Bestattungskosten

5 Antworten

Wenn ihr das Erbe ausschlagt, dann habt ihr mit der ganzen Sache auch nichts mehr zu tun. Und wenn die Geschwister die Beerdigung organisieren, dann wird die auch von denen gezahlt.

Dem BGB und dem Bestatter ist egal woher das Geld kommt. In der Regel macht das der Erbe oder die Erben, die organisieren dann aber auch. Wenn ihr ausschlagt und die Beziehung innerhalb der Familie so zerrüttet ist, dann vermute ich eher, dass die Geschwister, ide die Beerdigung organisieren, bezahlen werden.

> Oder „nur“ die Kosten der Friedhofsverwaltung

Ein bisschen mehr wohl schon. Wieviel mehr hängt sehr davon ab, aus welchem (beweisbaren!) Grund "die Beisetzung nicht von mir sondern den Geschwistern organisiert" wird. Wenn sie das gegen Deinen Willen machen, ist das für Deine Finanzen besser als wenn sie es mit Deinem, ggf. stillschweigenden, Einverständnis machen.

Zwei Tipps dazu:

1) "Ich habe des Familienfriedens wegen nicht dagegen protestiert" ist menschlich verständlich, juristisch aber nahezu gleich mit "ich habe den Auftrag erteilt".

2) In solch unklaren Fällen ist es ratsam, schon vorher anwaltlichen Rat einzuholen. Kommt billiger als ein aus Unkenntnis geäußertes falsches Wort.

Weitere Anmerkungen in meinem Kommentar zur Antwort von cg1967.

Woher ich das weiß:Hobby

Wer ist der Bestattungspflichtige? Der hat, wenn die Erbschaft nicht ausreicht, die Kosten dieser zu tragen. Siehe https://www.anwalt.org/erbe-ausschlagen-beerdigungskosten/.


TomRichter  02.08.2021, 12:26

Soweit ich das sehe, bisher die einzige richtige Antwort. Das Erbe auszuschlagen entbindet nicht von der Bestattungspflicht.

Interessant würde der Zivilprozess um die Höhe der vom Bestattungspflichtigen zu tragenden Kosten. Zum einen wegen der Angemessenheit (den goldenen Sarg zahlt der, der ihn bestellt hat, wenn die Erbmasse das nicht hergibt), zum anderen wegen der Eigenmacht der Geschwister, die sich bei der Erstattung der Beerdigungskosten IMO (falls nicht doch ein mündlicher Auftrag "macht Ihr das mal!" vorlag) nur auf Geschäftsführung ohne Auftrag berufen können - da ist ohne anwaltliche Hilfe kaum durchzublicken.

Noch was:

> Ok, kommt mein Sohn - oder in dem Fall ich nicht drum herum -

Wenn hier jemand zahlen muss, dann der Sohn, und wenn der zahlungsunfähig ist, muss nicht die Mutter für ihn einspringen! Was hier sinnvoll ist, kann man erst nach einem Blick auf die Vermögensverhältnisse von Mutter und Sohn sagen.

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Du musst für Deinen minderjährigen Sohn das Erbe ausschlagen.

Das wäre aber auch schon alles.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Seit über 20 Jahren Leiter einer Rechtsanwaltskanzlei.

alexs72  01.08.2021, 13:10

so schaut´s aus!

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Amanecer87 
Fragesteller
 01.08.2021, 13:34

Danke. Nun mal angenommen die ganze Erbfolge macht dies. Wer bezahlt denn dann eine Bestattung und die Gebühren bei der Gemeinde und das Grab usw.? Ich meine, für meinen Sohn positiv, aber irgendwo muss doch das Geld her kommen.

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DogDiego  01.08.2021, 14:17
@Amanecer87

Sozialamt zahlt eine einfache Beerdigung und versucht dann von den nächsten Angehörigen Erstattung zu bekommen. Wer nichts hat, der muss auch nichts zahlen.

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Jetzt muss ich doch mal ganz blöd fragen, wieso Du die Kosten der Beerdigung tragen solltest?

Dein Sohn ist minderjährig und Du wirst sein Erbe ausschlagen. Weiterhin hat er doch gar kein eigenes Einkommen.

Ich stehe hier etwas auf dem Schlauch, kann mir aber nicht vorstellen, dass Dein Sohn zahlen müsste.


Amanecer87 
Fragesteller
 01.08.2021, 13:30

Dann könnte doch jeder das Erbe ausschlagen (zb weil der Vater mies zu einem war) und die Kosten würden der Staat übernehmen….

Also wenn alle erbberechtigten in der Reihenfolge das Erbe ausschlagen. Irgendwas bleibt schon an unserm Sohn hängen.

man liest ja auch immer wieder dass enterbte Kinder zur Zahlung aufgefordert werden oder den Eltern zum Unterhalt verpflichtet werden.

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AngiedieSchlaue  01.08.2021, 14:15
@Amanecer87

Ich glaube trotzdem nicht, dass Dein minderjähriger Sohn ohne eigenes Einkommen für die Beerdigung aufkommen muss.

Du solltest diese Frage bei einem Rechtsanwalt in einem Beratungsgespräch abklären. Ein Beratungsgespräch kostet etwas über 200 Euro (max.). Immerhin noch viel billiger als die Beerdigung. Dann bist Du aber auf der sicheren Seite und weißt wie Du Dich verhalten sollst.

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