Muss ich für die Beerdigung meiner Schwiegermutter aufkommen?

5 Antworten

Es gibt eine Bestattungspflicht

Verantwortlich für die Bestattung sind in gesetzlich festgelegter Reihenfolge:

  • Ehepartnerin/Ehepartner oder Lebenspartnerin/Lebenspartner einer Eingetragenen Lebenspartnerschaft
  • die volljährigen Kinder
  • die Eltern
  • die volljährigen Geschwister
  • Partnerin/Partner einer auf Dauer angelegten nichtehelichen Lebensgemeinschaft
  • sonstige Sorgeberechtigte
  • die Großeltern
  • die volljährigen Enkelkinder
  • sonstige Verwandte bis zum 3. Grad

Quelle: Wikipedia.de

Landolinos 
Fragesteller
 05.04.2011, 17:34

Vielen Dank für den Link , welcher ja auf eine Rechtsgrundlage basiert. Das Sozialamt möchte von mir einen dedailierten Einkommennachweis ohne Hinweis einer Rechsgrundlage. Das macht mich skeptisch und deshalb bin ich auf der Suche nach dieser.

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Hallo!

Meines Wissens nach mußt du nicht für die Beerdigungskosten aufkommen.

Es gibt mittlerweile ein neues Gesetz, dass Kinder (die leiblichen) erst ab einem Jahreseinkommen von 100.000 €  für Ihre Eltern aufkommen müssen...ansonsten müßten ja viele ihr eigenes Haus o.ä. verkaufen, um die Pflege der Eltern zu bezahlen.

Sofern es also keinen rechtlichen Vertrag gibt, indem  du als Schwiegertochter für die Pflege, bzw. die Beerdigung der Verstorbenen zu sorgen hast, kommen also zunächst die lieblichen Kinder dafür auf. Können diese es nicht, muß das Sozialamt ran.

Übrigens haftest du als Ehefrau nicht für die Schulden oder Pflichten deines Mannes.....es sei denn, du hast in einem Vertrag mit unterschrieben.

Liebe Grüsse!

Landolinos 
Fragesteller
 05.04.2011, 17:50

Als Ehepartner bei einem normalen Ehevertrag (Zugewinngemeinschaft) haftet der eine nicht für die Schulden welche vor der Ehe vom anderen gemacht wurden.Werden  Schulden innerhalb der Ehe gemacht, sind beide  Ehepartner haftbar. Ob das bei Verpflichtungen auch so läuft, weiß ich nicht.

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Buchbinder  07.04.2011, 17:15
@Landolinos

Nein, das stimmt nicht...auch bei Schulden in der Ehe haftet der eine Ehegatte nicht für den anderen, es sei denn, beide haben für die Schulden unterschrieben.

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nein nur als direkter Verwandter, nicht als angeheirateter

nein

du hast reingeheiratet

Du musst nicht für die Kosten der Beerdigung aufkommen.