Haus zurück geben?

6 Antworten

Es steht im Grundbuch, wem das Haus gehört...

Der Eigentümer, der im Grundbuch steht, hat alle Rechte... Was anderes Zählt nicht...

Es sollte auch einen notariellen Vertrag geben, der ist rechtswirksam und nicht irgendeine Unterschrift....

Oh lol..... nein

Da ist ein Haus.... Das Haus wurde verkauft, da die vorherige Eigentümerin gestorben ist.

Jetzt gehört das Haus jemand anderem.

Da kann die Verwandtschaft der vorherigen Eigentümerin noch so "nicht einverstanden sein".... es ist egal. Das Haus gehört nur noch dem neuen Besitzer.

Deshalb kann also auch die Verwandtschaft des früheren Hausbesitzers nicht entscheiden wer dort jetzt wohnen darf und wer nicht.

Die Nachbarin hat keine rechtliche Handhabe ,... und auch aus moralischer Sicht nichts. Und die Mutter der früheren Besitzerin hat da auch keine Entscheidungsbefugnis mehr.

Wenn das Mieter sind, wird der Käufer die nicht einfach kurzfristig los.

Danach sieht es aus, wenn die vorherige Besitzerin verstorben ist und die Immobilie nicht selbst bewohnt hat.

Es gelten die üblichen Fristen im Mietrecht.

Ist der Kaufvertrag inklusiv Grundbucheintrag durch? Der Grundstücksverkauf (mit oder ohne Haus) muss durch ein Notar abgesichert sein. Insofern habt ihr zwei Punkte die relevant sind.

Ich verstehe nur Bahnhof.

Wer ist Eigentümer, wer Mieter, was haben die anderen Personen damit zu tun?

Ein neuer Eigentümer kann einen Mieter nicht einfach rauswerfen, sondern nur wegen Eigenbedarf kündigen; dabei gelten die gesetzlichen Fristen.

Giwalato