Schimmelbildung durch Wärmebrücken - Wer haftet?

5 Antworten

Was war denn das für ein Experte und wer hat diesen bezahlt?

Wärmebrücken allein sind kein Grund und Ursache für Schimmelbildung.

Wärmebrücken sind nur ein Indiz für kühlere, baubedingte Stellen in einer Wohnung.

Die Umgebung um die Fenster gehört meist dazu.

Schimmel aber bildet sich nur in Verbindung mit Feuchte. Im Innenraum durch Kondenswasser, die beim Wohnen entsteht.

Regelmäßiges Stoßlüften und ausreichendes Heizen sind notwendig für ein richtiges Wohnen.

Wer nicht ausreichend heizt und nur hier und da mal lüftet, oder falsche lüftet (Kipplüftung) der riskiert Schimmel.

Wer falsch lüftet und zu wenig heizt, der ist auch für die Beseitigung des Schimmels verantwortlich.

Wenn du den Sachverständigen bestellt hast, dann ist es ein reines Parteigutachten. Der Vermieter könnte das bestreiten.

Zunächst einmal muss abgewartet werden (wenn der Mangel an den Vertragspartner schriftlich mitgeteilt wurde) wie der Vermieter oder der Eigentümer darauf reagiert. Wenn angemessene Fristsetzung mitgeteilt wurde und die Frist verstreicht fruchtlos, kann man über Mietminderung oder fristlose Kündigung nachdenken.

Ob der Vertragspartner auch die Umzugskosten in Sinne des Schadenersatzes bezahlen muss, weiß ich nicht. Über sowas streiten sich Anwälte evt. jahrelang.

Meine Erfahrung: Die Wärmebrücken müssen schon ganz erheblich sein - wenn tatsächlich ausreichend geheizt und gelüftet wird - sodass dennoch Schimmel entsteht.

Man kann hier vielleicht einen Kuhhandel mit dem Vermieter machen: Er zahlt die Mehrkosten für höhere Raumtemperaturen und dann sollte die Sache mit dem Schimmel erledigt sein und auch die Umzugskosten mit all dem Stress sind vom Tisch.

Wie hat der Sachverständige denn überhaupt festgestellt, dass du ausreichend heizt und lüftest? Hat er einen Datenlogger für längere Zeit in der Wohnung aufgestellt?

LetMEReign 
Fragesteller
 09.02.2018, 07:56

Also die Vermieter haben ihn bestellt. Und er hat es in sein Gutachten geschrieben. Die Vermieter haben sich sogar bei mir entschuldigt und bestellen sofort einen Maler. Super oder?

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pharao1961  09.02.2018, 08:36
@LetMEReign

Ja, super. Der bestellte Maler wird jetzt garantiert mit Binder die Wärmebrücken beseitigen. Perfekt...

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Gestern war ein Experte bei mir, der festgestellt hat, dass der Schimmel in meiner Wohnung durch Wärmebrücken entstanden ist. Er hat außerdem festgestellt, dass ich ausreichend lüfte und heize!

Dann bist du aus dem Schneider. Die "Wärmebrücken" sind Zeichen unzureichender Wanddämmung, für die der Vermieter bzw. Eigentümer verantwortlich ist.

Nun ist meine Frage - wer kommt für die Schäden auf? Vermieter, Eigentümer oder ich? Nun, eigentlich ist es mir egal, ob Vermieter oder Eigentümer dafür aufkommen muss, solang ich es nicht muss... Muss derjenige denn nur für die Beseitigung der Ursache aufkommen oder auch für die Beseitigung der Schimmelschäden ( Tapezieren, Maler bestellen etc.) ?

Der Vermieter/Eigentümer ist für die Beseitigung des Schimmels zuständig sowie für die Wiederherstellung der Bewohnbarkeit deiner Wohnung. Solange der Schimmel nicht beseitigt ist und auch für die Zeit der Arbeiten in deiner Wohnung darfst du die Miete erheblich kürzen.

Ich bin ganz allein und mir fallen die Haare vor Sorge vom Kopf :-( Was wird denn jetzt passieren?

Du solltest dir Hilfe holen, weil Vermieter/Eigentümer oft sehr uneinsichtig sind und zwar gerne die Miete nehmen, aber sich davor drücken, ihre Pflichten gegenüber ihren Mietern zu erfüllen. Bitte erkundige dich mal nach der in deinem Wohnort vorhandenen Mieterschutzverein. Dort wird man dich beraten und dir helfen, deine Rechte durchzusetzen.

MfG

Arnold

LetMEReign 
Fragesteller
 02.02.2018, 14:23

Die Vermietung zeigte sich mir gegenüber eigentlich sehr freundlich. Zunächst dachte man, dass es an kaputten Dichtungen der Fenster liegen würde. Nun werden alle Dichtungen der Fenster kommenden Donnerstag ausgetauscht. Da die Vermietung sofort reagiert hat, dachte ich, dass es fies wäre, die Miete einfach so zu kürzen. Sollte die Vermietung jetzt mit "Sie lüften zu wenig" kommen, darf ich die Miete rückwirkend kürzen? Muss die Vermietung mir das Geld dann zurück überweisen?

Vielen Dank für deine schnelle, professionelle Antwort!

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ArnoldBentheim  02.02.2018, 14:32
@LetMEReign

Nun gut, wenn dein Vermieter willens ist, den erheblichen Mietmangel zu beseitigen, und du ihm vertraust, dann darfst du selbstverständlich auf eine Mietkürzung verzichten. Es gibt keinen Zwang zur Mietkürzung! Ich würde dir aber raten, wenigstens einen Brief an den Vermieter aufzusetzen, das dir mitgeteilte Ergebnis der Untersuchung des Experten anzuführen und um umgehende Beseitigung des Schimmels zu bitten. Wenn dann nichts geschieht, solltest du eine Frist setzen, bis wann der Schimmel beseitigt sein muss. Verstreicht der Termin, solltest du die Miete kürzen.

Mein Rat in jedem Falle: erkundige dich, ob es an deinem Wohnort einen Mieterschutzverein gibt. Es kann nichts schaden, eine solche Adresse für den Notfall - wenn dein Vermieter weiter nichts unternimmt - zur Verfügung zu haben. 🙂

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laß dir das vom experten schriftlich bestätigen.

wende dich an den vermieter, aber die reden sich auf die mieter hinaus. geh mal zum mieterschutzverein und frag dort mal nach. dort hast du auch mieterrechtsschutz.

LetMEReign 
Fragesteller
 02.02.2018, 14:16

Der Experte fertigt zunächst ein Gutachten, welches direkt an die Vermietung geht, von der er beauftragt wurde

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jopra  02.02.2018, 14:18
@LetMEReign

wenn das vom vermieter ausgeht dann wird's wohl gerichtet werden.

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Nun laß mal die Kirche im Dorf. Welches Ausmaß hat denn der Schimmelschaden? Bauliche Mängel, die ich hier sehe, gehen immer zu Lasten des Hausbesitzes, bzw. des Wohnungseigentümers.

Wärmebrücken sind grundsätzlich bedeutsam beim Heizenergieverbrauch, obwohl Paul Bossert (Achitekt und Bauingenieur aus der Schweiz) auch das bezweifelt.

An der Wärmebrücke ist der Wärmefluß höher, als an/in den benachbarten Bauteilen.

Mit Schimmelbildung ist zu rechnen, wenn die innere Oberfläche zu kalt wird, durch einen zu starken Wärmeabstrom nach aussen oder eine zu geringe Wärmezufuhr von innen her.

Der zweite Punkt wird oft sträflich vernachlässigt!

An der kalten Wandoberfläche kühlt die wärmere Raumluft aus, wobei die relative Luftfeuchte im Wandoberflächenkontakt mit der kalten Wand im Vergleich zur allgemeinen Raumluftfeuchte ansteigt, was zu einer Befeuchtung der Wandoberfläche und dem Anstieg der Schimmelgefahr führt.

Zwei Merkmale aus diesem Satz muss man hier herausstellen: Die kalte Wandoberfläche und die wärmere Raumluft. Nur wenn das in dieser Konstellation vorhanden ist, ist Schimmelbildung auf Grundlage der Raumluftfeuchte möglich.

Ab etwa dauerhaften 80% rel. Luftfeuchte an der Wandoberfläche beginnt das Schimmelwachstum, welches bei 95%rF in der Intensität nachlässt, weil der Schimmel keine Wasserpflanze ist.

Der Taupunkt, an welchem es Kondensat auf einer Oberfläche gibt, ist hier also eher zu vernachlässigen. Die 80% Luftfeuchte an der Wandoberfläche sind entscheidend.

Zur Bestimmung der Wandoberflächenfeuchte, die mit der rel. Luftfechte im Wandoberflächenkontakt gleichzusetzen ist (ruhendes System), werden drei Werte benötigt, sowie das Mollier-h-x-Diagramm (gibts im Internet als pdf-Datei).

In etwa der Raummitte wird die Raumlufttemperatur und am gleichen Ort die rel. Luftfeuchte gemessen. Mit dem Infrarotthermometer (gibts im Internet schon ab ca. 20,-EUR zu kaufen) wird der dritte Wert, die Oberflächentemperatur der schimmligen oder schimmelgefährdeten Oberfläche gemessen.

Mit der Raumlufttemperatur (waagerechte Linie im Diagramm) und der Raumluftfeuchte (schräge gebogene Linie im Diagramm) wird nun der Schnittpunkt der beiden Linien gesucht.

Von diesem Schnittpunkt geht man senkrecht nach unten (Linie der absoluten Luftfeuchte, welche - da temperaturunabhängig - im Raum überall gleich ist) bis zur waagerechten Linie der Oberflächentemperatur der Wandoberfläche.

Hier durch diesen zweiten Schnittpunkt sucht man sich die ggf. gedachte schräge Linie der Luftfeuchte und erhält den Wert der rel. Luftfeuchte im Wandoberflächenkontakt, die nicht über 80% liegen darf.

Ansosten muss für eine höhere Wandoberflächentemperatur gesorgt werden oder eine geringere Raumluftfeuchte.

Die kalte Wandoberfläche und die wärmere Raumluft haben ihre Ursache in der heute üblichen falschen Beheizung der Wohnräume. Sehr häufig wird auf die Lufterwärmung durch den Heizkörper gesetzt, der dieses schlechte Raumklima hervorbringt und die Schimmelgefahr steigen lässt.

Die Alternative ist die Beheizung mit viel Wärmestrahlung.

Wärmestrahlung hat die Eigenschaft, dass sie zuerst Oberflächen erwärmt. Sie lässt die Luft kalt. Die Luft erwärmt sich nachfolgend an der wärmeren Oberfläche.

Dabei geschieht etwas ganz Entscheidendes:

In der sich erwärmenden oberflächennahen Luftschicht sinkt die relative Luftfeuchte - ausgehend von der allgemeinen Raumluftfeuchte - ab. Das führt zu einem höheren Wasserdampfaufnahmevermögen der Luft im direkten Wandoberflächenkontakt.

Die Wandoberfläche wird dadurch getrocknet und trocken gehalten. Schimmel hat nun keine Chance mehr, da ihm die Lebensgrundlage "Wasser" entzogen wurde.

Die Wärmestrahlung hat noch einen weiteren Vorteil: sie ist dem Licht ähnlich und breitet sich demzufolge mit Lichtgeschwindigkeit im Raum aus. Sie wird wie Licht auch teilweise von Oberflächen absorbiert, wobei die Oberfläche sich erwärmt und teilweise wird die Wärmestrahlung von der Oberfläche reflektiert und gelangt damit zu anderen Oberflächen. So werden durch Strahlungsaustausch annähernd gleichwarme Oberflächen im ganzen Raum geschaffen.

Auch die Wärmebrücke kann somit an ihrer inneren Oberfläche ausreichend erwärmt werden, um die Raumluftabkühlung mit der Luftfeuchteerhöhung zu verhindern. Damit wird die Wandoberfläche nicht mehr befeuchtet, sondern trocken gehalten. Dem Schimmel an der Wärmebrücke fehlt die Lebensgrundlage "Wasser" und er verdörrt.

Für die Sanierung müsste also mindestens oberflächlich der Putz mit dem Schimmel entfernt werden. Die Stelle muss neu mit Kalkputz verputzt oder mit Kalkspachtel gespachtelt werden.

Das Heizsystem muss auf deutliche mehr Wärmestrahlung getrimmt werden. Säulenheizkörper, Gliederheizkörper oder Kompaktheizkörper der Typen 11, 21, 22, 33 können durch den einfachen Heizkörper Typ 10 mit gleicher Wärmeabgabeleistung ersetzt werden.

Der Heizkörper Typ 10 ist die einfache Heizplatte, die bei gleicher Wärmeabgabeleistung deutlich breiter als der Kompaktheizkörper ist. Durch die große sichtbare Wärmeabstrahlungsfläche bietet dieser Typ 10 einen Wärmestrahlungsanteil von ca. 55% und nur etwa 45% Warmluft. Die anderen Heizkörper bieten nur einen Anteil von 20-35% Wärmestrahlung.

Zusätzlich zum Heizkörper Typ 10 sind Heizrohrschleifen unten vor allen Aussenwandflächen sinnvoll, um hier von unten her aufsteigende Wärme an die Aussenwand zu bringen.

Eine weitere Möglichkeit - ohne herkömmliche Heizkörper - ist die in den USA sehr weit verbreitete Heizleiste (Baseboard heater). Die Heizleiste wird auch von einigen Verkäufert im deutschsprachigen Raum angeboten und vertrieben. Zu Recht hat sie auch den Beinamen "Anti-Schimmel-Heizung".

Sie wird unten an allen Aussenwandflächen montiert und am günstigsten mit dem Heizwasser der Heizanlage betrieben. Die Heizleiste erzeugt einen wandoberflächennahen aufsteigenden Warmluftschleier, der die Wandoberfläche erwärmt.

Die warme Wandoberfläche sendet nun ihrerseits Wärmestrahlung in den Raum aus, was zu einer sehr gleichmäßigen Erwärmung aller Oberflächen im Raum führt und die Schimmelbildung effektiv verhindert.

Die Möblierung der Aussenwände ist weiterhin problemlos möglich, wenn die Möbel 2-4cm von der Heizleiste entfernt stehen. Die Heizleiste muss nicht das Raumluftvolumen erwärmen - es reicht völlig aus, die durch die Aussenwand abfließende Wärme hinter dem Möbelstück zu ersetzen. So bleibt der Raum auch warm, weil es keine Auskühlflächen gibt.

Die Montage der Heizleiste ist pro Raum in wenigen Stunden erledigt. Hier sind durchschnittliche Kosten von ca. 500,-EUR fällig. Für die Putzbehandlung/Schimmelbeseitigung braucht der Maurer etwa zwei bis drei Arbeitstage. Insgesamt ist die Sanierung so mit einem überschaubaren Finanz- und Zeitrahmen zu stemmen und der Mieter muss hierfür nicht ausziehen.

Ich habe ein meinem alten, ungedämmten Einfamilienhaus (als Abrißobjekt erworben) mit zum Teil nur 30cm dicken Wänden überall vor den Aussenwänden Heizleisten installiert und ein wunderbares und warmes Raumklima. Schimmel wächst hier keiner mehr an den Wänden im Vergleich zu den Zeiten als das Haus jahrelang leer stand und Regenwasser eindrang.