Kontovollmacht Bitte Hilfe?

2 Antworten

Mit einer transmortalen Vollmacht kann der Bevollmächtigte nach dem Tod des Vollmachtgebers alle Erben vertreten. Jeder Erbe kann natürlich die Vollmacht nach dem Tod widerrufen. Widerruft ein Erbe die Vollmacht, gilt das aber nur für seine Person und nicht für die anderen Erben. Die können weiter vertreten werden. Praktisch betrachtet wird die Vollmacht aber nach auch nur einem Widerruf meist wertlos, da der Vollmachtnehmer alle Erben vertreten können muss, um wirksam für den Nachlass zu handeln.

  1. Ich sage jetzt mal laienhaft meine Meinung (ohne Rechtsberatung oder -anspruch): Es gibt mehrere Erben, aber nur einen Bevollmächtigten.
  2. Hat einer der Erben - und daran ändert sich ja nichts - die VM widerrufen, so darf der Bevollmächtigte nur zusammen mit diesem Erben entscheiden.
  3. Es wird also verhindert, dass einer alleine, nämlich der Bevollmächtigte, über das Konto verfügen kann, dass ja allen Erben gehört.

Aber, wie mein Notar immer sagt: "Zu 99% ist das, was im Internet gesagt und geschrieben wird, Unsinn." Jeder Fall ist anders und eine Rechtsberatung ist uns Laien sowieso verboten.

Es gibt natürlich eine so einfache Lösung, dass ich mich frage, warum Du die nicht umgesetzt hast: Frag' doch einfach die betreffende Bank (oder irgendeine Bank). Die muss ja wissen, was sie in ihren Bedingungen reingeschrieben hat und wie die zu deuten sind. Und lass Dir den Gesetzesbezug nennen (BGB).

So würde ich es machen. Eine zweite Möglichkeit ist natürlich, dass alle Erben sich beim Notar treffen und beraten lassen.