Hausfriedensbruch bei geschiedeten paaren?

5 Antworten

Wer einmal ausgezogen ist, hat kein Wohnrecht mehr in dieser Wohnung/Haus. Das hat mit den Eigentumsverhätnissen nichts zu tun.

Wenn die Person ausgezogen ist und nicht mehr dort gemeldet ist, dann darf sie in der Regel auch nicht das Grundstück/Haus betreten. (Das Nutzungsrecht verfällt)

Hatte selber schon solch ein Fall in der Familie gehabt und da spielt es dann keine Rolle, wer im Grundbuch steht.

Das eigene Grundstück samt Haus zu betreten ist kein Vergehen, solange ein Gericht kein Kontaktverbot entschieden hat.

Zahlt die dort wohnende Person Miete an den anderen? Dann darf der Ex-Partner nicht rein.

Ist dies nicht der Fall, darf er sein Eigentum natürlich betreten.

Maik991 
Fragesteller
 11.04.2020, 11:39

Ok danke für ihre antwort.

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Miteigentümer dürfen selbstverständlich ihr Eigentum betreten

DerHans  11.04.2020, 11:43

Aber nur nach Terminvereinbarung. Das Hausrecht hat er mit seinem Auszug aufgegeben.

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