Ehegatte mit ins Grundbuch?
Die Bank möchte, dass ich meine Frau mit mindestens 10% ins Grundbuch für das Grundstück aufnehme, das bis jetzt mir alleine gehört. Das sei für das Immobiliendarlehen notwendig, mit dem wir unseren Neubau finanzieren wollen. Dazu ein paar Fragen:
1. Wenn ich ihr 10% übertrage, wird dann erneut Grunderwerbsteuer fällig?
2. Wenn ich das Grundstück verkaufen möchte, benötige ich dann Ihre Zustimmung?
8 Antworten
Entweder ich stehe auf dem Schlauch oder es ist tatsächlich sinnlos, zur Sicherung eines Darlehens einen Dritten als Miteigentümer in das Grundbuch aufzunehmen. Normalerweise sind die Banken doch immer heiß auf Grundschulden?
Wenn du deine Frau im Grundbuch eintragen lässt, wird sie Eigentümerin eines Bruchteils des Grundstücks. Für dieses Verhältnis sind spezielle Regelungen vorgesehen:
Über das Grundstück als Ganzes kann nur gemeinsam verfügt werden. Über den jeweiligen Anteil kann dagegen der Eigentümer selbst verfügen. Es besteht weiterhin das Recht, die Aufhebung der Gemeinschaft zu verlangen, was im Zweifel zur Teilungsversteigerung des Hauses führen wird und ein komplexes Verfahren ist.
Das Grundstück wurde schon gekauft, deshalb fällt meines Wissens keine mehr an
wenn deine Frau mit im Grundbuch steht, muß sie bei Verkauf gefragt und auch ausbezahlt werden
meines Wissens ist der (auch teilweise) Grunderwerb durch Ehegatten von der Grunderwerbsteuer befreit;
ist Deine Ehefrau im Grundbuch als Miteigentümerin eingetragen, kann das Grundstück im Ganzen nur mit ihrer Mitwirkung im (Kauf-)Vertrag übertragen werden;
(nur informationshalber: unter bestimmten Umständen ist auch beim Verkauf als Alleineigentümer die Zustimmung des Ehepartners erforderlich)
1. Wenn ich ihr 10% übertrage, wird dann erneut Grunderwerbsteuer fällig?
Im Regelfall nicht.
2. Wenn ich das Grundstück verkaufen möchte, benötige ich dann Ihre Zustimmung?
Sie ist Miteigentümerin. Du brauchst also nicht ihre Zustimmung, sondern sie muss auch verkaufen. Du kannst nur über deinen Miteigentumsanteil frei verfügen.
Ein Miteigentumsanteil ist rechtlich selbstständig, daher kann er auch frei darüber verfügen. Auch wenn das wirtschaftlich betrachtet meist nicht sinnvoll ist.
Aber nicht bei normalen nicht-Millionärs-Ehegatten, wovon man jetzt hier ausgehen muss
https://rechtsanwältin-paderborn.de/das-gemeinsame-haus-bei-trennung-und-scheidung/
Das spielt auf die Verfügungsbeschränkung über Vermögen im Ganzen eines Ehegatten an. Ob das im Einzelfall vorliegt, muss man natürlich prüfen, ändert aber nichts daran, dass jeder im Grundsatz über seinen Miteigentumsanteil frei verfügen kann, was dort auch so steht.
Ja klar grundsätzlich theoretisch, da hast natürlich Recht. Aber die ganze Theorie bringt dem Fragesteller nicht so viel, wenn sie dann doch anders zur Anwendung kommt. Und es auch neben dem Ehegattenthema so einige andere Fälle gibt, wo dieser Grundsatz ausgehebelt wird und dann am Ende in Realität doch meistens die Miteigentümer zustimmen müssen.
Das solltet Ihr im Vorfeld mit einem Anwalt abklären, ob es da auch andere Lösungen gibt.
Aber er kann leider nicht alleine über seinen Anteil verfügen.geht nur noch alles gemeinsam.