Hausfriedensbruch, was jetzt?

3 Antworten

Hab so ziemlich das gleiche durch. Du bekommst in den nächsten Wochen einen Brief von der örtlichen Polizei mit einer Vorladung. Du erscheinst dann an dem Tag um die bestimmte Zeit dort und unterziehst dich einer Befragung zum Ablauf. Was hast du getan? Warum hast du das getan? Usw.

Wenn du Ersttäter bist oder die Schule keinen Strafantrag gestellt hat, wird auf dich wahrscheinlich nichts zukommen außer eben dass die Anzeige in die Akten geschrieben wird. Eine Gerichtsverhandlung ist auch ausgeschlossen.

Woher ich das weiß:Hobby – Politik geht nur links!
Bitterkraut  30.09.2021, 21:20

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erikbhrdt  30.09.2021, 21:20
@Bitterkraut

Aber bei Ersttätern in den meisten Fällen. Es ist nicht unmöglich aber SEHR unwahrscheinlich.

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Bitterkraut  30.09.2021, 21:22
@erikbhrdt

Nein, aber ich hab mich eh verlesen. Nur, wenn die Schule keinen Strafantrag stellt, da hast du recht. Ob Ersttäter oder nicht spielt da keine Rolle.

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Mikario 
Fragesteller
 30.09.2021, 21:32

Danke für die schnelle antwort. Die Schule gehört meiner Stadt und wird nicht benutzt. Werde ich einen Strafantrag bekommen? Was denken sie?

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erikbhrdt  30.09.2021, 21:47
@Mikario

Das wissen nur die Inhaber des Gebäudes. Aber selbst wenn ein Antrag gestellt wird ist das halb so wild. Du hast nichts verbrochen wofür man dir eine ernsthafte Strafe aufzwingen kann.

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Die Gemeinde, der die Schule vermutlich gehört, muß Strafantrag stellen. Kommt drauf an, ob sie das tut.

Und wenn sie es tut, wird nicht viel passieren, da könntest du mit einer Verwarnung vom Richter davon kommen. Schlimmstenfalls gibts ein Auflage für Sozialstunden, wenn sonst noch nie was vorgefallen ist.

Die Tat wird nur auf Antrag verfolgt, wenn der Träger der Schule keine Lust auf den Nerv hat, dann kommste noch mal davon