Bestattungskostenübernahme?
Guten Morgen,
mein Stiefpapa ist im September verstorben. Seine Ehefrau hat das Erbe ausgeschlagen und einen Antrag auf Kostenübernahme der Bestattungskosten gestellt, da sie nicht in der Lage ist, dies zu entrichten ( Hartz 4 ). In erster Linie wurde nun meine Schwester angeschrieben, sie hat das Erbe ausgeschlagen - mehr kam da wohl nicht... nun hat aber meine Tante ( also die Schwester meines Papa's ) gleich zwei Schreiben bekommen - 1x Erbe annehmen oder ausschlagen und nun aber extra noch ein Schreiben zur Kostenübernahme der Bestattungskosten.
- Frage = hätte meine Schwester nicht selbiges bekommen müssen ?
- Frage = wie hoch ist die Einkommensgrenze, welche dazu verpflichtend führen würde, Kosten zu übernehmen ? ( meine Tante ist Rentnerin )
- Frage = wie kann das " abgelehnt " werden ? Denn Kontakt bestand sehr viele Jahre überhaupt nicht und die letzten 5 Jahre eher nur sporadisch.
Ich danke im Voraus und wünsche allen einen schönen Wochenstart.
2 Antworten
- dein Stiefvater ok , also nicht leiblich verwandt! Ist er denn der Vater deiner Schwester? ( dann hätte sie auch einen Brief bekommen müssen wenn sie bereits volljährig ist )
- fragt beim Sozialamt nach.. die würden das ja dann notfalls eventuell übernehmen und können da direkt Auskunft geben. Das ist eben auch in jedem Bundesland anders
- Das ist vollkommen egal.. wenn alle das Erbe ausschlagen dann sind die Verwandten in der Pflicht.
Reihenfolge: Ehepartner, Kinder, Eltern, Geschwister, Großeltern und Enkelkinder. Die Pflicht zur Bestattung besteht unabhängig vom Erbrecht.
Zur Übernahme der Bestattungspflicht gelten nächste Angehörige des Verstorbenen verpflichtet - also dessen Ehefrau, dessen leibliche Kinder, folgend die Enkelkinder, folgend dessen Geschwistern , soweit dessen Eltern noch leben wären auch die Eltern zur Beststattungspflicht heranzuziehen .. und dabei ist die Ausschlagung des Erbes irrelevant.
Die Stiefkinder jedoch zählen nicht zu diesem Kreis.
Gleichgültig ob seine leiblichen Kinder in seinen letzten Lebensjahren noch Kontakt zum Vater hatten - sie zählen zum Kreis der Bestattungspflichtigen - und diese Pflicht lässt sich nicht durch Erbausschlagung aussetzen.
Hallo, danke für das Feedback - das Feedback war / ist mir so bekannt und hilft leider nur bedingt auf meine Fragen :-).... ja, Erbausschlagung befreit nicht von Kostenübernahmen, aber mich verwundert es eben, dass meine Schwester, welche in der Erbfolge an zweiter Stelle steht ( die Ehefrau hat ja Antrag auf Kostenübernahme gestellt und Erbe ausgeschlagen ) eben solch ein Schreiben nicht bekommen hat, sondern nur " Erbe annahmen ja / nein " .
Hallo, vielen Dank - ja, ich bin aus " der Nummer " raus... die Erbreihenfolge ist mir bekannt, aber verwunderlich eben, dass meine Schwester, welche die leibliche Tochter unseres Papa's ist, eben solch ein Schreiben zur Kostenübernahme nicht bekommen hat, aber dafür meine Tante ( seine Schwester ).
Schauen wir mal, was da noch so kommt.