Wer haftet bei Fehlfunktion des Rauchmelders?

7 Antworten

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Die Kommune kann nur in sehr begrenztem Rahmen Gebühren für den Einsatz ihrer Feuerwehr verlangen. Gesetzliche Grundlage hierfür ist das Feuerwehrgesetz des jeweiligen Bundeslands, auf Basis dessen die Stadt oder Gemeinde dann eine Gebührensatzung erlassen muss.

Hierbei können nur für einige wenige Einsatzszenarien überhaupt Gebühren verlangt werden - u.a. für einen vorsätzlichen/mutwilligen Fehlalarm oder einen Fehlalarm, der durch eine automatische Brandmeldeanlage ausgelöst wurde.
Und genau das ist der Punkt: Bei einem einfachen Rauchmelder handelt es sich nicht um eine automatische Brandmeldeanlage und der Anrufer, der das Piepen hört (was nicht immer von einem Rauchmelder kommt, sondern häufig auch von anderen Elektrogeräten im Haus), handelt mit seinem Notruf in gutem Glauben.

Insofern werden für einen Fehlalarm durch einen sogenannten "Heimrauchmelder" in der Regel keine Gebühren verlangt, die Einsatzkosten gehen also zu Lasten der Allgemeinheit.

Was das Öffnen der Tür angeht: Hier versucht die Feuerwehr natürlich immer, möglichst wenig Schaden anzurichten. Beispielsweise durch einen zerstörungsfreien Einstieg über ein auf Kipp stehendes Fenster, oder einen zerstörungsarmen Zugang durch Ziehen des Profilzylinders. Das klappt aber nicht immer... manchmal sind die Türen extra und/oder mehrfach gesichert oder das Ziehen des Zylinders funktioniert nicht so wie gedacht. Dann kann natürlich auch mal ein größerer Schaden entstehen... als allerletzte Möglichkeit bleibt dann nur noch die Ramme oder Motorsäge o.ä.

Hier ist dann primär der Eigentümer des Gebäudes bzw. der Wohnung zuständig. Ob er den Schaden von seiner Versicherung erstattet bekommt, hägt von seinen Versicherungsverträgen ab. Vom Mieter kann der Eigentümer nur Erstattung verlangen, wenn der vorsätzlich gehandelt hat.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Stv. Wehrführer und Zugführer bei der Freiwilligen Feuerwehr

Wenn der Nachbar vernünftig ist, ja. Manche Nachbarn rufen auch nach Stunden die Polizei, um "eine Ruhestörung zu melden".

In diesem Falle wäre das ein Fehlalarm gewesen, für den niemand haftbar gemacht wird und der durch die kommunale Kasse getragen wird.

Die Tür muss nicht ersetzt werden. Solange nur der Rauchmelder piept und es keine Anzeichen für ein reales Brandereignis gibt sowie keine Personen in Gefahr sind, wird einfach der Schließzylinder gezogen und anschließend direkt ersetzt. Auch diese Auslagen gehen zu Lasten der Steuerzahler. Ich gehe jetzt mal davon aus, dass du eine normale Wohnungstür mit einem normalen Schloss hast. Wenn deine Wohnung wie die Bundesbank gesichert ist, wird man zu brachialen Methoden greifen müssen, welche aber durch die Hausratversicherung in der Regel getragen werden.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Der Rauchmelder muss immer wieder gewartet werden, in der Regel is irgendwann die Batterie oder der Akku leer du hättest ne Anleitung zu den Dingern beim Einzug bekommen müssen, wo sowas drin steht, der Vermieter muss aber auch nach den Richtlinien sicher stellen dass die Dinger fit sind.

schleudermaxe  25.10.2021, 08:18

Nicht so ganz, Batterie leer gibt keinen Alarm, und Vermieter nur dann, wenn er auch zuständig ist.

Bei uns sind es der Nutzer, also der Bewohner, und eine Hausratvers. ordnet ja diesbezügliche Kosten, so jedenfalls meine.

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ewigsuzu  25.10.2021, 08:21
@schleudermaxe

ja kein Strom kein Signal is logisch, aber die geben ja auch Signale ab bevors komplett leer is, zum min beim Akku.

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ewigsuzu  25.10.2021, 08:23
@schleudermaxe

Ne, nervt aber genauso schrecklich wenn man schläft, und leise wtf seit wann sind diese mistdinger leise?

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26Sammy112  26.10.2021, 10:14
@schleudermaxe
Bei uns sind es der Nutzer, also der Bewohner,

Jein. Die Landesbauordnungen regeln in 9 von 16 Bundesländern, dass der Mieter für die regelmäßige Wartung zuständig ist. Allerdings wird das infodern durch das Mietrecht im BGB (Bundesrecht) wieder aufgehoben, als dass die letzte Verantwortung immer beim Vermieter verbleibt. Der hat nämlich sicherzustellen, dass a) sein Mieter in der Lage ist den Rauchmelder zu prüfen und b) der Wartungspflicht auch nachkommt. Vgl. https://www.rauchmelder-lebensretter.de/installation-und-wartung/wer-ist-zustaendig-fuer-die-wartung-der-rauchmelder/

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schleudermaxe  26.10.2021, 10:59
@26Sammy112

Seit wann bitte gilt denn im Mietrecht ein BGB? In meinem Bestand gibt es da schon ganze Bücher mit anderslautenden Urteilen.

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ewigsuzu  26.10.2021, 11:15
@schleudermaxe

die Brauch man auch nich mit gesetzen, sammy hat nur ausversehen das bürgerliche Gesetzbuch bgb mit dem für Bundesrecht verwechselt.

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schleudermaxe  26.10.2021, 11:20
@ewigsuzu

Ich lese, für NRW, Zitat:

Der Eigentümer kann zudem auch die Wartung übernehmen, jedoch ist in erster Linie der Mieter bzw. Bewohner der Mietwohnung selbst für die Betriebsbereitschaft der Geräte (v.a. auch Prüfung der Batterie) zuständig.

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ewigsuzu  26.10.2021, 11:23
@schleudermaxe

da steht ja auch explizit hat auch sammy so formuliert; In 9 von 16 Bundesländern wird dies an den Mieter bzw. Bewohner und an den Eigentümer im selbstgenutzten Wohnraum adressiert. In den übrigen Bundesländern ist generell der Eigentümer in der Wartungspflicht.; Es wird also von niemandem behauptet dass es überall komplett gleich is... und das Mieter und Vermeiter verantwortlich sind habe ich auch angesprochen der Vermieter ist veranwtortlich weil der die Dinger ersetzen und einbauen muss wenn wirklich was komplett defekt ist.

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schleudermaxe  26.10.2021, 11:25
@ewigsuzu

Sammy behauptet, der Vermieter ist allein zuständig, kein anderer, so das Gesetz, und das stimmt eben nicht.

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ewigsuzu  26.10.2021, 11:27
@schleudermaxe

nein hat sammy nich; er hat das geschrieben; als dass die letzte Verantwortung immer beim Vermieter verbleibt. Der hat nämlich sicherzustellen, dass a) sein Mieter in der Lage ist den Rauchmelder zu prüfen und b) der Wartungspflicht auch nachkommt. Vgl. ; du musst wirklich lernen besser zu lesen oder weniger rumzutrollen es wird langsam lächerlich.

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schleudermaxe  26.10.2021, 14:16
@ewigsuzu

Bla, bla, bla, darum gehts, Zitat:

"Allerdings wird das infodern durch das Mietrecht im BGB (Bundesrecht) wieder aufgehoben"

Und das stimmet eben so nicht, was meine Häuser so angeht jedenfalls.

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iwaniwanowitsch  25.10.2021, 08:44

Es geht hier um einen Alarm, nicht um eine leere Batterie. Ein Fehlalarm hat absolut gar nichts mit dem Wartungszustand zu tun.

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Dafür leiste ich mir einen Wärmemessdienst und eine Hausratversicherung, die solche Probleme ordnen.

Zudem, es muss ja etwas gewesen sein, wie sonst gibt es ein Alarm.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Eigentümer/Vermieter???

Generell haftbar, wenn er für den ordnungsgemäßen Einbau und Betrieb der Rauchmelder die Verantwortung trägt.

Wird nachgewiesen, dass sich der auslösende Rauchmelder in schlechtem, technischen Zustand befand, wird der Vermieter die Kosten des Feuerwehreinsatzes tragen müssen.

Sollte ein Dienstleister mit Einbau/Wartung beauftragt sein, kann dieser in Haftung genommen werden.

Wann muss man den Feuerwehreinsatz bezahlen?

Die Frage des Kostenersatzes ist in den Feuerwehrgesetzen der Bundesländer festgelegt und unterscheidet sich von Land zu Land leicht.

Den Einsatz der Feuerwehr bspw. bei einem Brand zahlt meist die Allgemeinheit, also die Gemeinschaft der Steuerzahler.

Nur in einigen Ausnahmefällen wird der potenzielle Verursacher zur Kasse gebeten.

Faustregel: Feuerwehreinsätze, die nötig sind, weil sich Menschen oder Tiere in lebensbedrohlichen Notlagen befinden oder ein Brand ausgebrochen ist, müssen nicht bezahlt werden

Zahlen muss, wer vorsätzlich (z.B. Brandstiftung, Telefonstreich) oder grob fahrlässig (z.B. wiederholter Fehlalarm) Feuerwehreinsätze verursacht oder wer Hilfe braucht, ohne in akuter Gefahr zu sein

Woher ich das weiß:Recherche
schleudermaxe  25.10.2021, 08:16

Bei und sind dafür die Besitzer fällig/zuständig, also der Bewohner.

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