Antrag auf Entschädigung Gerichtstermin ( Taxifahrt)?

4 Antworten

Grundsätzlich können Reisekosten für vorgeladene Zeugen erstattet werden, auch Verdienstausfall.

Ob die Taxifahrt als objektiv notwendig eingestuft wird, kann nur vom Richter beantwortet werden.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung
  • Zunächst einmal ist die Frage in welcher Funktion du zum Gericht musst.
  • Die erforderlichen Fahrtkosten werden bei Zeugen übernommen.

Warum fährst du nciht mit dem PKW, dann kannst du die Kilometer als Zeuge entsprechend geltend machen.

Hast du ein Attest, dass du nicht mit einem Zug fahren kannst und einen Nachweis dass du nicht mit dem auto fahren kannst. Wenn ja und du als Zeuge geladen bist, dann sende die Unterlagen mit deienr Fragestellung umgehend an das Gericht und fordere diese vor dem Termin zu einer entsprechenden Kostenübernahmebestätigung auf. Bist du der Angeklagte oder Kläger dann frage einfach deinen Anwalt.

In der ersten Klasse des Zuges ist mehr Platz.

weil ich Platz Angst

In einem Zug, aber in einem Taxi nicht? Die Story kannst Du Deiner Oma erzählen aber keinem Richter.