Darf die Stadt nachträglich etwas ins Grundbuch eintragen?

8 Antworten

Ich nehme an, dass der Kanal schon da war und das Grundstück quert. Dann sind noch weitere Anlieger betroffen. Dann wird die Stadt übergeordnete Allgeneininteressen geltend machen.

Du kannst dagegen vorgehen, meiner Einschätzung nach ist der Erfolg eher gering. Oder hast du das Grundstück von der Stadt gekauft als belastungsfrei?

Mein Beileid, eine Kita direkt nebenan ist wirklich nicht schön. Die lärmbelastung wird stark steigen.

Ich persönlich würde es ablehnen, auch aus den Gründen die du genannt hast.

Selbst für 10000 €

Luciversangel  20.09.2019, 02:33

Was bist du denn für ein Kasper?

Schon vergessen, dass du auch mal ein Kind warst?

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Richert069  20.09.2019, 03:46
@Luciversangel

Ein Kasper? Vielleicht.

Aber auch ein Realist.

Der Lärm von Kindern ist schwer abzuschirmen und ist auf Dauer wirklich belastend.

Das kann ich aus Erfahrung sagen(neben schule).

Gegen Kinder hab ich nix, nur solltest du das nicht unterschätzen.

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Richert069  20.09.2019, 04:12
@Richert069

Hab ganz vergessen zu erwähnen das der SUV Verkehr auch deutlich zunehmen wird.

LG dein Kasper 😉

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Luciversangel  22.09.2019, 04:19
@Richert069

Mal ganz davon ab gesehen, dass die Geräusche, die Kinder beim Spielen von sich geben nicht unbedingt als Lärm zu bezeichnen sind, handelt es sich , selbst wenn es mal etwas lauter werden sollte, doch nicht um eine dauerhafte Belastung.

Am WE und in den Ferien ist Ruhe, was willst du mehr?

Jetzt mal Hand aufs Herz!

Du warst mal Kind, hast selbst Kinder und die vielleicht auch schon welche.

Ersteres steht schon mal fest und der Rest kann ja noch kommen, wenn es noch nicht der Fall ist.

Wo sollten deiner Meinung nach denn Schulen und Kindergärten platziert werden?

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Richert069  24.09.2019, 17:09
@Luciversangel

Nur weil kinderlärm seit ein paar Jahren rechtlich kein Lärm mehr ist, kann er natürlich zur belastung werden. Und wenn man ein haus am feldrand kauft, tut man dass weil man Ruhe haben will.

Wenn man kinderlärm mag, hat man bis auf den Wertverluste des Hauses und den Verkehr keine Nachteile.

Aber jeder hat ein anderes Verhältnis zu Lärm.

Möchtest du zb eine Autobahn nebenan haben ?

Die bringt doch nur Vorteile und nachts fahren auch keine Lkw. Was willst du mehr?

Jetzt mal Hand aufs Herz!

Du fährst doch auch jeden Tag mit dem Auto.

Ich habe kein Problem mit Autobahnen, aber das lärmempfinden ist eben bei jedem anders.

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Aixperte228 
Fragesteller
 20.09.2019, 10:24

Wir wohnen in einer kleinen Sackgasse mit 15 Häusern. Dort werden jetzt ein Kindergarten für 200 Kinder und zwei Häuser vom Kinderheim für je 8 Jugendliche gebaut. Also alles was eine grüne Wiese war verschwindet, aus "ruhiger Lage" wird "lebhaft". Ganz zu schweigen vom Verkehrschaos wenn alle in unsere Sackgasse fahren. Das beste ist aber das dies die 5. Kita im Radius von 600 Metern wird!!! Erst 2 Stück wurden neu eröffnet. Das hat nichts mit "Kinderhass" zu tun, wir haben selber eins

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Du sitzt wohl erstmal am längeren Hebel. Ich würde das erste Angebot aus Prinzip zunächst nicht annehmen. Die Stadt wird allerdings auch nicht jeden Preis zahlen, da sie Dich zur Not auf dem (langen und schwierigen) Klageweg dazu zwingen könnte.

Ohne Plan mit Grenzen, Leitungsverlauf, wann Leitungen verlegt. kann man hier überhaupt nichts sagen.

Einmal schreibst du von Kita, einmal von Heim. Kita Fläche könnte in städtischem Eigentum sein.

Ich wage zu bezweifeln, dass du am längeren Hebel sitzt. Dein Grundstück ist relativ schnell in einem Sanierungsgebiet, Umlegungsgebiet oder im Bebauungsplan geändert.

Je nach kommunaler Abgabensatzung könnte deine Garage über die Hintertür ziemlich teuer werden.

Abgesehen davon: über die Zulässigkeit einer Bebauung entscheidet nicht die Eintragung einer Grunddienstbarkeit, sondern deren Inhalt.

Auch eine Dienstbarkeit ist schonend auszuüben, nach dem buddeln ist der ursprüngliche Zustand durch den Veranlasser wieder herzustellen. Die Durchführung der Arbeit sollte dir als Eigentümer auch rechtzeitig mitgeteilt werden , sofern planbar.

Wenn du die bestehende Leitung überbaust, hast du keinen Anspruch auf Schadenersatz, wenn an der Leitung gearbeitet werden muss, du musst evtl anfallende Mehrkosten selbst zahlen.

Gängige Berechnung der Entschädigung: lfm Leitung x Sicherheitsstreifen ( =nicht zu überbauende Fläche) x BRW/qm, innerhalb deiner Eigentumsgrenze. Interessant ist hier der Durchmesser des Kanal, je dicker, desto breiter das Sicherheitsfeld.

Ich würde mir einen Termin bei der Stadt nehmen und dein Stellplatz- und Garagenproblem ansprechen. Vielleicht kann man im Zuge des Anschlusses, ja auch einen Teil der Leitungen verlegen. Keine Forderungen, sondern wie können wir das Problem gemeinsam lösen.

Interessant bei der Überlegung ist natürlich auch, wer war zuerst: dein Haus oder die Leitung ....was kommt auf dich zu, wenn du Hausanschlüsse verlegen musst......

Nimm die Kohle und mach dir einen Bunten damit!

Himmel, es muss auch mal gut sein!

Du sagst selbst, dass es sich um ein Stück Wiese handelt uns wenn du Wiese sagst, dann gehe ich davon aus, dass du sie so auch nutzt.

Also ab und an mal mähen oder Tiere grasen lassen.

Wolltest du da noch ein Schloss drauf bauen?

Welcher Zacken könnte dir denn aus der Krone fallen, wenn alle 20 Jahre da mal gebuddelt wird?