Hausfriedensbruch bei geschiedeten paaren?
Hallo,
meine frage wäre, wie ist es wenn sich ein paar ein eigenes haus gebaut hat (beide Personen im Grundbuch eingetragen) und sie sich nach z.b. 10 jahren trennen und eine Person ausgezogen ist.
Meine frage dazu ist darf die Person, die ausgezogen ist trotzdem jederzeit auf das Grundstück betreten oder bzw. Auch in das haus?
Oder zieht sich das dann so hin zu Hausfriedensbruch?
5 Antworten
Wer einmal ausgezogen ist, hat kein Wohnrecht mehr in dieser Wohnung/Haus. Das hat mit den Eigentumsverhätnissen nichts zu tun.
Wenn die Person ausgezogen ist und nicht mehr dort gemeldet ist, dann darf sie in der Regel auch nicht das Grundstück/Haus betreten. (Das Nutzungsrecht verfällt)
Hatte selber schon solch ein Fall in der Familie gehabt und da spielt es dann keine Rolle, wer im Grundbuch steht.
Das eigene Grundstück samt Haus zu betreten ist kein Vergehen, solange ein Gericht kein Kontaktverbot entschieden hat.
Zahlt die dort wohnende Person Miete an den anderen? Dann darf der Ex-Partner nicht rein.
Ist dies nicht der Fall, darf er sein Eigentum natürlich betreten.
Miteigentümer dürfen selbstverständlich ihr Eigentum betreten
Aber nur nach Terminvereinbarung. Das Hausrecht hat er mit seinem Auszug aufgegeben.