Was gilt als Hausfriedensbruch?
Guten Tag,
ich habe eine dringende Frage,
wenn mein Vater aus triftigen Gründen den Freund meiner minderjährigen Schwester nicht daheim haben möchte, mein Vater gerade nicht zu Hause ist und ausdrücklich diese Person nicht zu Hause haben möchte und meine Schwester ihn gegen seinen Willen mit nach Hause bringt obwohl ich als Bruder sage er darf nicht rein und sie ihn trotzdem in die Wohnung bringt, kann dies rechtlichen Konsequenzen für die Person haben?
Ich möchte jetzt keine Belehrungen über die Liebe und Toleranz , es liegen Gründe vor warum man ihn nicht zu Hause haben möchte.
vielen Dank im Vorraus :))
Hat dein Vater dem Dreund gegenüber ein Hausverbot ausgesprochen und gibt es dafür einen Zeugen?
Ja mein andere Schwester ist Zeugin .
4 Antworten
Juristisch eine verdammt komplizierte Angelegenheit.
Grundsätzlich mal ist das Betreten eines Hauses durch eine Person, der der Zutritt zuvor dauerhaft oder für einen festgelegten Zeitraum verboten wurde, als Hausfriedensbruch zu werten. So gilt beispielsweise das Betreten eines Ladens durch eine Person, der Hausverbot erteilt wurde, als Hausfriedensbruch, auch wenn die Person nicht unmittelbar am Betreten gehindert wird.
Es gibt hier allerdings das Problem, dass die Person durch eine Hausbewohnerin gezielt hereingebeten wurde. Sind die Eltern nicht daheim, gelten die Kinder juristisch gesehen als Besitzdiener, das heißt sie üben stellvertretend für die Eltern das Hausrecht aus, jedenfalls dann, wenn sie dafür die nötige geistige Reife besitzen (ein 5-jähriger eher nicht, eine 15-jährige wohl eher schon).
Der Vater hat allerdings bereits zuvor ein Hausverbot erteilt. Die Frage ist jetzt also, ob die Tochter das Hausverbot, das vom Vater erteilt wurde, in dessen Abwesenheit widerrufen kann. Ich würde sagen nein, dies ist jedoch ein reines Bauchgefühl meinerseits.
Es kommen hier jedoch auch noch weitere Faktoren dazu. Wurde das Hausverbot rechtswirksam und unmissverständlich auf Dauer erteilt? Ein bloßes Hinauswerfen alleine stellt noch kein Hausverbot dar, es muss schon ausdrücklich und nachweislich (vor Zeugen) gesagt worden sein, dass ein weiteres Betreten des Hauses in der Zukunft untersagt ist.
Dann könnte sich der Freund aber u.U. trotzdem auf einen Verbotsirrtum berufen, weil er denkt, die Tochter kann ihm den Zutritt rechtswirksam erlauben...
Was dich als Bruder anbelangt, hast du da relativ wenig mitzureden. Du und deine Schwester seid als Besitzdiener gleichberechtigt, jeder von euch kann das Hausrecht in Abwesenheit der Eltern alleine ausüben. Wenn einer von euch beiden mit dem Betreten des Hauses durch den Gast einverstanden ist, schließt das im Regelfall einen Hausfriedensbruch aus, auch wenn der/die zweite nicht einverstanden ist. Die Erlaubnis übertrumpft hier sozusagen das Verbot, allerdings nur gegenüber dem Bruder, nicht gegenüber den Eltern als Besitzer.
Heißt also: Das ist ein Fall, mit dem sich im Zweifel ein Richter befassen müsste.
Anstatt sich hier auf eine komplizierte juristische Auseinandersetzung einzulassen, wäre es aber vernünftiger, deiner Schwester klarzumachen, dass sie ihren Freund nicht ins Haus zu lassen hat, und den Verstoß mit entsprechenden erzieherischen Maßnahmen/Strafen zu ahnden.
"Wie kann ich ein Hausverbot durchsetzen?
Ein Wohnungseigentümer sollte einem seiner Besucher ein Hausverbot stets nur unter Hinzuziehung eines Zeugen erteilen. Ist ein Zeuge nicht greifbar, sollte der Eigentümer das Hausverbot schriftlich bestätigen und dem unliebsamen Besucher dieses durch einen Gerichtsvollzieher zustellen lassen."
Das ist strafrechtlich PillePalle und wird von der Staatsanwaltschaft nicht verfolgt. Wenn es dem Papa soooo wichtig ist, kann er ein Privatklageverfahren beim Schiedsmann starten.
Hausrecht ausüben kann nur die Person, die das Hausrecht hat.
Das haben die Kinder in der Regel nicht inne, es sei denn Ihnen wurde des Hausrecht offiziell übertragen (wenn dein Vater z.B. sagt : Schau zu , dass der nicht reinkommt). Im gleichen Zuge wird sowas aber keine rechtliche Konsequenzen haben, denn der kann sich ja darauf berufen dass die andere Person ihm das ja erlaubt hat (und du kannst nur behaupten, dass du das Hausrecht gerade inne hast)
Realistisch gesehen nicht.
Selbst wenn man es rechtlich einwandfrei als Hausfriedensbruch deklarieren kann: Die Gerichte beschäftigten sich mit solchen kleinen privaten Brandherden eher nicht. Keine Ressourcen dafür da und - vermutlich - auch kein Schaden daraus entstanden
Also hat es keine Konsequenzen für ihn ….