Erbrecht für Hartz 4 Empfänger?

6 Antworten

Beim Erben hört die Freundschaft auf!

Bei Erben-Gemeinschaften ist es in der Tat so, dass die erbberechtigten anteilig ausgezahlt werden müssen.

Das hängt mit der Gleichstellung der Vertragspartner zusammen.

Wenn du das Grundstück behalten und nutzen willst, musst du für deine Tante einen finanziellen Ausgleich schaffen.

Anderenfalls wärst du besser gestellt als deine Tante - und das geht nicht.

Von Experte isomatte bestätigt

Wenn deine Tante Hartz-4-Empfängerin ist, dann kann sie ein lukratives Erbe nicht ausschlagen. Sie muss es annehmen und damit ihren eigenen Unterhalt decken. Hartz4 bekommt sie dann wieder, wenn ihr Erbe "aufgebraucht" ist.

Wenn es sich um zwei getrennte Wohnungen handelt, dann kann deine Tante ja "ihre" Wohnung verkaufen, ohne dass es Probleme gibt?! Sie kann auch dir die Wohnung zum Marktwert verkaufen. Wenn du das Geld hast, dann kannst du auch deiner Mutter und deiner Tante das Haus+Grundstück zum Marktwert abkaufen und dann die eine Wohnung wieder an deine Mutter vermieten.

Ich an deiner Stelle würde mal einen Jurist*in kontaktieren, damit es keine rechtlichen Schwierigkeiten gibt. Keinesfalls würde ich das Angebot deiner Tante annehmen, alles "unter dem Tisch" zu regeln.

Sicher stünde der Tante dann ihr Anteil zu, den du ihr dann zahlen müsstest.

Was wäre denn dann mit dem Haus, denn für deine Mutter alleine würde das ja nicht mehr angemessen sein, müsste sie dann ausziehen ?

Mit ein paar tausend Euro wird das nichts und unter der Hand schon gar nicht, spätestens nach dem Verkauf meldet sich sicher das Finanzamt und wenn das ins Spiel kommt, erfährt es das Jobcenter auch bei nicht Meldung irgendwann, denn es erfolgen in regelmäßigen Abständen automatisierte Datenabgleiche.

Der Anteil des Erbes wird ja den monatlichen ALG - 2 Anspruch um einiges übersteigen und dann muss das Erbe zwingend auf 6 Monate Bezugszeitraum verteilt auf den monatlichen Bedarf angerechnet werden und bei der Berechnung dann auch der evtl. selber zu zahlende KK - Beitrag berücksichtigt werden, wenn keine Möglichkeit einer kostenlosen Familienversicherung besteht.

Für jeden Monat der Anrechnung, kann man dann min. 30 € Versicherungspauschale in Abzug bringen, auch z.B. eine eigene KFZ - Haftpflicht, wenn man nicht schon auf anderes Einkommen Freibeträge berücksichtigt bekommt.

Auch notwendige nachweisbare Aufwendungen, die zum erzielen des Erbes erforderlich waren, können dann natürlich auch abgesetzt werden.

Würde der aufgeteilte Betrag den monatlichen ALG - 2 Bedarf dann immer noch übersteigen, würde im Regelfall der Leistungsanspruch erst einmal für die nächsten 6 Monate entfallen.

Nach diesen 6 Monaten kann dann ein neuer Antrag gestellt werden, ein noch vorhandenes Erbe würde dann vom anrechenbarem Einkommen zum Vermögen und da gelten dann die ALG - 2 Schonvermögen, kann man im Internet alles nachlesen.

Dann kann sie auf einige Euros kommen, denn dann stehen ihr pro Lebensjahr 150 € + einmalig 750 € für notwendige Anschaffungen zu, min. jedoch 3100 € + diese einmaligen 750 €, diese min. 3850 € treffen für Kinder unter 21 Jahren zu, ab 21 dann diese 150 € pro Lebensjahr.

Das JC wird es eh erfahren.

Beide Erben werden wohl das Haus zum Marktwert verkaufen müssen und dann von dem Erlös eine Weile leben müssen.

H4 fällt weg und tritt erst wieder in Kraft, wenn das Geld in sinnvoller Zeit weg ist.

Es einfach verjückeln geht zwar, aber dann treten Sanktionen und Kürzungen ein.