Beerdigungskosten über Nachlassgericht?

6 Antworten

Auch wenn ein Konto nicht mehr zugänglich ist, weil keiner einen Zugang dazu hat oder eine Vollmacht, ist die Bank, wenn das Konto die volle Deckung aufweist, dazu verpflichtet die Bestattungskostenrechnung vom Konto zu begleichen.

Also die Rechnung nehmen, damit ab zur Bank, dort vorlegen und um direkte Überweisung an den Bestatter bitten.

Weist das Konto nur einen Cent zu wenig aus, dann wird die Bank die Zahlung verweigern.

Für die Kosten der Bestattung kommen die ERBEN auf, nicht zwingend die Kinder. Wenn ihr 6 Erben seid, die Rechnung nicht überteuert, also eine Luxusbestattung, dann wird dieser Betrag zunächst vom Nachlass abgezogen, denn nur der bereinigte Nachlass ist aufzuteilen. Mit 6 Erben bildet ihr eine Erbengemeinschaft und könnt auch nur gemeinsam über den Nachlass verfügen.

Oder wurde per Testament ein Testamentsvollstrecker eingesetzt? Dann reicht ihm die Rechnung weiter, sollte die Bank nicht tätig werden. Sie muss es jedoch, wenn das Konto gedeckt ist.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung
camper1962 
Fragesteller
 27.04.2023, 10:13

Danke, für die Antwort. Das Konto ist über die Beerdigungskosten hinaus gedeckt und wir sind gerade mit der Bank im Gespräch, da die nicht so wirklich dazu bereit ist die Kosten zu überweisen. In dem Testament ist nur geregelt, wer alles als Erbe eingesetzt wurde. Alles sehr kompliziert, wenn man (so wie wir) mit so etwas noch nichts zu tun hatte und keine Ahnung davon hat.

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sassenach4u  27.04.2023, 12:41
@camper1962

Die meisten Banken handeln da unbürokratisch, denn es dauert, bis man den Erbschein vorlegen kann. Aus diesem Grund überweisen die meisten Banken unbürokratisch die Bestattungskosten gegen Vorlage einer entsprechenden Rechnung. Denn der oder die Erben müssen ohnehin für die Kosten der Beerdigung aufkommen (§ 1968 BGB).

Ein einklagbarer Anspruch, dass die Bank diese Kosten bezahlt, besteht jedoch nicht.

Das stimmt, aber alle, die genannt wurden, sind Erben und wenn nichts anderes festgelegt wurde, bildet ihr alle eine Erbengemeinschaft, die nur gemeinsam handeln kann. D.h. auch nur gemeinsam entscheiden, wie der Nachlass aufgeteilt wird, es sei denn im Testament wurde anderes bestimmt. Ihr werdet euch wohl mit den Unbekannten auseinandersetzen müssen.

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Das Nachlassgericht hat mit der Bezahlung von Bestattungskosten nichts zu tun.

Diese Kosten gehen, wenn genügt Mittel darin sind, zu Lasten des Nachlasses, ansonsten sollten die Kinder dafür aufkommen oder das Sozialamt, wenn auch die Kinder nicht zahlungsfähig sind.

Ich empfehle, dass jetzt einer (oder zwei) der Erben die Rechnung bezahlen und diese Leistung bei der Auseinandersetzung des Nachlasses unter allen Erben (Verteilung) rechnerisch berücksichtigen. Das scheint mir auch das Natürlichste auf der Welt zu sein.

camper1962 
Fragesteller
 26.04.2023, 13:06

Das war auch eigentlich der Plan, das mein Schwager und wir uns die Rechnung teilen, aber wenn die anderen vier Erben sich hinterher weigern ihren Anteil dazuzugeben, gucken wir dumm aus der Wäsche. Wir erben jeder ein sechstel und die vier "Fremden" lachen sich eins ins Fäustchen, das die leiblichen Kinder die Rechnungen bezahlt haben.

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testwiegehtdas  26.04.2023, 13:14
@camper1962
Wir erben jeder ein sechstel

Das solltet ihr mal Prüfen lassen, eigentlich müsstet ihr wenn nur 2 leibliche Kinder mehr erben, denn jeder müsste 50% bekommen bei rechtlicher Erbfolge, bei testamentarischer Änderung dieser immmerhin den Pflichtanteil von 25%.

Da solltet ihr beim Nachlassgericht auch schon mal drauf hinweisen.

Zudem kannst du dort auch anrufen und fragen, ob das aufs Erbe entsprechend als negatives Vermögen angerechnet werden kann für alle. Also einer streckt vor und bekommt dadurch dann mehr, weil von den anderen der Anteil vom Erbe abgezogen wird.

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camper1962 
Fragesteller
 26.04.2023, 13:20
@testwiegehtdas

Das ist eine gute Idee mit dem negativen Vermögen. Das werden wir machen. Wir wollen uns ja auch gar nicht um die Rechnung "drücken", wir sind nur der Meinung, das alle die erben auch für die Beerdigung zahlen sollten. DANKE

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Die Beerdigungskosten tragen zuerst mal die Erben, das geht vom Nachlass ab.

Nur wenn kein Vermögen vorhanden ist und evtl Erben das Erbe ausgeschlagen haben, dann zahlt der Staat und holt es sich von direkten Nachkommen zurück.

In eurem Fall, wenn Vermögen da ist, aber noch kein Erbschein, dann kann man die Rechnung für die Beerdigung auch bei der Bank einreichen und es wird aus dem Guthaben bezahlt ohne dass eine Vollmacht vorliegt.

Wenn Vermögen vorhanden ist, und man ist derjenige der die Beerdigung organisieren muss, z.B. nach Betreuungsvollmacht über den Tod hinaus, und will den Wunsch des Verstorbenen erfüllen, dann ist es auch unproblematisch, dem Beerdigungsinstitut zu unterschreiben, dass man für die Kosten aufkommt. Man kann das dann, wenn der Erbschein vorliegt sofort zurückgebekommen, wenn man es vorgelegt hat.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Wer bestellt den Nachlassverwalter? Das zuständige Nachlassgericht bestellt einen geeigneten Nachlassverwalter, sowohl die Erben als auch Nachlassgläubiger können dafür schriftlich einen Antrag stellen.

Google mal *Nachlaßverwalter* und *Testamentsvollstrecker*.

So etwas machen mitunter Rechtsanwälte hauptberuflich. Kostet dann aber.

Aber gerade, wenn noch bissi Geld im Nachlaß steckt, macht so ein unabhängiger, nicht der Familie angehöriger Verwalter Sinn.

Mehr weiß ich leider auch nicht.

camper1962 
Fragesteller
 26.04.2023, 12:11

Danke

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camper1962 
Fragesteller
 26.04.2023, 12:13

Wir wissen nur, das es ein notarielles Testament gibt, das am Amtsgericht hinterlegt ist

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DeernVomDienst  26.04.2023, 12:18
@camper1962

Dann war wohl noch keine Testamentseröffnung ?

Deine Frage betreffend, würde ICH erstmal nicht zahlen an den Schwager...nicht bevor das alles noch nicht Hand und Fuß hat, man nicht weiß wieviel Geld noch im Säckle ist...usw.

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camper1962 
Fragesteller
 26.04.2023, 12:22

Nein, die Testamentseröffnung war noch nicht. Es ist aber so viel Erbe vorhanden, das die Beerdigung auf jeden Fall davon beglichen werden kann

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Meine Schwiegermutter ist letzten Monat verstorben, und mein Schwager hat sich um die Beerdigung gekümmert. 

Dann bist du doch sicherlich überhaupt kein Erbe - also was hast du damit zu tun?

Alternativ: liegt ein Testament vor und du bist auch als Erbe eingetragen?

Hier mal eine Broschüre wer Erbe wird:

BMJ | Publikationen Suche | Erben und Vererben - Informationen und Erläuterungen zum Erbrecht

Ansonsten hat dir sassenach4u schon mitgeteilt, dass dein Schwager die Rechnung der Bank vorlegen kann.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung