Was kann man gegen einen Vermieter machen der heimlich in die Wohnung kommt?
Ich habe eine Freundin die hat ein großes Problem mit ihren Vermieter hat. Ich selbst konnte ihr nur raten eine Anzeige zu stellen. Wie wird die Anzeige am Ende ausgehen ?
Ich schildere mal den Fall:
Die Freundin wohnt in der Mietwohnung seit ca. 3 Jahren. Der Vermieter ist über 70 Jahre alt und ist verheiratet. Er hat nur meine Freundin als Mieterin. Meine Freundin ist auch seit ca. 3 Jahren auch Single. Die Freundin hat sich Anfang gut mit den Vermieter verstanden. Da sie auch nah beieinander wohnen traf man sich auch Privat. Auch haben sie über WhatsApp App miteinander kommuniziert. Am Anfang fing er immer an bei der Verabschiedung sie zu umarmen. Sie fand das erst nur etwas merkwürdig und auch unangenehm, dachte sich aber Anfangs das machen alte Leute halt so. In WhatsApp Nachrichten hat er häufig Andeutungen gemacht. Z.B. sagte er das der Abend so wunderschön mit ihr gewesen wäre (mit dahinter Herzchen), man könne sich auch näher kommen usw. Sie hat ihn damals schon gesagt das sie keine Beziehung will. Eine Zeit lang weiter fing er an sie auf einmal auf die Backe an zu küssen. Dann fing er ein anderes Mal an sie auf den Mund zu küssen. Sie fand das sehr unangenehm. Vor ca. 3 Monaten war er wieder bei ihr. Im Wohnzimmer saßen beide auf der Couch, er kam immer näher und packte ihr an den Busen. Bei ihr war dann Ende und sie hat ihn aus der Wohnung verwiesen. Hiernach wurde das Verhältnis zum Vermieter sehr schlecht. Er fing an Druck auf sie aufzubauen, z.B. mit unangenehmen Gesprächen. Auch wollte er die Miete stark erhöhen. Zudem hat er ihr die Kündigung angedroht, angeblich wegen Eigenbedarf. Sie hatte anfangs immer nur den Verdacht gehabt das er sie bespannt (durch die Fenster nachts gucken) und in die Wohnung heimlich in ihrer Abwesenheit geht. Auch verschwanden in den Jahren ständig Unterwäschestücke. Gegenstände standen manchmal anders als wie vor den verlassen der Wohnung. Da sie der Sache auf den Grund gehen wollte hat sie Kameras in ihrer Wohnung heimlich aufgestellt. Zwei Tage später kam er in die verschlossene Wohnung. Er ging laut Kameraaufzeichnung zielgerichtet durch jeden Raum. Er hat hinter den Fernsehen etwas weggenommen. Was das war konnte man nicht genau sehen. Das Schlafzimmer was auch verschlossen war schloss er auch auf. Dort nahm er auch etwas vom Schrank. Wir vermuten das er dort Kameras mitgenommen die er dort heimlich zuvor hingestellt hatte. Auch wühlte er in der Unerwäsche rum. Frage, was kann sie am besten jetzt machen. Wegen was kann sie ihm belangen. Wer bezahlt die Anwaltsgebühren? Werden die Kameraaufnahmen als Beweismittel zugelassen ? Wann verjährt etwas . Welchen Fachrichtung muss der Anwalt haben ? Hat er Hausfriedensbruch oder einen Einbruch begangen ?
9 Antworten
Deiner Schilderung nach begeht dieser Vermieter Hausfriedensbruch und Diebstahl, in meinen Augen sogar Einbruchsdiebstahl (auch wenn er vielleicht einen Schlüssel hat).
Sie kann ihn deswegen bei der Polizei anzeigen. Wenn sie Videoaufzeichnungen hat, dienen diese als Beweis, da sie in ihrer Wohnung nach Belieben filmen darf.
Für eine Strafanzeige braucht sie keinen Anwalt, da es kein zivilrechtliches Verfahren ist, sondern von Amts wegen auf ihre Strafanzeige hin ermittelt wird.
Sie soll mal den Mieterschutzbund in ihrer Stadt googlen und denen beitreten! Die helfen ganz toll. Ja, die kosten leider was. Aber ich denke, das ist es wert. Dort kann man sie aufklären, in wiefern Kameras zugelassen sind. Und dann wird dem Spuk ein Ende gesetzt!
https://www.sueddeutsche.de/bayern/fast-wie-big-brother-der-spanner-von-grossmehring-1.540020
Auch Polizei und Anwalt einschalten, als erstes Schloss auswechseln!
Deine Freundin sollte sich die Aufnahmen schnappen und sofort zur Polizei gehen, Strafanzeige erstatten und Strafantrag stellen. Einen Anwalt braucht sie dazu nicht.
Mögliche Straftaten : Nachstellung (§ 238 StGB), Hausfriedensbruch (§ 123 StGB), sexuelle Belästigung (§ 184i StGB) und evtl. Diebstahl (§ 242 StGB), wobei Diebstahl davon abhängt, was er mitgenommen hat. Waren es Kameras, käme zwar Diebstahl nicht mehr in Frage, aber dann die Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs (§ 201a StGB).
Sie sollte darauf dringen, dass eine Wohnungsdurchsuchung beim Vermieter und Beschlagnahme seines Computers durchgeführt wird, um ihre persönlichen Daten wiederzuerlangen. M.E. könnten evtl. Videoaufnahmen Einziehungsgegenstände i.S. von § 73 StGB sein. Computer und Kamera i.S. von § 74 StGB.
Alles in allem ein starkes Stück, was der Vermieter dort abgeliefert hat.
OMG.
1. Deine Freundin ist berechtigte Besitzern. Der Vermieter hat ohne Vorankündigung nichts in seinem Eigentum zu tun. Er verletzt ihr Recht an der freien Ausübung der Mietsache. Das ist durch 823 Abs. II BGB als sonstiges Rechtsgut geschützt.
2. Das wäre strafrechtlich Hausfriedens-bruch und Diebstahl. Verjährung - glaube ich - 3 Jahre. Klar. Es ist ihre Privatsphäre. Sie darf da filmen.
3. Er wird ihr nach einer Anzeige kündigen. Man könnte dies aber als rechtsmiss-bräuchlich ansehen. Die Kündigung hätte beim Amtsgericht des belegenen Grundstücks aber keinen Bestand.
4. Fachanwalt für Mietrecht oder WEG. Ein anwaltliches Schreiben, es zu unterlassen die Wohnung zu betreten (oder besser gleich ein Antrag im einstweiligen Rechtsschutz-verfahren auf Unterlassung stellen) würde hier sicher Eindruck machen.