Familiengrab und Pflege - wer muss dafür aufkommen?

6 Antworten

Soweit ich weiss, sind die Erben für die Beerdigung und Grabpflege zuständig. Wenn dein Mann das einzige Kind war und der einzige Erbe deiner Schwiegermutter, dann ist er auch dafür zuständig. Denn Nutzungsberechtigt war als letztes deine Schwiegermutter, also geht die Nutzungsberechtigung auf den Erben über.

Für die Friedhofsverwaltung gibt es immer nur einen Ansprechpartner und einen Schuldner der Grabgebühr.

Alles anderen müsste ihr unter der Familie inoffiziell ausmachen.

Es gibt 2 Zeiten auf einem Friedhof, die Nutzungsdauer und die Ruhefrist. Der Unterschied besteht darin, dass die Nutzungsdauer mitteilt, wie lange das Grab genutzt werden darf und wird verlängert durch die Rechnung.

Die Ruhefrist beginnt immer neu zu laufen, wenn jemand neu in das Grab kommt.

Und die Ruhefrist muss immer finanziell abgedeckt sein. Aber nach der Ruhefrist könntet ihr das Grab kündigen oder ein anderer aus der Familie übernimmt es.

Ein Beispiel:

Einer Familie gehört ein Familiengrab, die Nutzungsgebühr ist ohne neuen Todesfall bis 2020 bezahlt. Dann stirbt jemand 2018 und wird in dem Grab beigesetzt, die Ruhefrist beträgt in diesem Fall 10 Jahre (ist bei jeden Friedhof unterschiedlich), d.h. die Nutzungsdauer muss um 8 Jahre auf 2028 verlängert werden, damit die Ruhefrist abgedeckt ist.

Ich will damit sagen, kommt darauf an, wann die Schwiegermutter gestorben ist, ihr müsst nur die Nutzungsdauer bis Ende der Ruhefrist bezahlen, dann könntet ihr das Grab auflösen....

auchmama  04.02.2018, 11:28

Trotzdem scheint wohl jeder Friedhof noch seine eigenen Regeln zu haben.

Ich selbst habe Anfang 2017 ein Grab aufgelöst, wo die Grabrechte, lt. Urkunde, noch bis 2023 laufen sollten. Ich brauchte nur 2 Telefonate, der Stein wurde entfernt, das Grab eingeebnet und Rasen eingesät. 

Ich bin mir ziemlich sicher, dass ich das bereits 10-15 Jahre eher so hätte regeln können. Die umliegenden Gräber sind genauso alt und es verschwand in den Jahren zuvor ein Grab nach dem Anderen.

Ein Erbe ist ja auch nicht immer mit ner Menge Geld verbunden und wenn nun ein Erbe Hartz4 beziehen würde und müsste sowieso jeden Cent 3x umdrehen, wie sollte denn dann noch eine Grabpflege, auf große Entfernung, über etliche Jahre finanzierbar sein?

Im hier geschilderten Fall, würde ich mir die Friedhofsatzung sehr genau durch lesen und mit den Zuständigen ein klärendes Gespräch führen. Ruhen können die Toten auch unter einer regelmäßig gemähten Rasenfläche und die umliegenden Gräber, werden ja nach Schilderung der FS. auch bereits abgeräumt.

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PaulPeter44  04.02.2018, 20:45
@auchmama

Die Frage ist, ob bei dir das Nutzungsrecht bis 2023 lief und keine Ruhefrist parallel. Dann ist auch bei uns jederzeit die Kündigung möglich. Aber wenn eine Ruhefrist läuft, dann ist nach unserere Friedhofsordnung keine außerordenlich Kündigung möglich. Aber bei uns dauert die Rugefrist auch nur 10 Jahre, keine 25 oder 30 Jahre.

Aber da hast du Recht, das muss man mit der Friedhofsverwaltung besprechen.

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Das ist eure Sache.

Ihr könnt die Grabpflege in Auftrag geben u eben zahlen.....

Apfelteiler 
Fragesteller
 02.02.2018, 15:58

Es muss generell in Auftrag gegeben werde. Denn alle Nichten und Neffen wohnen zu weit weg. Aber wer muss nun dafür aufkommen? Alle? Nur wir weil unsere Schwiegermutter als letzte rein kam? Darum geht es Maleficent666

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Maleficent666  02.02.2018, 16:17
@Apfelteiler

Sorry....aber auf nem Friedhof erkennt man am besten welcher Mensch noch über den Tod hinaus geliebt wird u wer nicht....

Ich hab das Grab meiner Oma freiwillig gemacht - ohne Gegenleistung ohne einen cent zu erhalten!!

Macht Platten drüber und teilt euch die kosten wenns keiner machen will! Und es nur ums Geld geht!......

Klärt das unter euch.... keiner muss es alleine machen. Aber die Friedhof Besatzung wird sich bei einem von euch schon melden.....

....

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PaulPeter44  02.02.2018, 16:29
@Apfelteiler

Nein nicht weil eure Schwiegermutter da als letztes reinkam, sondern weil ihr Sohn ihr Erbe ist und damit auch ihre Verpflichtungen geerbt hat. Er kann nun mit dem Grab machen ,was er will, die anderen haben kein Mitspracherecht.

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Nach dem Ableben des Nutzungserwerbers einer Familiengrabstätte geht das Nutzungsrecht auf die Erben über. Die Erben treten, wie beim Nachlass in sämtliche Rechte und Pflichten ein also auch in die Verpflichtung zur Grabpflege. Der ursprünglich mit dem Friedhofsträger abgeschlossene Vertrag muss übernommen werden. Kommen die Nachfolger einer Grabpflege nicht ordnungsgemäß nach, wird die Friedhofsverwaltung hierzu schriftlich auffordern. Sollten die Erben hierauf nicht reagieren, wird die Grabpflege kostenpflichtig durch einen Gärtner durchgeführt.

http://www.erbrecht-heute.de/Grabpflege.html

Ja das ist wirklich sehr heikel und bei Geld hört nicht nur die Freundschaft auf, sondern auch oft genug geht die Familie kaputt. Ich denke es sollten alle, die einen Verwandten dort liegen haben, sich die Kosten teilen. Wenn das nicht funktioniert, dann bleibt das wahrscheinlich an diejenigen hängen, die das Begräbnis der Schwiegermutter in die Hand genommen haben. Wahrscheinlich seid ihr das, weil auch der Rechnungsbrief an euch adressiert war. Ist alles sehr ungerecht, aber es ist auch eine Pietät Frage. Wir haben ähnliches erlebt und naja, ist an uns hängen geblieben.

Apfelteiler 
Fragesteller
 02.02.2018, 16:18

Ja die letzten 2 Jahre haben wir gezahlt aber ich sehe das irgendwo nicht ein da es die Tanten und Onkel ALLER sind.

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marenka111  02.02.2018, 16:28
@Apfelteiler

Da hast du vollkommen recht und wir würden das auch nicht noch einmal so hinnehmen. Aber es herrscht noch immer Streit, unfassbar für ein paar Euruo Doch im nächsten Jahr ist die Zeit abgelaufen und das halten wir noch durch. Ich würde mich mit dem Friedhofamt in Verbindung und fragen, was man machen kann. Denn solche Fälle gibt es bestimmt öfter.

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PaulPeter44  02.02.2018, 16:38

Ich finde es ist nicht ungerecht, wenn der Sohn das Grab seiner Mutter pflegen soll, dass seiner Mutter zu Lebzeiten sehr am Herzen lag. Egal, ob da auch Onkel und Tanten und Großeltern drin liegen.

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marenka111  02.02.2018, 20:13
@PaulPeter44

Sorry, ich habe wohl etwas vorschnell geantwortet, weil mich die Frage sofort an unseren hässlichen Familienstreit erinnerte. Aber damals war mein Mann nicht der einzige Sohn, der noch lebte, sondern es gab noch zwei Geschwister. Alle wohnten auswärts und hatten genau wie mein Mann aus schwerwiegenden Gründen keinen Kontakt zur Mutter und sahen nicht ein, dass sie für sie etwas bezahlen sollen. Das ist es, was ich ungerecht finde, aber trotz allem , ist es auch irgendwie traurig, dass man so hart sein kann. Ich hätte gerne eine Mutter gehabt, sie ist gestorben, als ich noch klein war. Heute bin ich selber Mutter und kann solche Verhältnisse nicht nachvollziehen.

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Apfelteiler 
Fragesteller
 03.02.2018, 23:07
@PaulPeter44

Doch ich schon, denn ich versorge ja nicht ihr Grab alleine, sondern das aller Verstorbenen und da hört es auf, dass die anderen Verwandten sich da schön aus der Affäre ziehen. Nur damit sie Geld sparen. Ich hätte meine Schwiegermutter sehr gerne woanders beerdigt und näher hier gehabt. Das Grab hätte ich dann mit aller Liebe versorgt. Aber hier geht es mir um das Prinzip.

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PaulPeter44  04.02.2018, 20:58
@Apfelteiler

Da die Frau des Bruders woanders beerdigt wurde, muss man sich da ja auch drum kümmern, d.h. sie kümmern sich ja auch um eine anderes Grab uns verstehen wahrscheinlich auch nicht, warum sie sich jetzt auch noch um dieses Grab kümmern sollen.... Ich sehe es halt grudnsätzlich anders, weil eure Vorfahren, ich meine Schwiegermutter und Bruder haben sich geeinigt, wer sich um das Grab kümmern und das ist jetzt einfach nur die normale Erbfolge... aber da kann man sich drüber streiten, möchte ich aber nicht... Du siehst es so, wie es ist, kann ich irgendwie auch verstehen, aber die Frage ist ja jetzt eher, was kann man machen...

Wäre es vielleicht möglich, die Urne der Schwiegermutter umzubetten auf ein Urnenrab bei euch in der Nähe? Und dann das andere Grab aufzulösen? Da müsste man mal bei der Friedhofsverwaltung nachfragen und vielleicht sind bei euch die Gräber nicht so teuer... Ein Urnengrab ist meistens sowieso billiger...

Und da würde ich die anderen auch gar nicht groß fragen, sondern einfach machen...

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nun das Beste wäre die Kosten an alle Nachkommen aufzuteilen zu gleichen Teilen.

So würden aus 275 Euro p. Jahr bei 10 Personen 27,50 Euro sprich das ist nun wirklich nicht so viel