Deine Mutter selber kann bei Gericht eine gesetzliche Betreuung für dich beantragen, also anregen. Auch wenn du volljährig bist. Sie kann auch Vorschläge machen, wer als Betreuer geeignet sein könnte. Z.B. sie selber. Entscheiden tut es allerdings das Gericht.
Das muss sie natürlich begründen, weshalb sie zu dieser Ansicht gekommen ist.
Dann wirst du vom Gericht aufgefordert, dazu Stellung zu nehmen und deine Sicht der Situation darzustellen.
Gegebenenfalls kommt es dann zu einer Begutachtung und einem persönlichen Gespräch mit Dir. Vermutlich ein Psychiater oder Psychologe. Er kommt zu Dir nachhause oder du bekommst einen Termin, zu dem du erscheinen musst.
So war es jedenfalls, als ich die Betreuung für meine Mutter angeregt habe. Sie hat nun auch tatsächlich einen Betreuer bekommen. Aber niemanden aus der Familie.