Was wenn er nochmal in mein Haus kommt?

9 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

In dem Fall liegt zivilrechtlich eine Besitzstörung und strafrechtlich ein Hausfriedensbruch vor, wogegen du dich zur Wehr setzen kannst, ohne rechtliche Konsequenzen befürchten zu müssen. Du kannst ihn also mit "Gewalt" vertreiben, natürlich immer nur so viel, wie angemessen ist (zunächst auffordern, dann androhen, dann wegtragen, schubsen etc.).

Öffne die Haustür mit vorgelegter Kette und sage ihm bewußt unfreundlich, dass er sofort das Grundstück verlassen soll.

Kommt er dem nicht sofort nach, ruf die Polizei. Filme ihn mit dem Handy, falls er randaliert.

Du darfst ihn auch eigenhändig von deinem Grundstück befördern, falls er nicht von selbst geht. Erlaubt ist, was erforderlich ist, um ihn von deinem Grundstück zu entfernen, nicht mehr.

Alles was nötig ist damit er dein Haus verläßt. Wenn er nicht geht ist das ist das Hausfriedensbruch und ein "Angriff" gegen den du dich verteidigen darfst. Wenn "rausschieben" nicht funktioniert weil er sich wehrt kannst du so viel Gewalt anwenden wie nötig und geeignet ist.

Empfehlenswert ist das natürlich nicht. Du bringst dich damit ja auch selbst in Gefahr. Rufe also die Polizei, und verschließe die Türen damit er nicht weiter ins Haus kommt. Und stelle dann Strafantrag. Möglicherweise könnte man das schnorren auch als versuchten rauben werten...


Drizzt1977  23.04.2021, 10:44

Warum es nicht gleich als terroristischen Anschlag werten? Wenn es kein Raub ist, kann es auch nicht als solcher "bewertet" werden. Es bleibt nur beim Hausfriedensbruch.

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Stefan1248  23.04.2021, 10:53
@Drizzt1977

Kommt drauf an wie aggressiv er beim schnorren vorgeht. Strafanzeige wegen raubes würde ich auf jeden Fall stellen. Dann liegt der Ball beim Staatsanwalt und ggf beim Gericht.

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Drizzt1977  23.04.2021, 11:01
@Stefan1248

Hausfriedensbruch würde ich noch aufnehmen, aber selbst das aggressivste Schnorren würde ohne entsprechende Tatbestandsmerkmale bei mir nicht als Raub aufgenommen werden, auch wenn du es noch so möchtest. Aber du hast Recht, es kommt immer auf die Art und Weise an.

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  1. Sage ihm, er solle Dein Grundstück verlassen. Geht er nicht:
  2. Sage ihm, er solle Dein Grundstück verlassen, oder Du rufst die Polizei. Geht er noch immer nicht:
  3. Rufe die Polizei und lass sie die Sache klären

Mehr ist weder notwendig noch ratsam.

Beruhige dich doch erst mal!

Wenn er wiederkommt, was ja gar nicht gesagt ist, sagst du erst mal freundlich, dass du ihm heute schon etwas gegeben hast und jetzt nichts mehr hast.

Du bist auch nicht verpflichtet, die Tür zu öffnen, sondern könntest ein Fenster zur Kommunikation kippen.

Wenn er DANN nach Aufforderung, bitte dein Grundstück zu verlassen, nicht geht, sondern pöbelt, rufst du die Polizei.

Du kannst auch jetzt auf der Wache im Dorf oder der zuständigen Wache, die ihn sicher schon kennt, anrufen und fragen, ob die Verhaltenstipps für dich haben, besonders, wenn er jetzt tatsächlich immer wieder kommen würde, um etwas zu fordern statt zu bitten.

Und sollte er wiederkommen UND du solltest ihm etwas gegen WOLLEN, dann sage, dass du dazu breit bist, allerdings nicht jeden Tag und auf gar keinen Fall, wenn er unaufgefordert deine Wohnung betritt, sondern nur, wenn er klingelt und an der Haustür wartet.

Oft eskaliert Gewalt bei solchen Menschen eher, und manchmal wirkt es wirklich, wenn man ruhig, sachlich und freundlich mit ihnen redet.


Shubimu 
Fragesteller
 23.04.2021, 10:41

Danke für die Antwort, wegen dem Tür offnen: Ich hab die Tür auch nicht geöffnet, die Tür zum Vorraum ist bei mir oft offen wenn ich daheim bin, ich erwarte ja nicht, dass jemand das macht.

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Tasha  23.04.2021, 10:49
@Shubimu

Ja, dann kannst du aber trotzdem aus der Ferne, also vom Flur aus, sagen, dass er bitte draußen vor der Haustür warten oder dein Grundstück verlassen soll, weil er unaufgefordert ins Haus kam! Das würdest du ja bei jedem anderen Menschen, der einfach so im Vorraum steht, auch machen!

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