Geheimnis ums Erbe?

4 Antworten

Wenn deine Großmutter gestorben ist und vorher dein Vater, dann rücken deine Geschwister und du an dessen Stelle. Bedeutet, ihr erbt das, was euer Vater von euerer Großmutter geerbt hätte.

Hat deine Großmutter ein Testament hinterlassen? Wenn du es nicht weißt und die Tante es nicht sagen will, dann kannst du beim Nachlassgericht nachfragen, ob ein Testament vorliegt. Dazu reicht deine Abstammungsurkunde, die dich als Kind deines Vaters ausweist und dessen Sterbeurkunde.

Gibt es kein Testament, bilden deine Tante, deine Geschwister und du eine Erbengemeinschaft, die nur gemeinsam über den Bachlass verfügen kann.

Damit hats du auch das Recht, bei Banken nachzufragen, auch von deiner Tante Auskunft zu verlangen, ob und welches Vermögen vorhanden ist. Aus diesem wird zunächst die Bestattung und alle damit verbundenen Kosten beglichen, der Rest würde sich dann aufteilen: 50% deine Tante und 50% du und deine Geschwister. Bei 2 Kindern wären das dann 25% für jeden.

Hat deine Oma ein Haus gehabt? Wenn ja gehört das in die Erbmasse- um das zu erfahren, kannst du mit berechtigtem Interesse dir einen Hrundbuchauszug vom Grundbuchamt besorgen.

Das ganze Thema ist komplex- wie alt bist du, wie alt deine Geschwister? Habt ihr keinen in der Verwandtschaft, der euch unterstützen kann? Wenn nicht, wendet euch zusammen an einen Anwalt. Habt ihr nur geringes Einkommen, habt ihr Anspruch auf einen Beratungsschein, den bekommt man beim Amtsgericht. Dann könnt ihr eine Erstberatung in Anspruch nehmen für eine Gebühr um die 20,-- Euro.


Tortiii87 
Fragesteller
 07.10.2019, 22:47

Meine Schwester 18 ich 32 und mein Bruder 35.

Ich stehe hier halt ohne jegliches wissen über Testament ob es eines gab oder der gleichen.

Ein Haus gab es definitiv nicht aber wie gesagt ist das Verhalten meiner Tante sehr auffällig.

In der Familie gibt es da glaube ich keinen der uns gross helfen könnte.

Ich denke ich werde versuchen hier selber einige Infos einzuholen und mir dann zur Not einen Anwalt nehmen

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Nach § 1924 III BGB tretet ihr an die Stelle eures Vaters als den gesetzlichen Erben eurer Großmutter.

Das lässt man die Tante wissen und verlangt Zugang zu den Unterlagen der Oma, ihrer Habseligkeiten, Kontoauszüge usw. um sich selbst ein Bild über die Werthaltigkeit des Nachlasses zu machen.

Oder beantragt einen Teilerbschein, mit dem man wenigstens von der Bank der Erblasserin eine Aufstellung über ihr Vermögen bekäme.

Ihr wärt ohnehin - gemessen an euren Einkünften - zur anteiligen Tragung der Bestattungskosten verpflichtet, auch wenn der Nachlass die nicht hergäbe und tatsächlich keine Erbe auszuzahlen wäre.

zu Erben gebe es eh nix

Das solltest du unbedingt in genauen Zahlen wissen. Auf wen ist der Erbschein ausgestellt?


Tortiii87 
Fragesteller
 07.10.2019, 15:40

Das ist alles neuland für mich

Kann hier nur vermutungen anstellen denke auf meine Tante, sie wird mir da aber keine info geben

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Tortiii87 
Fragesteller
 07.10.2019, 15:50

wie gesagt von mir und meinen geschwistern hat noch keiner was weder schreiben vom nachlassgericht oder irgend eine benachrichtigung

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mjutu  07.10.2019, 20:12
@Tortiii87

Dann wende dich an das Nachlassgericht. Um welches Erbe geht es? Dass deines Vaters oder das der Großmutter? Wie hattet ihr denn den Nachlass deines Vater geregelt?

Natürlich ist das lästig und schwierig. Falls deine Tante aber auffällig oder verdächtig hinterher ist, wäre ich da vorsichtig und aufmerksam.

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Tortiii87 
Fragesteller
 07.10.2019, 22:37
@mjutu

Es geht um das Erbe meiner Großmutter. Bei meinen Vater gab es damals kein Erbe Bestattungs kosten hatte da auch meine Mutter übernommen.

Und ja es ist wirklich auffällig das Verhalten. Hier wird regelmässig nachgehakt das wir dahin müssen.

Werde mich nun einfach mal die Tage ans Nachlassgericht wenden, mal schauen ob ich dann klüger bin 😉

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Geh doch mal hin zum Nachlassgericht und erkundige dich nach dem Nachlass deiner Oma und ob ein Testament existiert usw.


Tortiii87 
Fragesteller
 07.10.2019, 15:41

Kann ich da ohne etwas in der Hand hin ?

Ist das mit kosten verbunden ?

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sassenach4u  07.10.2019, 17:26

Das Nachlassgericht wird keine Auskunft über ein eventuelles Erbe machen können.

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