1

Bevollmächtigung DHL Pakete abholen...

Frage von MarkusH MarkusH

Hallo,

Ich habe eine Bevollmächtigung für Pakete bei der DHl die so lautet:

Vollmacht zur Paketabholung   Hiermit bevollmächtige ich xxxxxxxxx meine Pakete, abzuholen und den Empfang zu quittieren. Diese Vollmacht gilt für sämtliche Pakete und ist nur in Verbindung mit dem Ausweis des Bevollmächtigten gültig.   xxxxxxxxxx, den 26.2.2011

xxxxxxxx xxxxxxx

Nun meine Frage, diese Vollmacht habe ich von meinem Vater bekommen damit ich seine Pakete in der Stadt abholen kann da wir sehr weit auf dem Land wohnen. Die ist auch schon unterschrieben und so. Wird denn so eine selbst ausgedruckte Vollmacht von DHL akzeptiert oder nehmen die nur eigene an ?

Fragen zu gleichen Themen finden

Antworten (3)

  • 0
    Antwort von holgerwilde holgerwilde

    geht schon,mit ausweiß

  • 0
    Antwort von Sanderlein Sanderlein

    Sollte akzeptiert werden. Jedoch NICHT bei Paketen die nur Eigenhändig sind oder mir ID Prüfung, diese muß er selbst abholen.

    Kommentar von nemesis2oo9 nemesis2oo9nemesis2oo9

    auch mit id-prüfung kann er jemand anders befolmächtigen, nur das er das dann auf der benachrichtigungskarte eintragen muss, eine handschriftliche bevollmächtigung auf einem separaten zettel, wird bei id-prüfung nicht akzeptiert, auch schon wegen den paket-nummern/id's

    Kommentar von Sanderlein SanderleinSanderlein

    NEIN, ID Prüfung geht nur eigenhändig. Glaub mir. Und wenn nicht lass uns wetten, ich gewinne gerne ;)

    Kommentar von nemesis2oo9 nemesis2oo9nemesis2oo9

    nur sehr komisch das ich meine pakete immer, trotz id-prüfung, jemand anders die abholen lasse. der jenige hat sogar einen anderen namen als ich, nur das es nicht darum geht ob die id stimmt, sondern das dort ein eintrag auf der benachrichtigungskarte steht persönlich/eigenhändig. das ist was anderes als die id-prüfung, denn id-prüfung beinhaltet auch eine vom empänger ausgestellte bevollmächtigung auf der benachrichtigungskarte.

    und schrei mich nicht an, das kommt kindlich rüber wenn man mit grossbuchstaben rumschreit und sich damit versucht auszudrücken um recht zu haben, geht auch in kleinen buchstaben, denn die kann ich auch lesen.

    Kommentar von Sanderlein SanderleinSanderlein

    Dann weis der Schalterbeamter wohl nicht so recht was er da macht.

  • 0
    Antwort von nemesis2oo9 nemesis2oo9

    müssen die akzeptieren, die schreiben sich ja auch auf wer die genau abgeholt hat, also ausweis wollen die sehn und dein name wird als abholer vermerkt. normal gibts aber von der post eine benachrichtigungskarte, auf der die paket-nummern stehen und auf der ist auch die möglichkeit dan abholer drauf zu schreiben/zu bevollmächtigen, falls er nicht selber abholen kann. diese karte solltest du auf alle fälle mit nehmen, sonst brauchen die dir diese pakete nicht geben, können aber.

    Kommentar von Sanderlein SanderleinSanderlein

    Die müßen nichts, lies mal in den AGB nach. Aber sie werden es tun. Jedoch falls er da so eine schlechtgelaunte Mitarbeiterin antrifft die die herausgabe verweigert kann er auch nichts unternehmen. EMpfänger bleibt Empfänger. Niemand ist verpflichtet die Sendung an jemand anderes als den Empfänger rauszugeben, auch nicht mit volmacht.

    Kommentar von nemesis2oo9 nemesis2oo9nemesis2oo9

    wenn der vater es auf der benachrichtigungskarte einträgt und sie den ausweiß vorlegt, muss der/die postbeamte diese paket auch aushändigen, denn die sichern sich mit der vorlage und einem eintrag in den computer damit ab, falls einer kommt, und meint das er keine vollmacht ausgestellt hat. nur bei einem selbst erstellten zettel müssen die nicht, können aber, was ich auch geschrieben habe. lesen bildet dann ließ auch richtig.

Diese Frage

Verwandte Fragen

Noch nicht den richtigen Rat gefunden?

Einfach und schnell viele hilfreiche Ratschläge von Deutschlands aktivster Ratgeber-Community erhalten!

Einfach und schnell einen Tipp erstellen und Ihren guten Rat mit anderen teilen!

Einfach und schnell ein Video hochladen und anschaulichen Rat an alle geben!

Die unter gutefrage.net angebotenen Dienste und Ratgeber Inhalte werden nicht geprüft. Die Richtigkeit der Inhalte wird nicht gewährleistet. Rechtliche Hinweise finden Sie hier.