Was kann man gegen einen Vermieter machen der heimlich in die Wohnung kommt?

9 Antworten

Deiner Schilderung nach begeht dieser Vermieter Hausfriedensbruch und Diebstahl, in meinen Augen sogar Einbruchsdiebstahl (auch wenn er vielleicht einen Schlüssel hat).

Sie kann ihn deswegen bei der Polizei anzeigen. Wenn sie Videoaufzeichnungen hat, dienen diese als Beweis, da sie in ihrer Wohnung nach Belieben filmen darf.

Für eine Strafanzeige braucht sie keinen Anwalt, da es kein zivilrechtliches Verfahren ist, sondern von Amts wegen auf ihre Strafanzeige hin ermittelt wird.

Sie soll mal den Mieterschutzbund in ihrer Stadt googlen und denen beitreten! Die helfen ganz toll. Ja, die kosten leider was. Aber ich denke, das ist es wert. Dort kann man sie aufklären, in wiefern Kameras zugelassen sind. Und dann wird dem Spuk ein Ende gesetzt!

Deine Freundin sollte sich die Aufnahmen schnappen und sofort zur Polizei gehen, Strafanzeige erstatten und Strafantrag stellen. Einen Anwalt braucht sie dazu nicht.

Mögliche Straftaten : Nachstellung (§ 238 StGB), Hausfriedensbruch (§ 123 StGB), sexuelle Belästigung (§ 184i StGB) und evtl. Diebstahl (§ 242 StGB), wobei Diebstahl davon abhängt, was er mitgenommen hat. Waren es Kameras, käme zwar Diebstahl nicht mehr in Frage, aber dann die Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs (§ 201a StGB).

Sie sollte darauf dringen, dass eine Wohnungsdurchsuchung beim Vermieter und Beschlagnahme seines Computers durchgeführt wird, um ihre persönlichen Daten wiederzuerlangen. M.E. könnten evtl. Videoaufnahmen Einziehungsgegenstände i.S. von § 73 StGB sein. Computer und Kamera i.S. von § 74 StGB.

Alles in allem ein starkes Stück, was der Vermieter dort abgeliefert hat.

OMG.

1. Deine Freundin ist berechtigte Besitzern. Der Vermieter hat ohne Vorankündigung nichts in seinem Eigentum zu tun. Er verletzt ihr Recht an der freien Ausübung der Mietsache. Das ist durch 823 Abs. II BGB als sonstiges Rechtsgut geschützt.

2. Das wäre strafrechtlich Hausfriedens-bruch und Diebstahl. Verjährung - glaube ich - 3 Jahre. Klar. Es ist ihre Privatsphäre. Sie darf da filmen.

3. Er wird ihr nach einer Anzeige kündigen. Man könnte dies aber als rechtsmiss-bräuchlich ansehen. Die Kündigung hätte beim Amtsgericht des belegenen Grundstücks aber keinen Bestand.

4. Fachanwalt für Mietrecht oder WEG. Ein anwaltliches Schreiben, es zu unterlassen die Wohnung zu betreten (oder besser gleich ein Antrag im einstweiligen Rechtsschutz-verfahren auf Unterlassung stellen) würde hier sicher Eindruck machen.

Woher ich das weiß:Hobby