Warum werde ich unschuldig verurteilt?

Am 23.5.2021 setzte ich mich in den Gottesdienst einer Kirche, die ich seit 2011 besuche. Zwei Tage vorher ist leider der Papa meiner Kinder viel zu jung gestorben während auch zeitgleich mein eigener Vater im Sterben lag. In tiefster Trauer und in Tränen saß ich in der Kirche.

Bald darauf bekam ich völlig überrascht eine Strafanzeige und mir wird Hausfriedensbruch vorgeworfen sowie hätte ich einen Menschen gegrüßt und somit seine Nähe gesucht. Von alldem entspricht nichts der Wahrheit. Ich habe mit diesen Anschuldigungen nichts zu tun. Der Prozeß geht nun ein Jahr, meine Rechtsanwältin hatte Einspruch eingelegt. In den Verhandlungen vor dem Strafgericht machen alle drei Zeugen der Gegenseite unwahre Aussagen, zu meinen tiefsten Entsetzen! Darunter der Pfarrer und der Kirchenvorstand. Alle Zeugen sind einander sehr eng befreundet weshalb sie sich natürlich abgesprochen haben.

Das Gericht mit Staatsanwaltschaft und Richter ist davon überzeugt, daß drei Zeugen gleichzeitig nicht lügen können und somit ich zur Lügnerin erklärt wurde. In der Verhandlung betonte ich, das die Zeugenaussagen nicht wahr sind.

Doch das interessiert keinen. Ich wurde verurteilt obwohl ich genau weiß das ich unschuldig bin. Das ist doch absurd! Dagegen legte ich Berufung ein.

Auf keinen Fall darf das Urteil rechtskräftig werden! Wie kann ich das verhindern?

Es ist so schrecklich, wie im einem falschen Film! Mehrere Tausend Euro Rechtsanwaltskosten sowie mehrere Tausend Euro Gerichts- und Strafkosten soll ich zahlen! Für Straftaten, die ich in keinster Weise begangen habe. Das ist Existenzvernichtung, diese habe ich mir mühsam über die Jahre hinweg aufgebaut.

Wie ist es möglich das Zeugen solche Aussagen machen können wenn diese beim Hereintreten in den Kirchenraum überhaupt nicht in meiner Nähe waren?

Ich bitte dringend um Antworten!

Die Lügen der Zeugen sind entsetzlich, Rufmord in alle Richtungen gleich nach den Todesfällen. Sogar meine Zeugen wurden neulich vor einer Gerichtsverhandlung vom Kirchenvorstand so negativ mit falschen Informationen zu meiner Person beeinflußt, daß diese nichts mehr mit mir zu tun haben wollten, was ich unter meinen Zeugen aber aufklären konnte.

Inzwischen drängen sich mir Suizidgedanken auf da ich so verzweifelt bin weil mir nicht geglaubt wird und ich als Lügnerin dargestellt und bezeichnet werde.

Recht, Hausfriedensbruch, Straftat, Urteil, Psychologie und Gesellschaft
Einbruch nachträglich melden?

Hallo,

Ich (m/20) bin vor zwei Monaten in eine WG gezogen. Ein Mieter eines gewerblich genutzten Raumes, der sich in dem Haus unserer Mietwohnung befindet, hat sich vor ein paar Wochen an einem Sonntag vormittag Zutritt in unsere Wohnung verschafft, weil er Sachen für eine Ausstellung in unserer Garage zwischengelagert hat und ein Auto die Einfahrt minimal zu viel blockiert hat, sodass die Sachen nicht ganz vorbei gepasst haben. Nachdem er bei uns wie ein Irrer geklopft hatte, hat er dann die Tür auf gemacht (sie war NICHT abgesperrt, es war vormittags und fast alle aus der WG waren alle da) und stand dann plötzlich in meinem Zimmer. Die ganze Situation hat mich sehr überfordert und ich fühle mich seitdem zuhause unsicher.

Meine Frage ist jetzt, ob ich nachträglich irgendwas konkretes gegen den Tatbestand tun kann oder ob ich "selbst Schuld" bin, weil die Tür nicht abgeschlossen war. Normalerweise ist unsere Tür immer doppelt abgeschlossen, was wir an diesem Tag leider vergessen hatten.

Zählt das überhaupt als Einbruch? Wenn nein, was dann?

Es kam auch nichtmal ein Hallo von ihm, er wollte nur sofort wissen wem das Auto gehört und ist dann auf meine Antwort hin zum Klingelterror zur Wohnung der Besitzer gestampft. Der Herr klemmt derzeit auch passiv aggressive Nachrichten bezüglich unseres Parkverhaltens an unsere Scheibenwischer, selbst an das Auto der Vermieterin, obwohl er selbst es kein Stück besser macht und das bei ihm wesentlich häufiger vorkommt als bei uns.

Sein Name steht auf den Notizen nie, aber es kommt kein anderer in Frage, der diese Nachrichten schreiben könnte.

Polizei, Mietwohnung, Recht, Einbruch, Hausfriedensbruch, Nachbarschaft
Hausfriedensbruch?

Hi,

Ich bin schon seit langer Zeit geimpft. Ich war schon zwei Mal bei diesm Mcfit Fitnessstudio und habe dort jedes Mal einen Impfnachweis vorgezeigt, weil der noch nicht im System gespeichert war. Gestern ware ich bei meinem Mcfit Fitnesstudio und wollte meinen Impfpass registrieren lassen aber nicht bei einem bestimmten Mitarbeiter, weil er zu mir unverschämt ist, er war war dort hier sagte er mir entweder bei mir oder gehst weg. Darufhin ging ich zu einem anderen Studio (der gleichen Kette) und habe dort nur meinen Impfnachweis in das System eintragen lassen. Zur Sicherheit habe ich mich das auch nochmals von der dortigen Mitarbeiterin ausdrucken lassen.

Dann war ich ebenfalls heute, aber zu einem späteren Zeitpunkt an demselben Tag zu dem Studio an meinem Wohnort gegangen und wollten dieses nutzen. Ich kann mit meiner Karte den Eingang passieren. Der Mitarbeiter dort hatte mich gebeten, einen Impfnachweis vorzuzeigen. Ich habe das verweigert, weil er unverschämt zu mir war.

Er hat die Polizei gerufen, sie kamen und forderten mich das Studio zu verlassen was ich gemacht habe. Weil ich für diesen Tag einen Hausfriedensbruch bekomme.

Beim Verlassen sagte er,

"so jetzt wünsche euch alles einen schönen Abend "

Hier sagte ich ihm das wünsche ich dir nicht, bin ich für eine Sekunde Still und ich ihm böse gekuckt die Polizisten sehen alles dann sagte ich "du kontrollierst mich nicht, ich komme hier morgen wieder und zeige den Impfpass einem anderen Mitarbeiter aber dir nicht" der sagte mir "nur ich mache es", die Polizistin hat mir auch sofort gesagt: "dann bekommst einen zweiten Hausfriedensbruch".

Womit muss ich rechnen? Ich bin ü 30 seit 6 Jahren in Deutschland und nie im Leben eine Straftat begeht.

Der Grund für dieses Problem ist seine Vorgehensweise mit mir nur brüllen ohne Respekt reden. Der will mich einfach provozieren.

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In fremdes Grundstück eingedrungen?

Hallo,

ich bin 17, der dümmste Mensch auf der Erde und habe eben etwas sehr dummes gemacht. Also wir haben ein Garten etwa 4km von unserem Haus entfernt. Ich gehe immer dahin um unser Stall zu schließen. Nun war mir langweilig und ich habe etwas mit dem Fußball gekickt. Neben unserem Garten sind nur andere Gründstücke bzw. andere Gärten die so 100m ca. lang sind. Der Ball ist in den Garten des Nachbars. Diesen Nachbarn kennen wir nicht und haben den noch nie gesehen. Nun aus einer Mücke mache ich Dummkopf einen Elefanten. Anstatt eventuell paar Tage zuwarten, dachte ich mir ich hole es selbst (dumme und unnötige Entscheidung). Zunächst habe ich mit den Händen probiert den Ball durch den Zaun quasi nach oben zu bugsieren, hat nicht geklappt. Aber ich wollte unbedingt den Ball holen und habe selbst mit Gegenständen zb einer Hacke und einmal mit einer Schaufel probiert ihn zu holen, hat nicht geklappt. Dann bin ich auf die dümmste Entscheidung nach so vielen Jahren gekommen und wollte mit einer Leiter den Ball holen. Das ging nicht so ganz, da die Leiter nicht groß genug war. Als es dunkel war habe ich die Leiter so nah ans Zaun gestellt, bin dann drauf und habe mich an eine große Eiche die im Garten des Nachbars ist festgehalten und so rüber geklettert. Dabei sind kleine Äste abgebrochen und dabei ist ein großer Ast durch die Lücke des Zauns hindurch. Diesen kann man nicht bewegungen und der steckt im Zaun fest. Ich habe den Ball geholt, rüber gespielt. Bin dann auf die Eiche wieder geklettert und auf die Leiter, dabei sind wieder Äste kaputt gegangen. Also Fazit: Ich habe einen guten Tag (da ich in der Schule eine sehr gute Arbeit zurückbekommen habe) kaputt gemacht, habe die Eiche geschädigt und damit den Garten des Nachbars. Da ich so spät nachhause kam habe ich meiner Mutter nur gesagt, dass der Ball im Baum steckte und ich ihn geholt hätte ohne rüber gegangen zu sein, dies ist eine Lüge. Sie war verständlicher Weise wütend und meint, dass die Leute denken ich wäre ein Dieb (dem stimme ich auch zu.. auch wenn da keine Leute waren). Nun habe ich extrem Angst, man sieht die Äste die durch das Zaun in unser Garten gehen. Ich habe extrem Angst und bin so enttäuscht. Warum habe ich sowas gemacht… Das ist ja Hausfriedensbruch und ich habe Angst, dass meine Eltern sehr viel Geld zahlen müssen oder noch schlimmeres. Ich stelle mir vor wie mein Vater nichts ahnend von der Arbeit kommt und das morgen sieht. Ich bin frustriert. Bitte kann jemand irgendwie sagen was passieren könnte.

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Fremder Mann stand vor meinem Bett!?

Ich wohne als Untermieter bis zum 31.05 in einer Wohnung gemeinsam mit der Haupmieterin, (ich kündigte die Wohnung zum 31.05) diese hat mit dem Vermieter einen Termin ausgemacht zum wechseln der Rauchmelder.

Sie hat mir nichts davon erzählt.

Der Rauchmelder hängt direkt über meinem Bett.

Die Hauptmieterin weiß das ich im Moment in der Prüfungsphase bin und im Schnitt bis drei Uhr nachts lerne und stehe jeden morgen um 10 Uhr auf.

Dennoch hat sie einen Termin für acht Uhr morgens ausgemacht damit sie noch da ist wenn der Herr vorbei kommt um die Rauchmelder auszutauschen. (Sie fährt um halb neun arbeiten)

Hätte sie dies mit mir abgesprochen, hätte der Termin auch Mittags sein können, da ich zu Hause bin.

Sie hat den Mann in meinen Bereich der Wohnung gelassen (es existiert keine Türe zwischen meinem Bereich und dem Flur der beide Bereich von einander trennt), obwohl sie wusste das ich schlafe.

Dennoch ist sie während ich schlief mit Ihm zu mir in mein Schlafzimmer gegangen, hat die Rollladen geöffnet, das Licht eingeschaltet. Ich hörte und sah nichts, da ich Ohrstöpsel in meinen Ohren hatte, zudem eine Schlafmaske auf, deshalb hat Sie mich wachgerüttelt.

Zu erwähnen ist, dass ich nackt schlafe, da ich es angenehmer finde. (Hatte eine Decke über mir)

Als ich aufwachte stand sie und irgend ein fremder Mann vor meinem Bett.

Natürlich erschrak ich sehr.

Ich finde das geht gar nicht, ich zahle Miete, dass ist mein Bereich und sie muss das mit mir absprechen.

Habe das Gefühl das sie denkt das ich Ihr Sohn bin, der zuvor bei Ihr lebte.

Jedoch bin ich ein fremder der Zimmer bei Ihr mietet.

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Hausverbot aussprechen - Besuch bei Nachbar mit Wegerecht erlaubt?

Hallo zusammen!

Folgende Situation:

Ich vermiete Lagerflächen gewerblich. Ich habe dafür ein Grundstück gepachtet. Über diesem Grundstück verläuft eine Straße zu den Lagerräumen und Parkplätzen, gleichzeitig ist es die einzige Zufahrt zum Nachbargrundstück. Die Nachbarn haben ein lebenslanges Wegerecht, die Straße muss also freigehalten werden - soweit alles gut.

Siehe Bild: N= Nachbargrundstück, G = mein gepachtetes Grundstück mit Lagerflächen

Einem ehemaligen Mieter meiner Lagerflächen will ich Hausverbot erteilen (wegen Sachbeschädigung, blockieren der Parkplätze mit Schrottautos, etc...).

Dieses Hausverbot soll sich natürlich auf das gesamte Grundstück beziehen.

Kann der Mieter nun trotzdem als Besucher der Nachbarn das Grundstück betreten, um zum Nachbargrundstück zu gelangen?

Das will ich verhindern, nicht wegen den Nachbarn, Ich will den Mieter einfach komplett von meinem gepachteten Grundstück fernhalten. Andere Besucher meiner Nachbarschaft betrifft das natürlich nicht, nur diese eine Person.

Reicht es, das Hausverbot mündlich auszusprechen? Falls das Hausverbot für diese Person ausgesprochen werden kann, wie oben beschrieben, was kann ich tun, wenn er das Hausverbot missachtet (Anzeige wegen Haus-/Landfriedensbruch? Kann die Polizei hinzugezogen werden?)

Vielen Dank für eure Aufklärung!

Gruß Martin

Bild zu Frage
Recht, Hausfriedensbruch, Hausverbot erteilen
Was kann man gegen einen Vermieter machen der heimlich in die Wohnung kommt?

Ich habe eine Freundin die hat ein großes Problem mit ihren Vermieter hat. Ich selbst konnte ihr nur raten eine Anzeige zu stellen. Wie wird die Anzeige am Ende ausgehen ?

Ich schildere mal den Fall:

Die Freundin wohnt in der Mietwohnung seit ca. 3 Jahren. Der Vermieter ist über 70 Jahre alt und ist verheiratet. Er hat nur meine Freundin als Mieterin. Meine Freundin ist auch seit ca. 3 Jahren auch Single. Die Freundin hat sich Anfang gut mit den Vermieter verstanden. Da sie auch nah beieinander wohnen traf man sich auch Privat. Auch haben sie über WhatsApp App miteinander kommuniziert. Am Anfang fing er immer an bei der Verabschiedung sie zu umarmen. Sie fand das erst nur etwas merkwürdig und auch unangenehm, dachte sich aber Anfangs das machen alte Leute halt so. In WhatsApp Nachrichten hat er häufig Andeutungen gemacht. Z.B. sagte er das der Abend so wunderschön mit ihr gewesen wäre (mit dahinter Herzchen), man könne sich auch näher kommen usw. Sie hat ihn damals schon gesagt das sie keine Beziehung will. Eine Zeit lang weiter fing er an sie auf einmal auf die Backe an zu küssen. Dann fing er ein anderes Mal an sie auf den Mund zu küssen. Sie fand das sehr unangenehm. Vor ca. 3 Monaten war er wieder bei ihr. Im Wohnzimmer saßen beide auf der Couch, er kam immer näher und packte ihr an den Busen. Bei ihr war dann Ende und sie hat ihn aus der Wohnung verwiesen. Hiernach wurde das Verhältnis zum Vermieter sehr schlecht. Er fing an Druck auf sie aufzubauen, z.B. mit unangenehmen Gesprächen. Auch wollte er die Miete stark erhöhen. Zudem hat er ihr die Kündigung angedroht, angeblich wegen Eigenbedarf. Sie hatte anfangs immer nur den Verdacht gehabt das er sie bespannt (durch die Fenster nachts gucken) und in die Wohnung heimlich in ihrer Abwesenheit geht. Auch verschwanden in den Jahren ständig Unterwäschestücke. Gegenstände standen manchmal anders als wie vor den verlassen der Wohnung. Da sie der Sache auf den Grund gehen wollte hat sie Kameras in ihrer Wohnung heimlich aufgestellt. Zwei Tage später kam er in die verschlossene Wohnung. Er ging laut Kameraaufzeichnung zielgerichtet durch jeden Raum. Er hat hinter den Fernsehen etwas weggenommen. Was das war konnte man nicht genau sehen. Das Schlafzimmer was auch verschlossen war schloss er auch auf. Dort nahm er auch etwas vom Schrank. Wir vermuten das er dort Kameras mitgenommen die er dort heimlich zuvor hingestellt hatte. Auch wühlte er in der Unerwäsche rum. Frage, was kann sie am besten jetzt machen. Wegen was kann sie ihm belangen. Wer bezahlt die Anwaltsgebühren? Werden die Kameraaufnahmen als Beweismittel zugelassen ? Wann verjährt etwas . Welchen Fachrichtung muss der Anwalt haben ? Hat er Hausfriedensbruch oder einen Einbruch begangen ?

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Hausfriedensbruch Lost Place? Was sind die Folgen?

Hallo zusammen.

Meine Freunde und ich waren spontan unterwegs und haben in Stadt X an einer kleinen Wohnsiedlung nähe eines Parkes geparkt. Wir sind einem Bach entlang spaziert und wollten Richtung eines verlassenen Hauses gehen um es von außen zu begutachten. Wir waren am Tag davor schon dort gewesen und wollten den Nervenkitzel wieder spüren, weil es da nun mal sehr Finster und gruselig war.

Dementsprechend sind wir den Weg gegangen und sind in einem Hauptweg gelandet wo wir hoch Richtung dieses Lost Places gegangen sind. Links und Rechts war nur Wald und ab und zu an den Seiten paar Häuser.

Wir mussten nirgendswo drüber klettern oder sonstiges. Es war ein ganz normaler Weg, denn jeder befahren könnte und wo jeder direkt hinkommt ( Später wurde uns mitgeteilt, dass am Anfang des Hauptweges anscheinend Schilder mit ''Betreten verboten'' stand. Das haben wir nicht gesehen 1. da wir aus einer Seitenstraße in den Hauptweg abgebogen sind und die Schilder nicht wahrgenommen haben bzw. nicht wahrnehmen konnten.)

Wir kamen an dem verlassenes Gebäude an und gingen näher ran um es zu begutachten. Dann ging so ein Alarm los und hörte sofort wieder auf und ging wieder los. Wir waren starr vor Schock und wollten zurück runter rennen und dann kam direkt die Polizei und hat drei von uns und 7- 9 der anderen jugendlichen Gruppe erwischen können.

Dann wurde uns erklären, dass wir nach §123 StgB Hausfriedensbruch begangen haben etc. und, dass es wohl öfters bzw. nahezu jedes Wochenende dazu kommt, dass jugendliche dieses Lost Place aufsuchen und rein wollen etc.

Es passiert also STÄNDIG.

Unserer Gruppe war nicht bewusst, dass schon das entlanggehen im Wald als Hausfriedensbruch zählt, also dass das ganze Gebiet auch um dieses verlassene Haus herum auch einen Besitzer hat. Wir dachten nun mal, dass dies nur beim verlassenen Gebäude der Fall sei.

Nun wurde die Anzeige aufgenommen. Der Polizist hat mir selber gesagt, dass es ein Antragsdelikt ist und somit wird nur geahndet, wenn der Besitzer das möchte. Der Besitzer ist anscheinend ein niederländischer Geschäftsmann ohne Kontanktdaten.

Unsere ganze Gruppe hat eine reine Weste und wir haben uns nie etwas zu schulden kommen lassen. Ich persönlich arbeite in einer Behörde mit Sicherheitsaufgaben (Blaulichtorganisationen). Somit hätte die Anzeige für mich starke Konsequenzen, da ich noch Anwärter bin.

Meine Frage: Was kann nun alles passieren? Habe ich eine Chance nur mit einem Bußgeld und ohne Anhörung oder Eintragung im Register aus der Geschichte rauszukommen? In dem erweiterten Registerauszug steht die Anzeige bestimmt sowieso schon. Habe ich eine Chance, dass garnichts passiert? Hat jemand Erfahrungen mit ähnlichen Dingen bzw Situationen?

Bitte mich nicht verurteilen. Wir sind jung und waren dumm und sowas passiert niemals wieder!

Polizei, Recht, Hausfriedensbruch, Lost Places, Strafgesetzbuch, Vergehen
Vermieter betritt eigenmächtig meine Wohnung, was kann ich tun?

Hallo! Ich habe schon seit Jahren Probleme mit meinem Vermieter, der regelmäßig eigenmächtig und ohne meine Erlaubnis meine Wohnung betritt - sowohl in meiner Anwesenheit als auch in meiner Abwesenheit. Er klingelt vorher kurz und innerhalb von ca. 10 Sekunden benutzt er dann den Generalschlüssel, um sich selbst "reinzubitten" wenn ihm keiner aufmacht, um "nach dem Rechten zu sehen". Ich wollte schon lange dagegen angehen, hatte aber nie Beweise. Das hat sich gestern allerdings geändert: Da ich mittlerweile meistens bei meinem Partner in der Wohnung bin, habe ich einen Bekannten gebeten, ab und zu nach meiner Wohnung zu schauen und als mein Vermieter gestern wieder in meine Wohnung eindrang, traf er auf ihn. Da ich nun einen Zeugen habe, hatte ich gehofft, dass ich nun endlich gerichtlich gegen ihn vorgehen kann. Reicht das dafür aus? Und wenn ja, welche Maßnahmen kann ich überhaupt ergreifen? Mit welchen Konsequenzen hätte er zu rechnen? Kann ich eine einstweilige Verfügung erwirken? Gibt es vielleicht jemanden, der sich da auskennt? Und für die Zwischenzeit: Darf ich einfach das Schloss austauschen, damit er nicht mehr mit seinem Schlüssel reinkommt? Ich hatte mir auch überlegt, eine Videokamera zu installieren, sodass er beim nächsten Mal direkt ertappt wird. Darf ich das einfach machen? Wäre wirklich toll, wenn sich jemand meldet, der sich auskennt!

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Nothilfelage § 32 Stgb - Rechtswidrigkeit des Angriffs - Perspektivwechsel?

Ich schreibe gerade an meiner Hausarbeit (1. Semester Jura, Strafrecht), es geht unter anderem um einen Tierschutzverstoß und einen dadurch bedingten Hausfriedensbruch, weil Behörden nicht helfen können aufgrund fehlender stichhaltiger Beweise. Ich habe den Tierschutz aufgrund verschiedener Urteile als nothilfefähiges Rechtsgut erklärt und daraufhin den Angriff auf das Rechtsgut und die Gegenwärtigkeit des Angriffs bejaht. Jetzt hänge ich gerade an der Rechtswidrigkeit des Angriffs. Meine Definition dafür ist: "Rechtswidrig ist jeder Angriff, der den Bewertungsnormen des Rechts objektiv zuwiderläuft und nicht durch einen Erlaubnissatz gedeckt ist. Maßgebend ist also, was der Handelnde tun darf und zu welchen Eingriffen in den fremden Rechtskreis er befugt ist." Wie gehe ich jetzt weiter vor? Ich finde diese Stelle etwas irritierend. Bleibe ich bei dem Tierschützer und erkläre warum der Hausfriedensbruch in dem Moment gerechtfertigt ist, oder (was für mich mehr Sinn ergibt) erkläre ich hier dass der Landwirt gegen geltende Tierschutzvorschriften verstößt und deswegen der Hausfriedensbruch durch den Tierschützer gerechtfertigt ist (er ist durch das offene Küchenfenster durch die Wohnräume bis hin zu den Stallungen gelangt, einen anderen Weg gab es nicht)? Danke für eure Hilfe 🔆

#jura #rechtswissenschaft #erstessemester #hausarbeit #stgb #tierschutzverstoß #hausfriedensbruch

Tierschutz, Hausfriedensbruch, Strafrecht
Feuerwehrübung - was ist rechtens und was nicht?

Einen schönen guten Abend.

Die nächsten drei Tage findet bei uns wieder die alljährliche Feuerwehrübung statt. So weit - so gut. Ich wohne in einem Landstädtchen in der Zentralschweiz und besitze eine selbstbewohnte Eigentumswohnung im mittleren Stockwerk mit zwei Balkonen. Vom einen Balkon hat man direkten Zugang und Einblick in Küche und Stube, der andere Balkon befindet sich auf der andern Seite vor dem ehemaligen Elternschlafzimmer. Dem Haus vorgelagert ist eine Grünfläche.

Nun ist es so, dass bei diesen Uebungen der örtlichen Feuerwehr immer wieder mit den Leitern solche privaten Balkone bestiegen werden, was mich jeweils bass erstaunt hatte. Auf meine schriftliche Beschwerde beim Kommandanten zeigte er auch Verständnis und versprach Besserung, das heisst also, dass dies nie mehr vorkommen würde.

Nicht schlecht staunte ich dann aber, als ein oder zwei Jahre danach mit einem Flyer an der Haustüre angekündigt wurde, dass anlässlich dieser Uebungen auch private Balkone bestiegen würden, also genau dies, das derselbe Kommandant mir zuvor versprochen hatte, zukünftig zu unterlassen.

Da mir meine Privatsphäre ausserordentlich wichtig, ja heilig ist, stört es mich enorm, dass ohne zwingenden Grund Privateigentum betreten wird. Ich mag mich an eine Szene erinnern, als etwa vier oder fünf Feuerwehrmänner meinen Balkon betraten und sich danach auf die Stühle um den runden Tisch setzten und eine ganze Weile dort verblieben. Ich meine, mit etwas gutem Willen liessen sich sicher andere Uebungsobjekte finden, wie etwa öffentliche Gebäude, Gewerbe- oder Fabrikliegenschaften, Alt- oder Neubauten, die nicht mehr respektive noch nicht bewohnt sind.

Ich habe letztes Jahr begonnen, vor einer angkündigten Uebung den an Küche und Stube angrenzenden Balkon zu verriegeln, so dass es physisch gar nicht mehr möglich ist, von aussen dahin zu gelangen.

Da ich von der Voraussetzung ausgehe, dass dies sicher auch User lesen, die selber bei der Feuerwehr sind, meine Frage: Ist es tatsächllich Usus, dass private Wohneigentümer anlässlich solcher Uebungen belästigt werden? Ich wähle dieses Wort "belästigen" ganz bewusst, denn ich meine, es geht niemanden etwas an, was sich alles auf meinem Balkon befindet. Und ebenso wenig schätze ich es, wenn man dazu noch vom Balkon her freie Einsicht in mein Refugium erhält.

Für eure Antworten zum Voraus besten Dank.

Feuerwehr, Menschen, Schweiz, Recht, Privatsphäre, Hausfriedensbruch

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