Beerdigungskosten + Erbe ausgeschlagen?

7 Antworten

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Haben alle Berechtigten das Erbe ausgeschlagen, gibt es eine Reihenfolge zur Übernahme der Beerdigungskosten:

https://www.anwalt.org/erbe-ausschlagen-beerdigungskosten/

Wenn du beim Erbe an erster Stelle stehst, stehst du dort wahrscheinlich auch an erster Stelle. Ich vermute deshalb, dass die Kosten bei dir hängen bleiben werden.

Also, da du das Erbe ausgeschlagen hast, hast du kein Anspruch auf das Erbe, diese 1000 EUR zu deiner Verwendung.

Da alle Erbe ausgeschlagen haben, fällt das Erbe an den Staat.

Wenn du allerdings deine Beerdigungsrechnungen beim Nachlassgericht (also dem Staat) einreichst, könnte es sein, dass sie dir erstattet werden. Den positiven Differenzbetrag, falls es denn einen gibt, bekommst du allerdings nicht ausgezahlt.

Aber damit rechnest du auch nicht, denke ich. Bzw. die Kosten sind bestimmt höher als 1000 EUR....


RagnarokX 
Fragesteller
 24.07.2020, 17:18

So ist es. Es war eine angemesse Bestattung, von daher liegen die Kosten weit über 1000 €. Ich möchte einfach nur das bekommen, was rechtlich möglich wäre. Danke für den Hinweis.

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Grundsätzlich kann das schon möglich sein....denn Bestattungskosten sind aus dem Nachlass zu bezahlen und gehen sogar gewissen anderen Verbindlichkeiten im Rang vor

Ich würde die Rechnungen also in jedem Fall beim Nachlassgericht einreichen, falls im Nachlass tatsächlich noch Geld vorhanden sein sollte


RagnarokX 
Fragesteller
 24.07.2020, 14:50

Mahlzeit. Das ist in etwa das, was meine Recherche auch ergeben hat, nämlich die Ranghöhe der "eigenen" Beerdigungskosten des Erblassers. Danke für die Einschätzung.

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Nein kannst du nicht: da auch das Nachlassgericht das Konto nicht auflösen kann. Das Guthaben ist dort anzugeben.

Nur deine Stellung als Erbe, beantwortet nicht die Frage, ob du überhaupt bestattungspflichtig bist. Die moralische Verpflichtung: wer bestellt, bezahlt.

Da es hier keine Erben und keine Erbmasse gibt, bei welchen du Bestattungskosten zurück fordern kannst, Thema erledigt.

Das Guthaben ist den Gläubigern zur Verfügung zu stellen: wie, darum kümmert sich der vielleicht vorhandene Nachlassverwalter oder der Fiskus als Erbe.


RagnarokX 
Fragesteller
 25.07.2020, 09:51

Ach ja. Das Guthaben ist also den Gläubigern zur Verfügung zu stellen. Gesetzt dem Fall, das würde so stimmen (und das bezweilfe ich, denn es geht um die Kosten der ureigenen Bestattung des Erblassers), so wären doch die bezahlten Beerdigungskosten eben eine FORDERUNG eines Gläubigers....

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kabbes69  25.07.2020, 19:07
@RagnarokX

Sobald zum Beispiel noch irgendwelche Steuerschulden oder andere Schulden gegenüber der öffentlichen Hand bestehen, Mahnbescheide existieren.... sind diese als Erstes zu bedienen.

Sofern du Bestattungspflichtig warst und dir die Kosten nicht leisten kannst: musst du dich im Vorfeld mit dem Sozialamt in Verbindung setzen.

Und nein die Beerdigungskosten sind nicht die Forderung eines Gläubiger, dafür gibt es ja den Kreis der Bestattungspflichtigen. Bei überschuldetem Erbe ersetzt diesen auch niemand die Kosten.

Aber versuchen kannst du es ja. Reiche deine Forderung beim Gericht ein und warte ab.

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Ich denke schon, daß du die 1000 Euro bekommen kannst, da die Bestattungskosten ja vor allen anderen Forderungen vorgehen. Aber wo du das einreichen muß, das mußt du erfragen. .


SaVer79  24.07.2020, 14:59

Die 1000 Euro komplett sicher nicht, da vorrangig noch der Nachlassabwicklung zu begleichen sind

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