwtortlich weil der die Dinger ersetzen und einbauen muss wenn wirklich was komplett defekt ist.
Sammy behauptet, der Vermieter ist allein zuständig, kein anderer, so das Gesetz, und das stimmt eben nicht.
nein hat sammy nich; er hat das geschrieben; als dass die letzte Verantwortung immer beim Vermieter verbleibt. Der hat nämlich sicherzustellen, dass a) sein Mieter in der Lage ist den Rauchmelder zu prüfen und b) der Wartungspflicht auch nachkommt. Vgl. ; du musst wirklich lernen besser zu lesen oder weniger rumzutrollen es wird langsam lächerlich.
Bla, bla, bla, darum gehts, Zitat:
"Allerdings wird das infodern durch das Mietrecht im BGB (Bundesrecht) wieder aufgehoben"
Und das stimmet eben so nicht, was meine Häuser so angeht jedenfalls.
Es geht hier um einen Alarm, nicht um eine leere Batterie. Ein Fehlalarm hat absolut gar nichts mit dem Wartungszustand zu tun.
Dafür leiste ich mir einen Wärmemessdienst und eine Hausratversicherung, die solche Probleme ordnen.
Zudem, es muss ja etwas gewesen sein, wie sonst gibt es ein Alarm.
Eigentümer/Vermieter???
Generell haftbar, wenn er für den ordnungsgemäßen Einbau und Betrieb der Rauchmelder die Verantwortung trägt.
Wird nachgewiesen, dass sich der auslösende Rauchmelder in schlechtem, technischen Zustand befand, wird der Vermieter die Kosten des Feuerwehreinsatzes tragen müssen.
Sollte ein Dienstleister mit Einbau/Wartung beauftragt sein, kann dieser in Haftung genommen werden.
Wann muss man den Feuerwehreinsatz bezahlen?Die Frage des Kostenersatzes ist in den Feuerwehrgesetzen der Bundesländer festgelegt und unterscheidet sich von Land zu Land leicht.
Den Einsatz der Feuerwehr bspw. bei einem Brand zahlt meist die Allgemeinheit, also die Gemeinschaft der Steuerzahler.
Nur in einigen Ausnahmefällen wird der potenzielle Verursacher zur Kasse gebeten.
Faustregel: Feuerwehreinsätze, die nötig sind, weil sich Menschen oder Tiere in lebensbedrohlichen Notlagen befinden oder ein Brand ausgebrochen ist, müssen nicht bezahlt werden
Zahlen muss, wer vorsätzlich (z.B. Brandstiftung, Telefonstreich) oder grob fahrlässig (z.B. wiederholter Fehlalarm) Feuerwehreinsätze verursacht oder wer Hilfe braucht, ohne in akuter Gefahr zu sein
Bei und sind dafür die Besitzer fällig/zuständig, also der Bewohner.
Nicht so ganz, Batterie leer gibt keinen Alarm, und Vermieter nur dann, wenn er auch zuständig ist.
Bei uns sind es der Nutzer, also der Bewohner, und eine Hausratvers. ordnet ja diesbezügliche Kosten, so jedenfalls meine.